Erneuerung Verkehrsstation Mögglingen (b. Gmünd), Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61983
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Verkehrsstation Mögglingen (b. Gmünd), Planungsleistungen
Erneuerung Verkehrsstation Mögglingen (b. Gmünd), Planungsleistungen
Erneuerung Verkehrsstation Mögglingen (b. Gmünd) mit Gesamtlänge von 280 m als Kombibahnsteig mit den Bahnsteighöhen von SO 76 cm und SO 55 cm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung Verkehrsstation Mögglingen (b. Gmünd), Planungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren , welches sich gerade in der Angebotsphase befindet, wird nach § 57 SektVO aufgehoben, weil wesentliche Änderungen hinsichtlich des Leistungsinhalts notwendig sind. Es ist beabsichtigt ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.