Planung von gestalterischen Leitdetails für die Gebäudeteile A und B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung von gestalterischen Leitdetails für die Gebäudeteile A und B
Zusätzliche Leistungen zur Planung der gestalterischen Leitdetails im 2. Bauabschnitt für die Gebäudeteile A und B im Rahmen des Bauvorhabens Modernisierung Gesamtkomplex Ruhrstraße in Berlin- Wilmersdorf.
Berlin
Zusätzliche Leistungen zur Planung der gestalterischen Leitdetails im 2. Bauabschnitt für die Gebäudeteile A und B im Rahmen des Bauvorhabens Modernisierung Gesamtkomplex Ruhrstraße in Berlin- Wilmersdorf.
Die gestalterischen Leitdetails sollen neue Auftragnehmer unterstützen, in speziellen Detailpunkten die gewünschte Art der Ausführung zu verdeutlichen. Damit soll die Umsetzung des gebäudeteilübergreifenden Gestaltungsprinzips, das in der Leistungsphase 3 von dem bisherigen Auftragnehmer erarbeitet wurde bzw. wird, sichergestellt werden.
Eine Veröffentlichung der Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung unter Ziff. II.1.7) bzw. zum Wert des Auftrags unter Ziff. V.2.4) erfolgt nicht, da eine Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei den Leistungen für die Planung der gestalterischen Leitdetails im 2. Bauabschnitt für die Gebäudeteile A und B handelt es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen i. S. d. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Die Erbringung der Planung dieser gestalterischen Leitdetails stellt eine in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehene und mithin zusätzliche Dienstleistung dar. Die gestalterischen Absichten des bisherigen Auftragnehmers, die in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) entwickelt wurden bzw. werden, sollen in die Ausführungsplanung übertragen werden. So soll gewährleistet werden, dass sich der planerische Gestaltungsgedanke, der in der Entwurfsplanung entstanden ist bzw. entsteht, in der Ausführungsplanung fortsetzt und durch neue Auftragnehmer umgesetzt wird. Die gestalterischen Leitdetails sind zur Vollendung des Ursprungsauftrags mit allem, was vom Beschaffungsziel des Auftraggebers her betrachtet, vernünftigerweise dazugehört, notwendig. Da die Ausführungsplanung durch andere Auftragnehmer erbracht wird, sind die gestalterischen Leitdetails erforderlich, um die Planungsergebnisse der Leistungsphase 3 so zu vollenden, dass diese Planungsergebnisse durch einen Dritten in der Ausführungsplanung umgesetzt werden können.
Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich geworden und ein Wechsel des bisherigen Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Die Voraussetzungen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sind erfüllt. Wirtschaftliche und technische Gründe, die gegen einen Wechsel des Auftragnehmers sprechen, liegen wie folgt vor:
- Ausufernder Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand aufgrund der bisherigen Planungsergebnisse und erbrachten Leistungen.
- Ein dritter Auftragnehmer kann das bisher zwischen Generalplaner, Projektsteuerer und Auftraggeberin erarbeitete, gestalterische Gesamtkonzept nicht erfassen bzw. umsetzen. Durch die bisherige Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie den bisherigen Fortschritt in der Entwurfsplanungsphase ist auch die Planung der gestalterischen Leitdetails „aus einer Hand“ für eine optimale Zielerreichung erforderlich.
- Zum Zweck der Einarbeitung müsste die Auftraggeberin nicht vorhandene personelle Kapazitäten zur Verfügung stellen, die für die Projektumsetzung benötigt würden. Darüber hinaus würde ein erhöhter Koordinierungsaufwand für die Auftraggeberin zwischen dem bisherigen Auftragnehmer, der bei der Erstellung der Projektziele, Entwürfe und Strukturierung der Vergabeverfahren mitgewirkt hat, und dem neuen Auftragnehmer entstehen.
- Die Erstellung der gestalterischen Leitdetails zur Sicherung der vorgenannten Ziele kann nur von dem Ideeninhaber und Entwickler des gestalterischen Gesamtkonzeptes, also dem bisherigen Auftragnehmer erfolgen. Ein drittes Planungsbüro kann das gestalterische Gesamtkonzept mittels gestalterischer Leitdetails nicht erfassen bzw. darstellen. Bei der Erstellung der gestalterischen Leitdetails sind architektonische Details darzustellen, um eine einheitliche Gestaltung unter Berücksichtigung des Entwurfsgedanken zu erreichen. Hierbei handelt es sich nicht um die bloße detaillierte Planung bereits final dargestellter Bereiche. Vielmehr geht es um die Entwicklung von Planungsdetails, mit denen der von dem bisherigen Auftragnehmer entwickelte Gestaltungsgedanke bzw. der Gestaltungsgedanke, der gegenwärtig entwickelt wird, um- bzw. fortgesetzt wird. Es ist rein tatsächlich ausgeschlossen, dass ein anderer als der Urheber des gestalterischen Gesamtkonzeptes selbst die gestalterischen Leitdetails, die Teil dieses Gesamtkonzeptes sind, erstellt. Erhebliche Schwierigkeiten ergeben sich bei einem Auftragnehmerwechsel aufgrund des erheblichen Einarbeitungsaufwands, erheblicher Verzögerungen bei der Leistungserbringung und damit verbunden gesteigerter Kosten. Die Wertgrenze von 50 Prozent gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird eingehalten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung von gestalterischen Leitdetails für die Gebäudeteile A und B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland