Projektträgerschaft des Berliner Programms zur Förderung von wirtschaftsorientierten Reallaboren Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-D-016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft des Berliner Programms zur Förderung von wirtschaftsorientierten Reallaboren
Projektträgerschaft für das Land Berlin für das Programm zur Förderung von wirtschaftsorientierten Reallaboren (Pilotförderung).
Das Land Berlin möchte Reallabore finanziell fördern und fachlich unterstützen. Hierfür soll ein Auftrag für die dazu benötigte Projektträgerschaft für die administrative und fachliche Umsetzung des Programms ausgeschrieben werden. Der Projektträger soll in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin die Konzept- und Reallabor-Projekte von Antragserstellung bis Abschluss des Projekts in administrativer und fachlicher Hinsicht umfassend betreuen. (Weitere Angaben: siehe Leistungsbeschreibung)
Zur Umsetzung einer ersten Förderung stehen 7 Mio. Euro für den Gesamtzeitraum (vorauss. ab) 01.08.2023-31.12.2027 zur Verfügung; bis max. 15 % dieser Höhe stehen für die Projektträgerschaft zur Verfügung, diese soll ab Zuschlag bis 30.06.2028 erfolgen.
Berlin
Projektträgerschaft für das Land Berlin für das Programm zur Förderung von wirtschaftsorientierten Reallaboren (Pilotförderung)
Es sollen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbes mindestens 3 und bis zu 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Die Bewerber haben ihre Eignung wie folgt zu belegen:
* Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister
* Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
* Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(siehe hierzu Nr. III.1)
* Vorliegen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden (siehe hierzu Nr. III.1.2 /III.2.2)
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Basis von entsprechenden Eignungskriterien für die administrative und die fachliche Projektträgerschaft (zu den Kriterien: siehe Anlage Eignungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb).
Die Bewertung der Teilnahmeanträge zur Auswahl der geeigneten Bewerber erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeitende der Verwaltung jeweils separat.
Die vorliegenden Referenzen werden pro Kriterium mit 0-5 Punkten bewertet. Aus den Einzelwertungen wird die Gesamtbewertung des jeweiligen Teilnahmeantrages ermittelt. Insgesamt wird eine Rangfolge ermittelt. Die besten fünf Anträge werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert (mindestens aber drei).
Als Mindestanforderung an die Qualität der Teilnahmeanträge gilt: Jedes Qualitätskriterium muss insgesamt mit mindestens einem Punkt bewertet werden, damit eine angemessene Auftragserfüllung erreicht werden kann. Teilnahmeanträge mit null Punkten in einem Kriterium werden ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind u.a. folgende Unterlagen einzureichen:
* Nachweis der Zuverlässigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Eigenerklärung zur Eignung - Wirt-124 EU (EEE wird akzeptiert). Wenn im Rahmen des Auftrags Unterauftragnehmer eingesetzt werden, muss auch für diese die Eigenerklärung zur Eignung oder EEE vorgelegt werden. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung zur Eignung oder EEE vorlegen.
* Auszug aus dem Handelsregister oder aktuelle Gewerbeanmeldung, nicht älter als 12 Monate. Bewerber, die aus berechtigtem Grund keine entsprechende Auskunft vorlegen können (z.B. als GbR, Freiberufler), können Ihre Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. Eintragung als Unternehmen nach § 44 VgV auf andere geeignete Weise nachweisen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die genannten Unterlagen für jeden Teil der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente:
* Bilanzauszug oder Angaben zum durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Jahre (mindestens 200.000 € pro Jahr) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
* Erklärung zum Vorhandensein einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden mindestens 2.5000.000,- € und für Vermögens- und Sachschäden mindestens 2.500.000,- €
* Ggf. Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft (Formular Wirt-238)
* Bei Bewerbergemeinschaften gelten die genannten Höhen für die Bewerbergemeinschaft insgesamt.
