Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) und Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung Zentrum Bergedorf Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022002428
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) und Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung Zentrum Bergedorf
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Bezirksamt Bergedorf - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Gebietsentwicklung mit Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) für das RISE-Gebiet Zentrum Bergedorf. Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Landes während der Laufzeit des Fördergebiets Zentrum Bergedorf. Grundlage für die Arbeit des Gebietsentwicklers ist das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 2012/01470) sowie die Globalrichtlinie „Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung“ (FHH, BSW (Hg.) 2022), die Förderrichtlinien RISE (FHH, BSW (Hg.) 2022) und der Leitfaden für die Praxis, (FHH, BSW (Hg.) 2022 ) vorbehaltlich etwaiger Änderungen (http://www.hamburg.de/publikationen-und-veranstaltungen/publikationen/). Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten.
Der/die beauftragte Gebietsentwickler:in bildet gemeinsam mit dem/der Gebietskoordinator:in des Bezirksamtes Bergedorf das Gebietsmanagement. Unter besonderer Berücksichtigung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Fördervoraussetzungen der Städtebauförderrichtlinien soll der Gebietsentwicklungsprozess vorbereitet, abgestimmt und durchgeführt werden. Der/die Gebietsentwickler:in soll als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Akteuren im Fördergebiet die beabsichtigten städtebaulichen und sozialräumlichen Maßnahmen über die Programmlaufzeit fachlich koordinieren, die lokalen Willensbildungsprozesse vor Ort organisieren und an der Steuerung und Evaluierung der Programmumsetzung mitwirken. Es gilt in diesem Zusammenhang den Prozess mit den Zentrum Bergedorf betreffenden Programmen und Projekten z.B. Integratives Innenstadtkonzept (Innenstadt Bergedorf – eine stadt-, verkehrs- und freiraumplanerische Zukunftsperspektive), Rahmenplan Urbanes Bergedorf Südost, Bezirkliches Entwicklungskonzept Bergedorf 2030+, Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept Bezirk Bergedorf, RISE-Gebiet Bergedorf/Serrahn, Mobilitätskonzept Frascatiplatz, Entwicklung Fokusraum Karstadt Sachsentor / Bergedorfer Schloßstraße sowie Citymanagement Bergedorf NOW zu synchronisieren und abzustimmen.
Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Bezirksamt Bergedorf - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Gebietsentwicklung mit Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) für das RISE-Gebiet Zentrum Bergedorf. Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren für diese Ausschreibung wird durch die Zentrale Vergabestelle der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt.
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Landes während der Laufzeit des Fördergebiets Zentrum Bergedorf. Grundlage für die Arbeit des Gebietsentwicklers ist das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 2012/01470) sowie die Globalrichtlinie „Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung“ (FHH, BSW (Hg.) 2022), die Förderrichtlinien RISE (FHH, BSW (Hg.) 2022) und der Leit-faden für die Praxis, (FHH, BSW (Hg.) 2022 ) vorbehaltlich etwaiger Änderungen (http://www.hamburg.de/publikationen-und-veranstaltungen/publikationen/). Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten.
Der/die beauftragte Gebietsentwickler:in bildet gemeinsam mit dem/der Gebietskoordinator:in des Bezirksamtes Bergedorf das Gebietsmanagement. Unter besonderer Berücksichtigung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Fördervoraussetzungen der Städtebauförderrichtlinien soll der Gebietsentwicklungsprozess vorbereitet, abgestimmt und durchgeführt werden. Der/die Gebietsentwickler:in soll als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Akteuren im Fördergebiet die beabsichtigten städtebaulichen und sozialräumlichen Maßnahmen über die Programmlaufzeit fachlich koordinieren, die lokalen Willensbildungsprozesse vor Ort organisieren und an der Steuerung und Evaluierung der Programmumsetzung mitwirken. Es gilt in diesem Zusammenhang den Prozess mit den Zentrum Bergedorf betreffenden Programmen und Projekten z.B. Integratives Innenstadtkonzept (Innenstadt Bergedorf – eine stadt-, verkehrs- und freiraumplanerische Zukunftsperspektive), Rahmenplan Urbanes Bergedorf Südost, Bezirkliches Entwicklungskonzept Bergedorf 2030+, Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept Bezirk Bergedorf, RISE-Gebiet Bergedorf/Serrahn, Mobilitätskonzept Frascatiplatz, Entwicklung Fokusraum Karstadt Sachsentor / Bergedorfer Schloßstraße sowie Citymanagement Bergedorf NOW zu synchronisieren und abzustimmen.
