Konzeptverfahren Osdorfer Straße 17 und 18 Referenznummer der Bekanntmachung: Osdorfer1718
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptverfahren Osdorfer Straße 17 und 18
Die Grundstücke Osdorfer Str. 17 und 18 in 12207 Berlin liegen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, im Ortsteil Lichterfelde. Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an den insgesamt ca. 2.208 m2
großen Grundstücken an Künstlerinnen und Künstler oder Organisationen, die
eine Vermietung an Künstlerinnen und Künstler ermöglichen, zur Errichtung eines
Atelierhauses zur anschließenden künstlerischen Nutzung.
Die Grundstücke Osdorfer Str. 17 und 18 in 12207 Berlin liegen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, im Ortsteil Lichterfelde. Die Grundstücke werden als eine Einheit im Rahmen eines Konzeptverfahrens angeboten.
Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an den insgesamt ca. 2.208 m2 großen Grundstücken an Künstlerinnen und Künstler oder Organisationen, die eine Vermietung an Künstlerinnen und Künstler ermöglichen, zur Errichtung eines Atelierhauses zur anschließenden künstlerischen Nutzung.
Es sind Konzepte gewünscht, die unter Einhaltung des Planungsrechts eine dauerhaft bezahlbare kulturelle Nutzung des Grundstücks mit dem Fokus der Bildenden Kunst sicherstellen.
Der Zuschlag erfolgt an das Konzept mit der höchsten Punktzahl entsprechend der Bewertungskriterien. Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 60 Jahre.
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans XII-134b von 1973 der den gesamten Nordteil der Thermometersiedlung beinhaltet. Ein im Zuge des Konzeptverfahrens ermitteltes Vorhaben wird auf Grundlage des § 31 Abs. 2 BauGB beurteilt.
Eine Neubebauung soll sich an den Maßzahlen der direkt südlich angrenzenden Grundstücke des Bebauungsplans XII-134b orientieren. Demnach sind 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss bzw. Staffelgeschoss oder 3 Vollgeschosse ohne Dach bzw. ohne Staffelgeschoss mit einer GFZ von ca. 0,8 in offener Bauweise denkbar.
Weitere Einzelheiten zur konkreten Grundstückssituation, den damit verbundenen Anforderungen des Grundstückseigentümers sowie zum Konzeptverfahren sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vor Vertragsschluss sind auf Anforderung ein aktualisierter, verbindlicher Finanzierungsnachweis(Finanzierungszusage eines Dritten oder mehrerer Dritter oder /und Eigenmittelnachweis) in Höhe der geplanten Gesamtinvestitionen vorzulegen. Die Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann zum Ausschluss führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertragsschluss steht ggf. unter Gremienvorbehalt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber zu rügen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr.2, Nr.3 GWB.
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer schriftlich und mit unverzüglicher Begründung gestellt werden, §§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland