Planung BOS Digitalfunk (1. Welle) Region Südost Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46832
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung BOS Digitalfunk (1. Welle) Region Südost
Leipzig, Riesa
Los 3_Bereich Bahnhofsmanagement Leipzig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 3_Bereich Bahnhofsmanagement Leipzig
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Land: Deutschland
Ort: Langen
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertrag incl. Optionen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Leipzig, Riesa
Los 3_Bereich Bahnhofsmanagement Leipzig
.
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Land: Deutschland
Ort: Langen
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Nt 5: Anpassung Ausführungsplanung und Bestandsplanung auf Strabag Technik sowie auf Planungsvorgaben DB Netze mit dem Ziel der Erstellung einer Ausführungsplanung
Die Erstellung der Gesamtplanung der technischen Anlage obliegt dem AN, die Anpassung der technischen Parameter als gesonderte Teilleistung davon zu trennen ist wirtschaftlich nicht vertretbar und kann inhaltlich nicht möglich. Die Trennung einer Teilleistung (Planung von technischen Parametern der Gesamtanlage) ist aufgrund der Komplexität nur schwer möglich, da alle Anlagenteile technisch miteinander verbunden sind und wirkungsfähig voneinander abhängen.