Die Laufzeit des Auftrags wird zunächst ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich 04.10.2023) und ggf. Ablauf der Veröffentlichungsfrist im Hamburgischen Transparenzregister bis zum 31.12.2024 festgelegt. Der AG behält sich die Option einer fünfmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum voraussichtlichen Ende des Förderzeitraums am 31.12.2029 zu gleichen Bedingungen vor.
Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorgenommen. Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien und der grundsätzlichen Eignung für die ausgeschriebene Leistung in erster Linie die Qualität der einzureichenden Referenzen (Grad der Vergleichbarkeit).
Der Auftraggeber bildet eine Rangliste nach Vergleichbarkeit der als Anlage eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt ähneln. Die Ähnlichkeit bestimmt sich insbesondere nach den nachfolgend angegebenen Kriterien:
a) Kompetenzen im Gebietsmanagement,
b) Kompetenzen im Bereich crossmedialer Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozessen,
c) Referenzen in der Beteiligung und Ansprache von unterschiedlichen Anwohnergruppen im Stadtentwicklungskontext,
d) Referenz bezieht sich auf öffentlichen Auftraggeber,
e) Mitglieder des benannten Kernteams waren beteiligt (je mehr desto besser).
Die Ähnlichkeit wird auf einer Skala von eins bis zehn bewertet, wobei zehn die höchste Punktzahl je Referenz darstellt. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden mindestens drei, maximal zehn Teilnahmeanträge mit den höchsten Bewertungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweisekann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unterIII.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichende Unterlagen:
1) ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen);
2) (E1) – Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04);
3) (E4) - Angaben über den Jahresumsatz, die Eigenkapitalentwicklung und -rendite des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, in dem dafür vorgesehenen Feld des Eignungsvordrucks (E1);
4) (E5) - Angaben zu den in den letzten drei Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
5) Falls zutreffend: (E7) - Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft;
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die vorstehend unter 2) und 7) (E1 und S1) genannten Erklärungen und Nachweise zu Eignung vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
6) (E2) - Allgemeine Referenzliste zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
• Auftragsjahr und -umfang,
• AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
• jährlicher Auftragswert
zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
7) (E 3) - Die wichtigsten drei Referenzbeispiele aus der unter (E 2) eingereichten allgemeinen Referenzliste sind detailliert in einer Anlage darzustellen, die folgendes enthalten sollen: Aufgabe, Ziele, Lösung/ Idee der Firma, Beispiele der Umsetzung, ggf. Erfolge und beteiligtes Kernteam, Benennung des Kernteams inkl. beruflicher Qualifikation für den hier gegenständlichen Auftrag.
8) (E6) - Projektteam: Benennung der im Falle der Zuschlagserteilung vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter/innen (Namen, Funktion im Projektteam, berufliche Qualifikationen, Erfahrungen und fachliche Fähigkeiten).
9) (S1) – Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket – das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular ist vollständig unterzeichnet den Angebotsunterlagen beizufügen.
Die geforderten Unterlagen sind eindeutig zu kennzeichnen, damit für die Vergabestelle ersichtlich ist, welche Unterlagen welchen Anforderungen zuzuordnen sind.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die Haftungssummen ergeben sich aus aus den Besonderen Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote und Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern/Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern/Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern/Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.