Mitarbeitershuttle Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2023-0002
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mitarbeitershuttle
Zur Abdeckung der Verteilungsverkehre der Mitarbeiter auf dem Flughafenareal wird ab dem 12.10.2023 ein Mitarbeitershuttle benötigt. Dieser Mitarbeitershuttle verkehrt 24 Stunden am Tag an 7 Tagen pro Woche. Dabei fährt er zwischen 04 - 22 Uhr im 15-Minuten Takt und zwischen 22 - 04 Uhr im 20-Minuten Takt. Er steht ausschließlich Inhabern von Flughafensicherheitsausweisen oder Inhabern von Crew-Besatzungsausweisen zur Verfügung und ist nicht Bestandteil des ÖPNV. Die Buslinie des Mitarbeitershuttles wird dabei über 5 feste Haltestellen verfügen, welche in einem ca. 5,9 Km (Tag) bis ca. 4,1 Km (Nacht) langen Umlaufverkehr anzufahren sind. Für den Betrieb des Mitarbeitershuttles sind ausschließlich CO2-neutrale Antriebsarten (Wasserstoff- oder Elektroantrieb) zu nutzen. Außerdem hat der Betrieb mit Niederflurbussen zu erfolgen, um eine barrierefreie Anfahrt zum Beschäftigungsort gewährleisten zu können.
Spätestens ab dem 01.01.2025 ist der Mitarbeitershuttle mit einem Elektro- oder Wasserstoffbus durchzuführen. Dazu ist dem Auftraggeber eine Woche nach der Zuschlagserteilung eine Auftragserteilung für die Bestellung der CO2 neutralen Busse vorzulegen.
FBB GmbH
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung eines CO2-neutralen Mitarbeitershuttles durch einen Dienstleister, der die Verteilungsverkehre der Mitarbeiter auf dem Flughafenareal abdeckt. Aufgrund der langen Lieferzeiten für Elektro- und Wasserstoffbusse ist für beide Busse eine Überbrückungszeit bis zum 31.12.2024 vorgesehen. Spätestens ab dem 01.01.2025 ist der Mitarbeitershuttle mit einem Elektro- oder Wasserstoffbus durchzuführen. Dazu ist dem Auftraggeber eine Woche nach der Zuschlagserteilung eine Auftragserteilung für die Bestellung der CO2 neutralen Busse vorzulegen. Neben dem CO2-neutralen Aspekt gilt es einen Niederflurbus einzusetzen, um einen barrierefreien Transport zu ermöglichen. Dabei hat der Bus eine Gesamtkapazität von 85 Personen zu umfassen.
Ziel des Mitarbeitershuttles am Flughafen Berlin Brandenburg ist es, den hier Beschäftigten an den festgelegten Aufnahmestellen (Haltestellen) an 7 Tagen der Woche, 24 Std./ Tag, einen den Einsatzzeiten der Beschäftigten entsprechenden Zubringer/ und Aufnahmeservice lückenlos und ausfallsicher zur Verfügung zu stellen. Für die Taglinie/ Linie 101 ist zwischen 04 - 22 Uhr ein 15-Minuten Takt vorgesehen. Die Nachtlinie/ Linie 102 verkehrt zwischen 22 - 04 Uhr alle 20 Minuten. Die Linienführung befindet sich hierbei ausschließlich im öffentlich zugänglichen Bereich des Flughafens und wird außerhalb der Fahrrouten und Services des ebenfalls existierenden ÖPNV Streckennetzes (reguläre, entgeltliche Buslinien) zu betreiben sein. Der Mitarbeitershuttle ist hierbei ausschließlich für Inhaber von Flughafensicherheitsausweisen oder Inhabern von Crew-Besatzungsausweisen durchzuführen. Die Aufnahme und Beförderung von anderen Personengruppen und / oder (Flug)Passagieren ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Der tägliche Betrieb der Mitarbeitershuttle Buslinie wird dabei über 5 feste Haltestellen verfügen, welche in einem ca. 5,9 km (Tag) bis ca. 4,1 km (Nacht) langen Umlaufverkehr anzufahren sind. Das zum Einsatz kommende Fahrzeugpersonal muss hierbei sowohl Tagesverlauf abhängig wie auch in Nachtdiensten die Aspekte Sauberkeit, Sicherheit, Kontrolle und Information neben dem eigentlichen fahrerischen Einsatz abdecken können. Die Haltestellenbeschilderung die zusätzlich zu den bereits
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bestehenden Haltestellen des ÖPNV zu installieren sind, hat sich optisch an den bestehenden Haltestellen des ÖPNV zu orientieren.
