HB_128_22_OV Referenznummer der Bekanntmachung: HB_128_22_OV

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

HB_128_22_OV

Referenznummer der Bekanntmachung: HB_128_22_OV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten - BC18 - BC18
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau der Leonardo-da-Vinci-Schule mit Standort Christoph-Ruden-Str. 3 in 12349 Berlin-Neukölln

Das Leistungsverzeichnis beinhaltet Fliesen- und Plattenarbeiten in dem neu zu errichtenden Schulgebäude und umfasst insbesondere folgende wesentliche Leistungen

- Lieferung und Verlegung von Wand- und Bodenfliesen im Dünnbett in WC-Räumen (EG bis 2. OG / BT 1), in Putzmittelräumen (EG bis 2. OG / BT 1+2) und in einzelnen Räumlichkeiten der Küche (Ausgabe, Spülküche, Nebenräumen) im EG des BT 2,

- unterhalb der Bodenfliesen sowie unter den Wandbelägen der Küchenbereiche sind Abdichtungen gegen Feuchtigkeit herzustellen.

Mengen: Bodenfliesen ca. 360 m2, Wandfliesen ca. 1.010 m2

Anforderung an die Baumaßnahme:

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB). Alle Bauleistungen unterliegen den Anforderungen BNB, Kat. Silber. Dieses Bauvorhaben ist ein BNB-Pilot-Projekt mit angestrebter Zertifizierung Silber.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten - BC18
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Leonardo-da-Vinci-Schule,

Christoph-Ruden-Str. 3, 12349 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Leistungsverzeichnis beinhaltet Fliesen- und Plattenarbeiten in dem neu zu errichtenden Schulgebäude und umfasst insbesondere folgende wesentliche Leistungen:

- Lieferung und Verlegung von Wand- und Bodenfliesen im Dünnbett in WC-Räumen (EG bis 2. OG / BT 1), in Putzmittelräumen (EG bis 2. OG / BT 1+2) und in einzelnen Räumlichkeiten der Küche (Ausgabe, Spülküche, Nebenräumen) im EG des BT 2,

- unterhalb der Bodenfliesen sowie unter den Wandbelägen der Küchenbereiche sind Abdichtungen gegen Feuchtigkeit herzustellen.

Mengen: Bodenfliesen ca. 360 m2, Wandfliesen ca. 1.010 m2

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 180-508346
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/02/2023