Microsoft Unified Support-Vertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 035_2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itdz-berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Unified Support-Vertrag
Für den Betrieb der (kritischen) Infrastruktur des ITDZ Berlin - als Landesdienstleister des Landes Berlin - werden betriebsunterstützende Leistungen benötigt.
Diese Dienstleistungen sind sehr umfangreich und je nach Auftreten in Ihrer Art so besonders, dass es erforderlich ist, einen besonderen Herstellersupport zu beschaffen.
Hintergrund ist die dauerhafte Sicherstellung aller von ITDZ Berlin betriebenen Microsoft Infrastrukturen, um die Arbeitsfähigkeit aller an das Netz des ITDZ Berlin - als IT-Dienstleister des Landes - angeschlossenen Behörden gewährleisten zu können.
10713 Berlin
Höchstmögliche Supportstufe bei Microsoft, für alle im ITDZ Netz befindlichen Behörgen etc.
Enterprise-Lösungen im Support-Lifecycle
Regelmäßige Information an die Kunden zu den aktuellen Sicherheitsthemen und möglichen Bedrohungsszenarien
Service Delivery Management wird von einem speziell Ihnen zugeordneten Service Delivery Manager (=CSAM) koordiniert und veranlasst
unlimitierter 24x7 Problemlösungssupport
unlimitierte how-to Anfragen (Advisory Support)
Services Hub (digitales Portal) mit Update Center, gibt den Überblick über alle Services, sowie Zugriff auf Tools und Ressourcen, um Wissen aufzubauen und Risiken zu managen
unlimitierte, inkludierte Assessments (ca. 20 Technologien/Assessments verfügbar à im Services Hub integriert
unlimitierte, inkludierte on-demand Aus- und Weiterbildung = Learning Campus verfügbar (à im Services Hub integriert)
proaktive Services
vor-Ort-Unterstützung durch Customer Engineers (CE), vor-Ort-Unterstützung durch Dedicated Support Engineer (DSE)
Developer Support
Support for Mission Critical (SfMC)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Gesamtheit der zu beschaffenden Leistungen steht am Markt so nicht zur Verfügung. Ein Wettbewerb ist daher nicht möglich und die Beschaffung kann somit nur über die Firma Microsoft Deutschland GmbH direkt beschafft werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Microsoft Unified Support-Vertrag 2023-24
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer