Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau Bahnhof (Bf) Sinzig, (2. Bauabschnitt) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49764
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau Bahnhof (Bf) Sinzig, (2. Bauabschnitt)
Sinzig
Planungsleistungen Personenunterführung, Bahnsteiganlage, Bahnsteigdach und 50 Hz-
Anlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen Personenunterführung, Bahnsteiganlage, Bahnsteigdach und 50 Hz-Anlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boppard
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 56154
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Sinzig
Planungsleistungen Personenunterführung, Bahnsteiganlage, Bahnsteigdach und 50 Hz-
Anlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boppard
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 56154
Land: Deutschland
Nachtrag 01: Sinzig; Zusätzliche Vermessungsleistungen und Trassierungsentwurf
Das Planungsbüro StadtLandBahn ist mit der Planung der Bahnsteige am Bf Sinzig beauftragt. Die zusätzlichen Vermessungsleistungen sind zwingend zur Erstellung der Entwurfs-/ und Ausführungsplanung der Bahnsteige erforderlich. Da die Planung bereits durch den AN bearbeitet wird, kann dieser die ergänzenden Vermessungsdaten in Kürze bearbeiten. Ein neuer Planer müsste sich erst in die Planung einarbeiten und würde somit mehr Stundenaufwand benötigen, als der bereits vertraglich gebundene AN. Synergieeffekt durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gingen beim Wechsel des AN verloren.
SLB leistete bereits die notwendige Vorarbeit, um die Vermessungsleistungen und Trassierungsentwurf zügig abzuwickeln. Die Einbindung eines zusätzliches Planers ist nicht zielführend und mit unnötigen Kosten verbunden. Außerdem bestehen zahlreiche technische Schnittstellen. Eine Vergabe an einen anderen AN wäre mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden.