U2, Kaiserdamm, Tunnelsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0843-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U2, Kaiserdamm, Tunnelsanierung
U2, U-Bhf. Kauserdamm
Tunnelaußenabdichtung Bauphase 0,4 und 5
U2, U-Bhf. Kaiserdamm
Tunnelsanierung außen: Im Zuge des barrierefreien Ausbaus und der Grundinstandsetzung des denkmalgeschützten U-Bhf. Kaiserdamm erfolgt eine vollständige Erneuerung der Tunnelabdichtung von Bauwerksachse 29 bis zur Planungsgrenze zwischen Bauwerksachse 16 und 15. Des Weiteren ist die, in einem bereits zu einem früheren Zeitpunkt saniertem Bereich (Bauwerksachse 7-8), schadhafte Tunnelabdichtung wiederherzustellen. Der Kreuzungsbereich Kaiserdamm / Messedamm soll jedoch bevorzugt werden, da über diesen Verkehrsknoten ab voraussichtlich Oktober 2024 die Umleitungsstrecke zur BAB 100 (Stadtautobahn) während der Bundes-Maßnahme zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm führt. Die Herstellung der neuen Tunnelabdichtung erfolgt innerhalb mehrerer Bauphasen. Dazu werden die betroffenen Fahrspuren, Kreuzungen, Geh- und Radwege bauzeitlich verschwenkt. Der vorhandene Straßenbelag wird aufgebrochen und im Anschluss ist die Baugrube herzustellen. Die Baugrube wird zum Teil geböscht (Bereich direkt über Bauwerk) bzw. verbaut (Flächen am Bauwerksrand zur Abdichtung der Wandbereiche) hergestellt. Die Baugrube wird straßenseitig mittels Leitwänden gesichert. Vorhandene Leitungen und Kabel sind bauzeitlich zu sichern. Die jeweiligen Baugrubenabschnitte werden mit einer provisorischen Einhausung geschützt. Nach Abschluss der Abdichtungsarbeiten werden die Baugruben wieder verfüllt und ein frostsicherer, normgerechter Straßenaufbau wieder hergestellt. Im Kreuzungsbereich Kaiserdamm / Messedamm ist die Überdeckung über große Bereiche der Vorhalle II bis zur OK Fahrbahn sehr gering. Deshalb wird in diesem Bereich auf den Schutzbeton eine lastverteilende Stahlbetonplatte aufgebracht. Die bereits jetzt bestehende Lastverteilungsplatte aus Stahlbeton muss zuvor ausgebaut werden. Tunnelsanierung innen: Über der innenliegenden Treppe bzw. der direkt daneben liegenden Fahrtreppe vom Bahnsteig Gleis 1 zur Vorhalle II ist die Decke massiv geschädigt. Dieser Deckenbereich muss im Zuge der Tunneldeckensanierung umfangreich instandgesetzt werden. Umfang der Leistungen: 850 m³ Erdarbeiten 270 m² Verbauarbeiten 810 m² Verkehrswegebauarbeiten 120 m³ Abbrucharbeiten 10 m² Maurerarbeiten 110 m³ Stahlbetonbauarbeiten 6 m² Putzarbeiten 2.100 m² Asphaltarbeiten 3 t Metall- und Stahlbauarbeiten 45 m² Maler- und Korrosionsschutzarbeiten 1.070 m² Abdichtungsarbeiten 216 m³ Gerüstbauarbeiten 440 lfm Bauzaun 52 m² Staubschutzwände Die Bauarbeiten können überwiegend in Tagarbeit durchgeführt werden. Sonstige technische Nachweise: - SIVV-Schein der aufsichtsführenden Person - KOR-Schein gemäß ZTV-ING - Düsenführer Bescheinigung gemäß ZTV-ING - Herstellerqualifikation Ausführungsklasse EXC2 - Fachkundenachweis Betonstahlschweißen nach DIN EN ISO 17660-1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U2, Kaiserdamm, Tunnelsanierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.