Der Auftrag läuft vom 12.10.2023 - 31.10.2026. Zusätzlich ist eine optionale Verlängerung um ein Jahr vorgesehen. Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich im August 2023.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Option 1:
Verlängerung des Vertrages um einmal 12 Monate.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/ Erklärungen/ Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und, Telefonnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ("Vertrauliche Informationen"). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung. Mit der Einreichung der gezeichneten Eigenerklärung Vertraulichkeit und Datenschutz werden die dortigen Bedingungen anerkannt.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. a) Nachweis, wonach der durchschnittliche Jahresumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren ((2019-2020-2021-2022; alternativ, wenn 2022 noch nicht abgeschlossen ist: 2018-2019-2020-2021) bezogen auf den Auftragsgegenstand (Personenbeförderung mit Bussen mit einer Kapazität von mind. 20 Personen) mind. [Betrag gelöscht] EUR netto beträgt. Aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie auf die Tätigkeit vieler Unternehmen, darf dabei der Umsatz für das Jahr 2020 oder 2021 ausgeklammert werden. Der Mindestumsatz ist dann also für mindestens 3 von 4 Jahren nachzuweisen.
Als Mindestanforderung gilt ein Nachweis, wonach der durchschnittliche Jahresumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren ((2019-2020-2021-2022; alternativ, wenn 2022 noch nicht abgeschlossen ist: 2018-2019-2020-2021) bezogen auf Personenbeförderung mit Bussen mit einer Kapazität von mind. 20 Personen mind. [Betrag gelöscht] EUR netto beträgt. Aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie auf die Tätigkeit vieler Unternehmen, darf dabei der Umsatz für das Jahr 2020 oder 2021 ausgeklammert werden. Der Mindestumsatz ist dann also für mindestens 3 von 4 Jahren nachzuweisen.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung
1.) Unternehmensreferenzen:
a) Nachweis mindestens eines ausgeführten Referenzprojekts des Bewerbers über mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen, welches noch nicht abgeschlossen sein muss. Die Referenzprojekte sind hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar, wenn deren Leistungen ab dem 01.02.2019 erbracht wurden und sie die nachfolgend in b) bis d) benannten Leistungen beinhalten:
aa) Angaben zur Verkehrsart (Stadt, Umland, Überland, Werkverkehr),
ab) Liniennummer bzw. Bezeichnung des (Werks-)Verkehrs
ac) Transferzeitraum,
ad) Linien und Streckenlänge,
ae) Busgröße mit Kapazität
af) Angaben zur Jahresleistung (in km),
ag) geleistete Arbeitstage für Busbetrieb,
ah) Besondere Herausforderungen (u.a. Arbeiten im Flughafensicherheitsbereich, Quotenvorgaben, mehrere Einsatzorte),
ai) Angaben zur Auftragsart (als Genehmigungsinhaber oder als Subunternehmer),
aj) Name und Kontaktdaten des Auftraggebers bzw. Aufgabenträgers mit Ansprechpartner.
b) Das gewählte Referenzprojekt betrifft die Personenbeförderung mit einem oder mehreren Bussen, mit einer Kapazität pro Bus von mind. 50 Personen und
c) weist eine Fahrleistung dieser Busse von insgesamt mindestens 300.000km
d) seit dem 01.02.2019 innerhalb dieses Referenzprojektes auf.
