Durchführung der Gebietsentwicklung und Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Harburger Binnenhafen / Neuland-Nordwest Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022002424
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Gebietsentwicklung und Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Harburger Binnenhafen / Neuland-Nordwest
Die Freie und Hansestadt Hamburg – Bezirksamt Harburg – beabsichtigt als Auftraggeber die Durchführung der Gebietsentwicklung und Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Harburger Binnenhafen / Neuland-Nordwest zu vergeben.
Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren führt die Finanzbehörde Hamburg durch.
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung inklusive Erstellung und Fortschreibung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) für das RISE-Fördergebiet Harburger Binnenhafen / Neuland-Nordwest im Förderzeitraum. Grundlagen für die Umsetzung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) bilden die Globalrichtlinie RISE, die Förderrichtlinien RISE sowie der RISE Leitfaden für die Praxis in den jeweils geltenden Fassungen.
Die beauftragte Gebietsentwicklerin oder der beauftragte Gebietsentwickler bildet gemeinsam mit der Gebietskoordinatorin oder dem Gebietskoordinator des Bezirksamtes Harburg das Gebietsmanagement, das den Gebietsentwicklungsprozess vorbereitet, abstimmt und durch-führt. Die Gebietsentwicklerin oder der Gebietsentwickler wirkt als Schnittstelle zwischen Verwaltung und den Akteuren im Fördergebiet, initiiert und koordiniert die geplanten städte-baulichen und sozialräumlichen Maßnahmen, organisiert die lokalen Willensbildungsprozesse vor Ort und wirkt an der Evaluierung der Programmumsetzung mit.
Der genaue Umfang der Ausschreibung und die Details der nachgefragten Leistung sind den Vertragsunterlagen und dem Technischen Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Siehe Ziffer II.1.4) Kurze Beschreibung
Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 04.10.2023 bzw. mit Datum der Zu-schlagserteilung und endet am 31.12.2024. Danach besteht die fünfmalige Option zur Verlängerung um jeweils 12 Monate bis maximal 31.12.2029 (voraussichtliches Ende des Förder-zeitraums am 31.12.2029).
Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern der/die AG nicht spätestens 8 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorgenommen. Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien und der grundsätzlichen Eignung für die ausgeschriebene Leistung in erster Linie die Qualität der einzureichenden Referenzen (Grad der Vergleichbarkeit).
Der Auftraggeber bildet eine Rangliste nach Vergleichbarkeit der als Anlage eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt ähneln. Die Ähnlichkeit bestimmt sich insbesondere nach den nachfolgend angegebenen Kriterien:
a) Kompetenzen im Gebietsmanagement,
b) Kompetenzen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozessen,
c) Referenzen in der Beteiligung und Ansprache von unterschiedlichen Anwohnergruppen im Stadtentwicklungskontext,
d) Referenz bezieht sich auf öffentlichen Auftraggeber,
e) Mitglieder des benannten Kernteams waren beteiligt (je mehr desto besser).
Die Ähnlichkeit wird auf einer Skala von eins bis zehn bewertet, wobei zehn die höchste Punktzahl je Referenz darstellt. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden mindestens drei, maximal fünf Teilnahmeanträge mit den höchsten Bewertungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unterIII.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) (E1) – Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04);
2) (E4) - Angaben über den Jahresumsatz, die Eigenkapitalentwicklung und -rendite des Bieters in den letztendrei abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, in dem dafür vorgesehenen Feld des Eignungsvordrucks (E1);
3) (E5) - Angaben zu den in den letzten drei Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte,gegliedert nach Berufsgruppen;
4) Falls zutreffend: (E7) - Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft;
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die vorstehend unter 1) und 9) (E1 und E8) genannten Erklärungen und Nachweise zu Eignung vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
5) E2) - Allgemeine Referenzliste zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
• Auftragsjahr und -umfang,
• AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
• jährlicher Auftragswert
zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
6) (E 3) - Die wichtigsten drei Referenzbeispiele aus der unter (E 2) eingereichten allgemeinen Referenzliste sind detailliert in einer Anlage darzustellen, die folgendes enthalten sollen: Aufgabe, Ziele, Lösung/ Idee der Firma, Beispiele der Umsetzung, ggf. Erfolge und beteiligtes Kernteam, Benennung des Kernteams inkl.beruflicher Qualifikation für den hier gegenständlichen Auftrag.
7) (E6) - Projektteam: Benennung der im Falle der Zuschlagserteilung vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter/innen (Namen, Funktion im Projektteam, berufliche Qualifikationen, Erfahrungen und fachliche Fähigkeiten).
8) (E8) – Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket – das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular ist vollständig unterzeichnet den Angebotsunterlagen beizufügen.
Die geforderten Unterlagen sind eindeutig zu kennzeichnen, damit für die Vergabestelle ersichtlich ist, welche Unterlagen welchen Anforderungen zuzuordnen sind.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.
Der AN verpflichtet sich, eine Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in der unter Ziffer 13 des Vertrages genannten Höhe abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9)ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
- Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.