s.o.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung werden Nachweise gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 und 10 VgV erwartet (siehe Anlage Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb):
Liste mit Referenzen des Bewerbers, die die berufliche Leistungsfähigkeit belegen:
* Referenzen, die Erfahrungen in der administrativen Umsetzung von Förderprogrammen belegen:
** a) Umsetzung von Förderprogrammen als Beliehener während der letzten fünf Jahre, das die Bewilligung von Zuwendungen gemäß §§ 23/44 BHO/LHO enthielt
** b) Umsetzung von Förderprogrammen der öffentlichen Verwaltung während der letzten fünf Jahre mit je einem Förderbudget, das mind. dem der vorgesehenen Pilotförderung entspricht (ca. 7 Mio. EUR)
* Referenzen, die Erfahrungen in der fachlichen Begleitung von Förderprogrammen und in der Begleitforschung (z.B. Evaluationen) von Förderprogrammen und/oder der Beauftragung und Steuerung von Unternehmen/Institutionen, die entsprechende Dienstleistungen anbieten und durchführen, belegen:
** a) Erfahrungen in der fachlich-inhaltlichen Begleitung von Förderprogrammen während der letzten fünf Jahre und/oder der Beauftragung und Steuerung von Unternehmen/Institutionen, die entsprechende Dienstleistungen anbieten und durchführen
** b) Erfahrungen in der Begleitforschung (z.B. Evaluationen) von Förderprogrammen während der letzten fünf Jahre und/oder der Beauftragung und Steuerung von Unternehmen/Institutionen, die entsprechende Dienstleistungen anbieten und durchführen
Referenzen müssen folgende Angaben aufweisen:
* Auftraggeber, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer
* Art der Leistung
* Leistungszeitraum,
* Auftragswert netto pro Jahr
* vom Bewerber erbrachter Anteil an der Leistungserbringung (Anteil am Referenzauftragsvolumen), wenn die Referenz in einer Arbeitsgemeinschaft erbracht wurde.
Vorgelegte Referenzen können sowohl einzelne der oben als Eignungskriterien genannten Erfahrungen als auch mehrere Kriterien gemeinsam abdecken. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen für die Bewerbergemeinschaft insgesamt maßgeblich. Bewerber können gemäß § 47 VgV Teile der Eignungsanforderungen durch entsprechende Referenzen von für den Auftrag vorgesehenen Unterauftragnehmern abdecken.
Als Mindestanforderung gilt: Jeweils eine Referenz pro Eignungskriterium oder eine Referenz, die alle Kriterien erfüllt, gilt grundsätzlich als ausreichend.
Das Fehlen von Angaben oder Erklärungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, wenn Angaben oder Erklärungen auch auf Nachforderung hin nicht beigebracht werden.
s. 08 Anlage8_Eignungsmatrix_TNW_Reallabore
s.o.
Die Auftraggeberin wird gemäß § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagerteilung für den Bieter/die Bietergemeinschaft, der/die den Zuschlag erhalten soll/en, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Jeweils von jedem Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft:
* Eigenerklärung zur Eignung unter Verwendung des Formulars Wirt-124
* Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (s. III.1.2)
* Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141 (Formular in Angebotsphase)
* Beachtung Wirt – 124.1 – Hinweise Sanktionen gegen Russland
* Beachtung Wirt-214 Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dem Erstangebot kann eine Übersicht zu möglichen Verhandlungsbedarfen bzw. über zu klärende Fragen im Verhandlungsgespräch beigefügt werden.
Als Mindestanforderung an die Qualität des Angebotes gilt: Jedes Qualitätskriterium muss insgesamt von der Jury mit mindestens zwei Punkten bewertet werden, damit eine angemessene Auftragserfüllung sichergestellt wird. Angebote mit weniger als zwei Punkten in einem Kriterium werden ausgeschlossen. s. Zuschlagsmatrix: 09 Anlage9_Bewertungsmatrix_Zuschlag_RL.pdf
Zum weiteren Verlauf nach der Abgabe der Angebote:
Innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Angebote wird die AG’in die Bieter/ Bietergemeinschaft zu Verhandlungsgesprächen einladen. Die Bieter werden hier darum gebeten, ihr Angebot sowie ihren Verhandlungsbedarf kurz vorzustellen (ca. 15 Minuten). Im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit der Diskussion und zur Klärung offener Fragen. Ziel ist es, ein gemeinsames und für alle Bieter gleiches Auftragsverständnis zu erreichen.
Die Präsentationen sowie die Verhandlungen sind nicht Bestandteil des Angebotes und werden nicht gewertet.
An den Gesprächen sollten seitens der Bieter/Bietergemeinschaft die Projektleitung sowie die wichtigsten Leistungserbringer der administrativen sowie auch der fachlichen Umsetzung teilnehmen. Die Gespräche finden am Ort der AG’in statt und werden ca. 1,5-2 Stunden dauern.
Ca. zwei Wochen nach den Gesprächen wird die Frist für die finalen Angebote sein, auf deren Basis die letztliche Auswahl des Projektträgers erfolgen wird.
Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10852 Berlin
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Mit Erteilung des Zuschlags endet das Vergabeverfahren.
Nach § 135 GWB kann die Unwirksamkeit des Zuschlags nur festgestellt werden, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Vorabinformation nach § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Diese Unwirksamkeit kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland