Untersuchung von 2 Schmalspur-Dieseltriebwagen Referenznummer der Bekanntmachung: 187-011/013
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin Mitte
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wernigerode
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38855
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hsb-wr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Untersuchung von 2 Schmalspur-Dieseltriebwagen
Untersuchung von 2 Schmalspur-Dieseltriebwagen auf der Basis der ESBO, BOStrab, Instandhaltung und Reparatur
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Untersuchung von zwei Diesel-Treibwagen für die Schmalspur nach ESBO, BOStrab gemäß Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl der vergangenen drei Geschäftsjahre
Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen, mindestens EUR 1.000.000,00
Gültige Schweißerlaubnis nach DIN EN 15085 und DIN 27201-6 für das Schweißen von Schienenfahrzeugen, Dampferzeuger für die Dampfprüfung der Heizung über eine Dauer von mind. 2h mit 5bar, Vorhandensein eines Sachverständigen für überwachungsbedürftige Arbeiten an Druckluftanlagen, 3 Referenzen der vergangenen fünf Jahre über vergleichbare Leistungen
Betriebshaftpflicht über EUR 5.000.000,00, zweifach maximiert oder Bereitschaft, eine solche im Auftragsfall abzuschließen
10 % der Nettoauftragssumme als Vertragserfüllungssicherheit, 5 % der Nettoabrechnungssumme als Sicherheit für Gewährleistungsansprüche
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.