Web-Based-Training / Online-Unterweisungen zur Unterweisung in Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Erste-Hilfe-Themen Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-22#0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Web-Based-Training / Online-Unterweisungen zur Unterweisung in Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Erste-Hilfe-Themen
Neues Unterweisungssystem für Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Erste-Hilfe-Themen. Teil der Beschaffung sind auch Pflegeleistungen sowie Unterstützung bei der Implementierung wie ein laufender Unterstützungsservice als auch Schulungen für Fach- und Systemadministratoren.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, ein neues Unterweisungssystem für Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Erste-Hilfe-Themen einzuführen und hierfür eine bereits auf dem Markt verfügbare Software zu beschaffen. Teil der Beschaffung sind auch Pflegeleistungen, Unterstützung bei der Implementierung sowie ein laufender Unterstützungsservice.
Allgemeine Funktionsanforderungen:
* Ein Lizenzmodell für 2 600 Concurrent-User soll es den Anwenderinnen und Anwendern im BMWK über den Browser (mind. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox) ermöglichen, die geführten Unterweisungen zu durchlaufen. Stellt der Auftraggeber fest, dass er aufgrund von Neueinstellungen einen höheren Bedarf hat, hat er die Option, während der Vertragslaufzeit bis zu 50 weitere Concurrent-User-Lizenzen zum Nettoeinzelangebotspreis zu erwerben.
* Möglichkeiten zur manuellen und schnittstellendefinierten Übernahme von Stammdaten (z.B. Mitarbeiter- und Organisationsdaten) oder durch regelmäßige Übertragung der aktuellen Mitarbeiterdaten via csv-Datei oder Excelliste. Die Eintragung der Daten hat automatisiert oder durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
* Zuweisung von Unterweisungsinhalten für unterschiedliche Arbeitseinheiten und Beschäftigte in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten und Arbeitsaufgaben.
* Festlegung von Unterweisungsintervallen.
* Die Software muss die Möglichkeit bieten, neben Textformaten auch Multimedia-Elemente, wie Ton-, Video- oder Animationsdateien zu integrieren.
* Das Unterweisungsformat SCORM sollte unterstützt werden.
* Neue Unterweisungen zu bisher noch nicht absehbaren, aber im Vertragszeitraum rechtlich verpflichtend werdenden Themen, sind zeitnah nachzureichen.
* Erstellung eines Rechtssicheren Zertifikats nach erfolgreich erledigter Unterweisung gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz.
* Unterweisungen in den Themengebieten Bildschrimarbeitsplätze/Ergonomie am Arbeitsplatz, Brandschutz und Erste-Hilfe im Betrieb.
* Unterstützung bei der Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme des Systems einschließlich der erstmaligen Übernahme von Stammdaten (z. B. Personal- und Organisationsdaten).
* Schulungen der Fach- und Systemadministratoren.Die Schulung soll eintägig vor Ort oder Online, für max. 5 bis 10 Personen durchgeführt werden.
* Softwarepflege (regelmäßige Updates und Anpassung an neue technische Gegebenheiten).
* Erreichbarkeit bei Fragen zum System und zur Beseitigung von Störungen/Ausfällen (Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr per E-Mail oder telefonisch; Reaktionszeit soll 5 Tage nicht überschreiten).
Optionale Leistungen:
* Der Auftragnehmer präsentiert bei Bedarf nach Vertragsabschluss sein Produkt an beiden Liegenschaften des Auftraggebers, d. h. sowohl in Bonn als auch in Berlin den Beschäftigten - in einer jeweils max. eintägigen Veranstaltung.
* Optionale Unterweisungen in den Themengebieten: Datenschutz, IT-Sicherheit, Korruptionsprävention.
Einmalig um 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3.3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beleg: Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem [der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten] Register besteht, ein Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. [Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.] Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
3.3.2 Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von [Betrag gelöscht] EUR.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
3.3.3 Mindestjahresumsatz
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. [Betrag gelöscht] Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der, sofern verfügbar, letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den zu vergebenden Auftrag relevanten Geschäftsfeld.
Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
3.3.7 Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der
Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
3.3.8 Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bei einer Auftragserteilung die betreffenden Auftragsbestandteile zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
3.4 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
3.3.4 Ausreichendes Personal: Mindestens 5 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei Jahre.
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den, sofern verfügbar, letzten drei Jahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
3.3.5 Datenschutz und IT-Sicherheit
Bei einem Betrieb via Cloud-Hosting sind die Basisanforderungen nach dem Kriterienkatalog „BSI Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue“ (BSI C5) zu erfüllen.
Beleg: Formlose Eigenerklärung zur Einhaltung der Bereiche oder eine Zertifizierung (oder mindestens gleichwertige Bescheinigung) einer akkreditierten Stelle einzureichen. Bei einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis für alle Mitglieder vorzulegen. Ein Nachweis ist bei einer On-Premise Lösung obsolet.
Hinweis: Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium.
3.3.6 Barrierefreiheit (vgl. Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung)
Das System muss entsprechend § 4 BGG für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und im Sinne der DIN EN ISO 9241 nutzbar sein. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig. Die barrierefreie Gestaltung erfordert entsprechend § 3 Abs. 1 BITV 2.0, dass die Software wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist. Die in der DIN EN 301 549 (V3.2.1) aufgeführten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind einzuhalten.
Hilfefunktionen, Handbücher und Schulungsunterlagen müssen barrierefrei sein. Bei ihrer Gestaltung sind die in Abschnitt 12 der DIN EN 301 549 (V3.2.1) aufgeführten Anforderungen an die Barrierefreiheit einzuhalten.
Die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit müssen während der gesamten Vertragslaufzeit erfüllt werden, d. h. auch bei Versionswechseln, Wartung und Pflege des Systems.
Beleg: Nachweis der Barrierefreiheit des Produkts mittels eines Prüfberichts/ ein Zerti-fikat von einem Barrierefreiheitstest nach BITV 2.0.
Hinweis: Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium.
3.5 Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen: Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833_2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022_576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwk.de