Städtebauliche Gesamtentwicklung Campus Charité Mitte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebauliche Gesamtentwicklung Campus Charité Mitte
Das Plangebiet Campus Charité Mitte („CCM“) befindet sich im historischen Stadtzentrum Berlins im Bezirk Mitte in der historischen Friedrich-Wilhelm-Stadt und damit im Herzen der Stadt, in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof und direkter Nachbarschaft zu bedeutenden Einrichtungen aus Politik, Wissenschaft und Kultur.
Das Campusareal von rund 17 ha ist zu 40 % bebaut und gliedert sich in das historische Stammgelände westlich der Luisenstraße und den in der Nachkriegszeit entstandenen, östlich gelegenen Erweiterungsbereich. Es wird begrenzt durch das Stadtbahnviadukt und den Humboldthafen sowie dem Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal im Westen, die Invalidenstraße im Norden, die Luisen- bzw. Philippstraße im Osten und die Schumannstraße im Süden.
Mit dem wettbewerblichen Dialog soll eine Zukunftsvision entwickelt werden, wie der denkmalgeschützte CCM baulich-funktional zu einem zukunftsweisenden Universitätsklinikum mit komplexen Anforderungen an Wissenschaft und Forschung sowie medizinische Versorgung und Prävention transformiert werden kann. Hierbei soll mit den wertvollen innerstädtischen Flächenressourcen unter Beachtung größtmögliche Effizienz umgegangen werden.
Es sollen stadtplanerische Strategien und Handlungsvorschläge unter Berücksichtigung der möglichen Etappierung aufgezeigt werden. Dabei sollen übergeordnete Ziele herausgestellt und Aussagen zu wesentlichen Aspekten, wie zur Grundordnung der baulichen Entwicklung, zur Vernetzung der Standorte, zum Umgang mit dem historischen Bestand, zur qualitativen und quantitativen Freiraumverteilung, zum Thema Mobilität und zur Verkehrssituation getroffen werden.
Im Anschluss an den Wettbewerblichen Dialog ist die Beauftragung mit vertiefenden Planungsleistungen in Anlehnung an § 19 Abs. 2 HOAI 2013 vorgesehen. Die Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerblichen Dialog reduziert sich auf Teilbereiche und erfolgt zunächst auf Grundlage der Lösungsvorschläge für die erste Entwicklungsphase. Die Beauftragung weiterer Planungsleistungen für anschließende Entwicklungsphasen ist aufgrund der noch nicht gesicherten Finanzierung nicht möglich. Ein Anspruch auf die Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zusätzlich zu dem städtebaulichen Entwurf werden ggf. ergänzende Leistungen im Rahmen der HOAI Anlage 9 Nr. 1 b) bis d) beauftragt:
a) Bebauungs- und Sanierungskonzept (inkl. Bauphasen- und Interimskonzept)
b) Freiraumkonzept
c) Mobilitätskonzept
d) Logistik-/ Ver- und Entsorgungskonzept.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Berlin
Standardlos
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Städtebauliche Gesamtentwicklung Campus Charité Mitte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Basel
NUTS-Code: CH031 Basel-Stadt
Postleitzahl: 4001
Land: Schweiz
Internet-Adresse: www.gmuerarch.ch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV)
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]