Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: BF_TP3_HLS und Sekundärnetz
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Auftrag
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-anlagen, sowie die Medienversorgung einschließlich Erdarbeiten für fünf Mehrfamilienhäuser auf den Buckower Feldern.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-anlagen, sowie die Medienversorgung einschließlich Erdarbeiten für fünf Mehrfamilienhäuser auf den Buckower Feldern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung, dass eine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin (Gewerk: 206 Installateur- und Heizungsbauarbeiten) bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (Gewerk: 113-01 Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen, Heizanlagen) vorliegt.
2) Angabe der Gesamtjahresumsätze der letzten drei Jahre.
Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz muss mind. € 2,5 Mio brutto betragen.
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3) Eigenerklärung gemäß § 123 und §124 GWB
4) 4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 19 Absatz 1 MiLoG, § 98c AufenthG
5) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
6) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
7) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes
8) Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F.
ggf. 9) Nachunternehmererklärung
ggf. 10) Erklärung Bietergemeinschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Ohne Teilnahme von Bietern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]