Konzeption und Umsetzung von Werbemaßnahmen für Spielangebote der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder Referenznummer der Bekanntmachung: WPR-20230106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gkl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gkl.org
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gkl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gkl.org
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Umsetzung von Werbemaßnahmen für Spielangebote der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Der Auftraggeber möchte eine Werbe-Agentur für die Entwicklung und Umsetzung von Werbemaßnahmen für Spielangebote der GKL in Deutschland gewinnen. Alle Details sind in den Vergabeunterlagen formuliert.
22297 Hamburg, Hamburg-Nord
Werbe-Agentur für die Entwicklung und Umsetzung von Werbemaßnahmen für Spielangebote der GKL in Deutschland - im Wesentlichen sind das:
• Entwicklung einer langfristigen Kommunikationsstrategie unter Berücksichtigung des gesamten Spielangebotes der GKL und der Marktsituation.
• Entwicklung und Umsetzung von klassischen und nicht-klassischen Werbemaßnahmen (TV- und Funkspots (offline/online), Anzeigen und Advertorials, Werbemittel wie Spielpläne, Folder und Flyer zur Vertriebsunterstützung, POS-Werbemittel wie Plakate, Fensterkleber und Give Aways, Online-Werbemittel wie Banner, Video-Ads, Story-Ads, Feed-Ads, Social-Media Maßnahmen (Posts erstellen und Kanal befüllen (Text/Bild))
• Koordination und kontinuierliche Weiterentwicklung der Kommunikationsstrategie zusammen mit der Media- und der PR-Agentur
• Beratung in Fragen der Markenarchitektur und Markenführung, auch hinsichtlich einer verbindenden Klammer zwischen Spielangeboten der NKL- und SKL-Produktlinie.
• Beratung in Fragen der Werbung, der Produktausstattung und Verkaufsförderung.
• Entwicklung eines für alle Kommunikationsmaßnahmen verbindlichen CD-Manuals (insbesondere für den Vertrieb/die Lotterie-Einnahmen).
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Anlage A1 - Eigenerklärung
siehe Eigenerklärung
siehe Vergabeunterlagen.
siehe Vergabeuntrlagen
siehe Vergabeuntrlagen.
siehe Vergabeuntrlagen
siehe Vergabeuntrlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag in elektronischer Form:
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind bis zum Ende der Teilnahmefrist zusammen mit den Anlagen elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de zu übermitteln.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D449724336 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Teilnahmeantrag -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0
Das deutsche Vergaberecht sieht vor, dass ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, den die Bieterin / der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich gerügt werden muss (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung (bzw. in den Vergabeunterlagen) erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Werden die vorgenannten Vorgaben nicht beachtet, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0