Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau Bahnhof (Bf) Sinzig, (2. Bauabschnitt) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49764
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau Bahnhof (Bf) Sinzig, (2. Bauabschnitt)
Sinzig
Planungsleistungen Personenunterführung, Bahnsteiganlage, Bahnsteigdach und 50 Hz-
Anlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen Personenunterführung, Bahnsteiganlage, Bahnsteigdach und 50 Hz-Anlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boppard
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 56154
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Sinzig
Planungsleistungen Personenunterführung, Bahnsteiganlage, Bahnsteigdach und 50 Hz-
Anlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boppard
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 56154
Land: Deutschland
Nachtrag 02: Planungsleistungen 50 Hz mit neuer ZAS und ZV zur Inbetriebnahme des Bauzwischenzustands am Bahnhof Sinzig sowie zugehörige BVB-Leistungen
Die Umsetzung der Maßnahme und die Herstellung des Endzustands der Elektrischen Energieanlagen / 50 Hz (Beleuchtung, Verteiler etc.) war ursprünglich ab Januar 2023 geplant. Die Vergabe der Hauptbauleistungen ist nicht wie vorgesehen im November 2022 erfolgt, da keine zuschlagsfähigen Angebote eingegangen sind. Die Maßnahme konnte deswegen nicht umgesetzt werden und verschiebt sich auf voraussichtlich Q3/2024.
Hierbei handelt es sich um die 2. Änderung im Verfahren, die als Zusatzleistung zu Vergüten ist.
Ein Wechsel des AN wäre nur mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Um im Zeit- und Kostenrahmen zu bleiben, sind die zusätzlichen Leistungen der ausführenden Firma zwingend erforderlich. Stattgefundene Abstimmungen sowie örtliche Kenntnisse inklusive Kontakte mit Projektbeteiligten wären erneut durchzuführen. Zudem müsste eine erhebliche Neueinweisung durchgeführt werden, welche eine Verzögerung im Projekt zur Folge hat.