Planung Instandsetzung München Hbf Hallendach Gleis 11-26, 2. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI17752
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Instandsetzung München Hbf Hallendach Gleis 11-26, 2. Bauabschnitt
München
Planung Instandsetzung München Hbf Hallendach Gleis 11-26, 2. Bauabschnitt
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung Instandsetzung München Hbf Hallendach Gleis 11-26, 2. Bauabschnitt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Planung Instandsetzung München Hbf Hallendach Gleis 11-26, 2. Bauabschnitt
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
10 - Planung provisorischer Schutzwand zwischen dem Randbau Nord und der Gleishalle am Bahnsteig 26 LPH 4-7
10 - Die Randbedingungen für die wirtschaftliche Bemessung der Montagetürme zum Lagertausch der Gleishallenfundamente haben sich geändert. Die Einzelheiten ergeben sich wie folgt: Der Hauptvertrag zur Lph 1-7 für die Modernisierung der Gleishalle kann nicht abgeschlossen werden, da sich innerhalb des Projektumgriffs (Schnittstelle zum Randbau Nord) die Randbedingungen verändert haben. Es ist Vorgabe, den Wetterschutz für den Bahnsteig 26 in der Gleishalle sicherzustellen, auch wenn der angrenzende Randbau Nord nach neuen Erkenntnissen zurückgebaut wird. Hierfür muss bauzeitlich eine Wetterschutzwand erstellt werden.