Hohl- und Doppelboden Konstruktionen, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 006-23 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hohl- und Doppelboden Konstruktionen, Sedanstraße 16-18
Das Projekt MIN-Forum und Informatik besteht aus zwei oberirdischen Baukörpern auf einem gemeinsamen Untergeschoss UG. Die Brutto-Grundfläche beträgt insgesamt rund 43.000 m². Das Raumprogramm setzt sich zusammen aus zentralen Funktionen der MIN-Fakultät (Mensa, Bibliothek, Seminarräume und Hörsäle sowie Büros) dem Institut Informatik und dem zentralen Backup-Rechenzentrum der Universität Hamburg. Die Baukörper sind bauordnungsrechtlich in Teilen Hochhaus, in Teilen Versammlungsstätte
Mit dieser Ausschreibung wird eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart.
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße, in 20146 Hamburg
Ausgeschrieben sind Leistungen für die Lieferung und Montage einer Systemkonstruktion für eine Doppel- und Hohlraumboden Konstruktion
Die Ausführung erfolgt in beiden Bauteilen (BT-A und BT-B) und allen Geschossen
für den Neubau des MIN-Forum und Informatik, Sedanstraße 16-18 in 20146 Hamburg
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn unverzüglich nach Auftragserteilung; Fertigstellung ca. Juni 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hohl- und Doppelboden Konstruktionen, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstorf
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 94424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]