Wartung Raumlufttechnische Anlagen - Dauerschuldverhältnis in 9 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 017-23 UR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung Raumlufttechnische Anlagen - Dauerschuldverhältnis in 9 Losen
SBH | Schulbau Hamburg (SBH) hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Bestandteil der Bewirtschaftung sind zusätzlich eine kleinere Anzahl schulnaher Immobilien.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für ca. 30 Immobilien (keine Schulen) von GMH – Hochschulbau | Sport- und Sonderimmobilien die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Wartung der maschinellen Lüftungsanlagen gemäß VDMA 24186, sowie Leistungen zur Beurteilung und Verbesserung des hygienischen Zustandes der Anlagen gemäß VDI 6022, die Wartung von Einrichtungen zur Verhinderung der Übertragung von Feuer und Rauch in lüftungstechnischen Anlagen sowie die Prüfung von Laborabzügen und Gefahrstofflagerschränken gemäß Leistungsverzeichnis (LV).
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Wartung RLT Los 1 (RM)
Hamburg, Region Mitte, ca. 630 Anlagen an 30 Standorten
Der AG beauftragt den AN (in Anlehnung an die DIN 31051) mit folgenden Leistungen an raumlufttechnischen Anlagen:
• Inspektion (gemäß VDMA 24176 und gemäß Herstellervorgaben)
• Wartung / Hygienekontrolle (gemäß VDMA 24186, VDI 6022 und gemäß Herstellervorgaben
• Prüfung von brandschutztechnischen Einrichtungen in Lüftungsanlagen
• Wartung von Digestorien und Gefahrstofflagerschränken
• Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze, sowie
• Störungsbeseitigung
Die Inspektions- und Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht. Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang.
Wartungsleistungen müssen auch bei auftretender Notwendigkeit, hervorgerufen durch den Anlagenzustand oder auf Aufforderung durch den AG, durchgeführt werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Wartung RLT Los 2 (RA)
Hamburg, Region Altona, ca. 610 Anlagen an 35 Standorten
Der AG beauftragt den AN (in Anlehnung an die DIN 31051) mit folgenden Leistungen an raumlufttechnischen Anlagen:
• • Inspektion (gemäß VDMA 24176 und gemäß Herstellervorgaben)
• • Wartung / Hygienekontrolle (gemäß VDMA 24186, VDI 6022 und gemäß Herstellervorgaben
• • Prüfung von brandschutztechnischen Einrichtungen in Lüftungsanlagen
• • Wartung von Digestorien und Gefahrstofflagerschränken
• • Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze, sowie
• • Störungsbeseitigung
Die Inspektions- und Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht. Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang.
Wartungsleistungen müssen auch bei auftretender Notwendigkeit, hervorgerufen durch den Anlagenzustand oder auf Aufforderung durch den AG, durchgeführt werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Wartung RLT Los 3 (RE)
Hamburg, Region Eimsbüttel, ca. 620 Anlagen an 33 Standorten
Der AG beauftragt den AN (in Anlehnung an die DIN 31051) mit folgenden Leistungen an raumlufttechnischen Anlagen:
• Inspektion (gemäß VDMA 24176 und gemäß Herstellervorgaben)
• Wartung / Hygienekontrolle (gemäß VDMA 24186, VDI 6022 und gemäß Herstellervorgaben
• Prüfung von brandschutztechnischen Einrichtungen in Lüftungsanlagen
• Wartung von Digestorien und Gefahrstofflagerschränken
• Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze, sowie
• Störungsbeseitigung
Die Inspektions- und Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht. Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang.
Wartungsleistungen müssen auch bei auftretender Notwendigkeit, hervorgerufen durch den Anlagenzustand oder auf Aufforderung durch den AG, durchgeführt werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Wartung RLT Los 4 (RB)
Hamburg, Region Bergedorf, ca. 360 Anlagen an 16 Standorten
Der AG beauftragt den AN (in Anlehnung an die DIN 31051) mit folgenden Leistungen an raumlufttechnischen Anlagen:
• Inspektion (gemäß VDMA 24176 und gemäß Herstellervorgaben)
• Wartung / Hygienekontrolle (gemäß VDMA 24186, VDI 6022 und gemäß Herstellervorgaben
• Prüfung von brandschutztechnischen Einrichtungen in Lüftungsanlagen
• Wartung von Digestorien und Gefahrstofflagerschränken
• Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze, sowie
• Störungsbeseitigung
Die Inspektions- und Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht. Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang.
Wartungsleistungen müssen auch bei auftretender Notwendigkeit, hervorgerufen durch den Anlagenzustand oder auf Aufforderung durch den AG, durchgeführt werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Wartung RLT Los 5 (RWN)
Hamburg, Region Wandsbek-Nord, ca. 840 Anlagen an 34 Standorten
Der AG beauftragt den AN (in Anlehnung an die DIN 31051) mit folgenden Leistungen an raumlufttechnischen Anlagen:
• Inspektion (gemäß VDMA 24176 und gemäß Herstellervorgaben)
• Wartung / Hygienekontrolle (gemäß VDMA 24186, VDI 6022 und gemäß Herstellervorgaben
• Prüfung von brandschutztechnischen Einrichtungen in Lüftungsanlagen
• Wartung von Digestorien und Gefahrstofflagerschränken
• Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze, sowie
• Störungsbeseitigung
Die Inspektions- und Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht. Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang.
Wartungsleistungen müssen auch bei auftretender Notwendigkeit, hervorgerufen durch den Anlagenzustand oder auf Aufforderung durch den AG, durchgeführt werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Wartung RLT Los 6 (RWS)
Hamburg, Region Wandsbek-Süd, ca. 800 Anlagen an 38 Standorten
Der AG beauftragt den AN (in Anlehnung an die DIN 31051) mit folgenden Leistungen an raumlufttechnischen Anlagen:
• Inspektion (gemäß VDMA 24176 und gemäß Herstellervorgaben)
• Wartung / Hygienekontrolle (gemäß VDMA 24186, VDI 6022 und gemäß Herstellervorgaben
• Prüfung von brandschutztechnischen Einrichtungen in Lüftungsanlagen
• Wartung von Digestorien und Gefahrstofflagerschränken
• Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze, sowie
• Störungsbeseitigung
Die Inspektions- und Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht. Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang.
Wartungsleistungen müssen auch bei auftretender Notwendigkeit, hervorgerufen durch den Anlagenzustand oder auf Aufforderung durch den AG, durchgeführt werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Wartung RLT Los 7 (RN)
Hamburg, Region Nord, ca. 660 Anlagen an 38 Standorten
Der AG beauftragt den AN (in Anlehnung an die DIN 31051) mit folgenden Leistungen an raumlufttechnischen Anlagen:
• Inspektion (gemäß VDMA 24176 und gemäß Herstellervorgaben)
• Wartung / Hygienekontrolle (gemäß VDMA 24186, VDI 6022 und gemäß Herstellervorgaben
• Prüfung von brandschutztechnischen Einrichtungen in Lüftungsanlagen
• Wartung von Digestorien und Gefahrstofflagerschränken
• Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze, sowie
• Störungsbeseitigung
Die Inspektions- und Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht. Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang.
Wartungsleistungen müssen auch bei auftretender Notwendigkeit, hervorgerufen durch den Anlagenzustand oder auf Aufforderung durch den AG, durchgeführt werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Wartung RLT Los 8 (RH)
Hamburg, Region HIBB, ca. 370 Anlagen an 18 Standorten, gesamtes Stadtgebiet
Der AG beauftragt den AN (in Anlehnung an die DIN 31051) mit folgenden Leistungen an raumlufttechnischen Anlagen:
• Inspektion (gemäß VDMA 24176 und gemäß Herstellervorgaben)
• Wartung / Hygienekontrolle (gemäß VDMA 24186, VDI 6022 und gemäß Herstellervorgaben
• Prüfung von brandschutztechnischen Einrichtungen in Lüftungsanlagen
• Wartung von Digestorien und Gefahrstofflagerschränken
• Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze, sowie
• Störungsbeseitigung
Die Inspektions- und Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht. Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang.
Wartungsleistungen müssen auch bei auftretender Notwendigkeit, hervorgerufen durch den Anlagenzustand oder auf Aufforderung durch den AG, durchgeführt werden.
Die BSB hat eine Reihe von Luftreinigungsgeräten zur Infektionseindämmung unter Corona eingekauft und auf die öffentlichen Schulen Hamburgs verteilen lassen. 176 Geräte von 2 Fabrikaten sind in der Region HIBB (RH) auf 16 Schulstandorte verteilt. Die Wartung dieser Geräte ist Bestandteil des Rahmenvertrages ausschließlich in diesem Los.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Wartung RLT Los 9 (RS)
Hamburg, Region Süd, ca. 880 Anlagen an 43 Standorten
Der AG beauftragt den AN (in Anlehnung an die DIN 31051) mit folgenden Leistungen an raumlufttechnischen Anlagen:
• Inspektion (gemäß VDMA 24176 und gemäß Herstellervorgaben)
• Wartung / Hygienekontrolle (gemäß VDMA 24186, VDI 6022 und gemäß Herstellervorgaben
• Prüfung von brandschutztechnischen Einrichtungen in Lüftungsanlagen
• Wartung von Digestorien und Gefahrstofflagerschränken
• Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze, sowie
• Störungsbeseitigung
Die Inspektions- und Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht. Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang.
Wartungsleistungen müssen auch bei auftretender Notwendigkeit, hervorgerufen durch den Anlagenzustand oder auf Aufforderung durch den AG, durchgeführt werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31.Mai 2027 zu verlängern (Optionsrecht).
Die AG werden die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an den jeweiligen Auftragnehmer (AN) übermitteln.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags im Berufsregister/der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare)
- Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare)
- Ggf. Vordruck Bietergemeinschaft (sofern einschlägig, siehe Vertragsbedingungen / Formulare)
- Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen)
A) Betriebshaftpflicht bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
B) Umsätze der letzten drei letzten Geschäftsjahre (2022, 2021, 2020, siehe Eignungskriterien/Eignungsvordruck)
C) Bescheinigung in Steuersachen
D) Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung
zu A) Die Betriebshaftpflicht muss eine Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und mind. 1 Mio. € für sonstige Schäden pro Schadensfall umfassen.
zu B) Mindestjahresumsatz in Höhe des 1,5-fachen des geschätzten Auftragswerts je Los erforderlich. Für den Erhalt des Zuschlages auf ein, mehrere oder die max. mögliche Anzahl an Losen addiert sich der erforderliche Jahresumsatz der letzten 3 Jahre je Los.
Los 1: Jährl. Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 285.000,- EUR
Los 2: Jährl. Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 242.000,- EUR
Los 3: Jährl. Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 233.000,- EUR
Los 4: Jährl. Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 122.000,- EUR
Los 5: Jährl. Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 306.000,- EUR
Los 6: Jährl. Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 321.000,- EUR
Los 7: Jährl. Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 243.000,- EUR
Los 8: Jährl. Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 242.000,- EUR
Los 9: Jährl. Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 342.000,- EUR
zu C) Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt, nicht älter als 12 Monate
zu D) Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (nicht älter als 12 Monate)
A) Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten
B) Nachweise der Qualifikation der Mitarbeiter für den Bereich Wartung und Instandsetzung der letzten drei Jahre
C) Nachweis der Fachkunde zur Durchführung von Hygienekontrollen, - wartungen, Prüfung / Wartung von Anlagen zur Verhinderung der Übertragung von Feuer und Rauch in lüftungstechnischen Anlagen, Prüfung / Wartung von Laborabzügen und Gefahrstofflagerschränken
D) Namentliche Aufstellung und Nachweis der Qualifikation der vom AN für die Leistungserbringung aus diesem Vertragsverhältnis vorgesehenen Mitarbeiter/-innen
zu A) Mindestens drei Referenzen, die nicht älter als drei Jahre (Stichtag 01.01.2020) sind, über vergleichbare Projekte aus den Bereichen öffentlicher Verwaltung und / oder Immobilienwirtschaft unter Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber sowie deren vollständigen Kontaktdaten, des Leistungszeitraums sowie des Leistungsumfangs
zu B) Aufstellung sowie Qualifikationsnachweise der qualifizierten Mitarbeiter für die Jahre 2020, 2021 und 2022: Angaben zur Anzahl der im Unternehmen des AN in den vergangenen 3 Jahren angestellten qualifizierten Fachkräfte, unterteilt nach ausführenden Fachkräften und Techniker/Meister/Ingenieure für den Bereich Wartung und Instandsetzung.
zu C) Mindestanforderung für die Durchführung von Hygienekontrollen / Hygienewartungen ist die Sachkundige für Hygienetätigkeiten nach VDI 6022, mindestens Kategorie B; nachzuweisen durch Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat;
Mindestanforderung für die Prüfung / Wartung von Anlagen zur Verhinderung der Übertragung von Feuer und Rauch in lüftungstechnischen Anlagen ist die Sachkunde zur Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen; nachzuweisen durch Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat;
Mindestanforderung für die Prüfung / Wartung von Laborabzügen und Gefahrstofflagerschränken ist die Fachkunde nach § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung oder nach § 8 Gefahrstoffverordnung (Kenntnisse der DIN EN 14175, EN 14470-1und der TRGS 526/510); nachzuweisen durch Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat
Zum Nachweis der Fachkunde für Ausführung von Tätigkeiten gem. 2.10 der LB ist jeweils mindestens ein Zertifikat über die Teilnahme an einer einschlägigen Schulung oder eines Seminarbesuchs beizulegen.
zu D) Die notwendige Mindestanzahl ausführender Fachkräfte ist je Los wie folgt festgelegt:
Los 1: Mindestanzahl ausführende Fachkräfte: 3
Los 2: Mindestanzahl ausführende Fachkräfte: 2
Los 3: Mindestanzahl ausführende Fachkräfte: 2
Los 4: Mindestanzahl ausführende Fachkräfte: 1
Los 5: Mindestanzahl ausführende Fachkräfte: 3
Los 6: Mindestanzahl ausführende Fachkräfte: 3
Los 7: Mindestanzahl ausführende Fachkräfte: 3
Los 8: Mindestanzahl ausführende Fachkräfte: 2
Los 9: Mindestanzahl ausführende Fachkräfte: 3
Für den Erhalt des Zuschlages für mehrere bis zur maximal möglichen Anzahl der Lose, addiert sich die erforderliche Mindestanzahl entsprechend der Anforderung der jeweiligen Lose auf.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr
Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht]
zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]