Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 55523000-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_201_LAF II

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 55523000-2

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_201_LAF II
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat beabsichtigtVerpflegungsdienstleistungen für den Bereich Asyl (Leichtbauhallen als Flüchtlingsunterkunft) des ehemaligen Flughafens Tegel zu vergeben. Der Dienstleister wäre hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen zuständig gewesen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat beabsichtigtVerpflegungsdienstleistungen für den Bereich Asyl (Leichtbauhallen als Flüchtlingsunterkunft) des ehemaligen Flughafens Tegel zu vergeben. Der Dienstleister wäre hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen zuständig gewesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Leistungszeitraum war für den 01.04.2023 angesetzt. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hätte der Auftragnehmer innerhalb von drei Tagen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch eine Monate nach Zuschlagserteilung beginnen müssen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Der öffentliche Auftraggeber darf bei hinreichend begründeter Dringlichkeit die Angebotsfrist nach § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Tage reduzieren. Die Zugangszahlen von Geflüchteten und Asylbegehrenden sind in den vergangenen Monaten erheblich angestiegenen. Um die Unterbringung, Versorgung und Verpflegung der Unterzubringenden zu sichern, muss die o.g. Unterkunft kurzfristig in Betrieb genommen bzw. deren Weiterbetrieb gesichert werden, da die Kapazitäten, trotz bereits reaktivierter Unterkünfte, nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist bei Einhaltung der Fristen nach § 15 Abs. 2 und 4 VgV nicht haltbar. Die Nichteinhaltung könnte zu Verletzungen fundamentaler Rechte der per Gesetz Unterzubringenden führen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 018-048346
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2023_201_LAF II
Bezeichnung des Auftrags:

Flughafen Tegel, Vorfeld vor Terminal C, 13405 Berlin

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Vergabeverfahren zu Verpflegungsdienstleistungen für den Bereich Asyl wird aufgrund des Wegfalls der Bedarfsgrundlage gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben. Es befinden sich keine Menschen aus dem Asylbereich mehr auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel und müssen somit dort auch nicht mehr versorgt werden. Zum Ausschreibungszeitpunkt war diese Entwicklung nicht absehbar. Eine erneute Unterbringung von Menschen aus dem Asylbereich auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel ist auch nicht geplant.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/03/2023