Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen) für die Dienstliegenschaft Bundespolizei Fliegerstaffel Fuhlendorf in Gifhorn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg, VOEK 052-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 052-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen) für die Dienstliegenschaft Bundespolizei Fliegerstaffel Fuhlendorf in Gifhorn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg, VOEK 052-23
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen) für die Dienstliegenschaft Bundespolizei Fliegerstaffel Fuhlendorf in Gifhorn
Bundespolizei Fliegerstaffel Fuhlendorf
Stützpunkt Gifhorn
Wilscher Weg 59
38518 Gifhorn
WE 107571
Unterhaltsreinigung:
Die Unterhaltsreinigung umfasst eine Grundfläche von 11.233,11 m² und eine jährliche Gesamtreinigungsfläche von 435.355,74 m².
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 30.09.2027 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 30.09.2029).
- Bedarfsleistungen
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben.
Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.
WE 107571
Unterhaltsreinigung:
Raumgruppe, max. Richtleistung qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe A
190 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B
180 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C
140 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D
70 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E
220 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F
220 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H
180 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I
200 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe J
180 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe K
140 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe L
120 qm/Std./Reinigungskraft
Grundreinigung:
Raumgruppe, max. Richtleistung qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe A
70 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B
60 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C
50 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D
40 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E
80 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F
80 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H
80 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I
60 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe J
50 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe K
60 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe L
40 qm/Std./Reinigungskraft
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden.
Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden.
Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Der Auftragnehmer wird verpflichtet, das auf der Liegenschaft tätige Personal einer Zuverlässigkeitsprüfung für Personen nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 Luftsicherheitsgesetz zu unterziehen. Die Kosten dafür hat der Auftragnehmer zu tragen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung dauert durchschnittlich 2 Monate.
Zuständige Behörde ist:
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 33 (Luftverkehr)
-Luftsicherheitsbehörde-
PSF 1665
38268 Wolfenbüttel
Telefon: +49 5331 8809-0
Fax: +49 53[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und vorzulegen.
2 ) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 27.03.2023 bis 06.04.2023 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Werktage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 11.04.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de