2.) Einzusetzendes Personal
a) Nachweis einer durchschnittlichen Anzahl der im Zeitraum Februar 2022 bis derzeitig/ Februar 2023 im Unternehmen des Bewerbers beschäftigten Busfahrer von mindestens 10.
b) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal
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über einen Führerschein der Führerscheinklasse D verfügt. Die Befähigung zum Fahren eines Busses ist in Form einer Eigenerklärung abzusichern.
1) Unternehmensreferenzen:
a) Nachweis mindestens eines ausgeführten Referenzprojekts des Bewerbers über mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen, welches noch nicht abgeschlossen sein muss. Die Referenzprojekte sind hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar, wenn deren Leistungen ab dem 01.02.2019 erbracht wurden und sie die nachfolgend in b) bis d) benannten Leistungen beinhalten:
aa) Angaben zur Verkehrsart (Stadt, Umland, Überland, Werkverkehr),
ab) Liniennummer bzw. Bezeichnung des (Werks-)Verkehrs
ac) Transferzeitraum,
ad) Linien und Streckenlänge,
ae) Busgröße mit Kapazität
af) Angaben zur Jahresleistung (in km),
ag) geleistete Arbeitstage für Busbetrieb,
ah) Besondere Herausforderungen (u.a. Arbeiten im Flughafensicherheitsbereich, Quotenvorgaben, mehrere Einsatzorte),
ai) Angaben zur Auftragsart (als Genehmigungsinhaber oder als Subunternehmer),
aj) Name und Kontaktdaten des Auftraggebers bzw. Aufgabenträgers mit Ansprechpartner.
b) das gewählte Referenzprojekt betrifft die Personenbeförderung mit einem oder mehreren Bussen, mit einer Kapazität pro Bus von mind. 50 Personen und
c) weist eine Fahrleistung dieser Busse von insgesamt mindestens 300.000km
d) seit dem 01.02.2019 innerhalb dieses Referenzprojektes auf.
2.) Einzusetzendes Personal
a) Nachweis einer durchschnittlichen Anzahl der im Zeitraum Februar 2022 bis derzeitig/ Februar 2023 im Unternehmen des Bewerbers beschäftigten Busfahrer von mindestens 10.
b) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal über einen Führerschein der Führerscheinklasse D verfügt. Die Befähigung zum Fahren eines Busses ist in Form einer Eigenerklärung abzusichern.
Die vorstehend genannten Erklärungen zu 2.) a) sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Anzahl der beschäftigten Busfahrer (Angabe zu 2.) a) )von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren.
Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
- Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den "Teilnahmeantrag" als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
- Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular "Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formular) auf ihrer Internetseite zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
a) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen fließend Deutsch sprechen und Grundkenntnisse in der englischen Sprache haben.
b) Die eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen ein hohes Maß an Servicebereitschaft sowie ein positives Erscheinungsbild vorweisen
a) Das vom AN eingesetzte Fahrpersonal muss über einen Führerschein der Klasse D verfügen
b) Spätestens ab dem 01.01.2025 ist der Mitarbeitershuttle mit einem Elektro- oder Wasserstoffbus durchzuführen. Dazu ist dem Auftraggeber eine Woche nach der Zuschlagserteilung eine Auftragserteilung für die Bestellung der CO2 neutralen Busse vorzulegen.
c) Ab Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden verfügen. Dieser Versicherungsschutz ist dem Auftraggeber drei Wochen nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Der Versicherungsschutz muss bis zum Ende der Leistungserbringung aufrecht erhalten werden, was durch Vorlage der entsprechenden Versicherungsverträge/ Policen nachzuweisen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
VIII Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
IX 2)
X Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2023-0002 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 23.03.2023, 11:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
XI 3)
XII Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Mindestfrist von 10 Tagen gemäß § 15 SektVO für die 1. Angebotsabgabe vorzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de