Beschaffung von 3 Stück autonom profilierenden Floats mit Zubehör im Rahmen der Argo BGC Erweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01524

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=504152
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=504152
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von 3 Stück autonom profilierenden Floats mit Zubehör im Rahmen der Argo BGC Erweiterung

Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01524
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38200000 Geologische und geophysikalische Instrumente
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Argo ist das erste globale Echtzeit-In-situ-Beobachtungsnetzwerk in der Geschichte der Ozeanographie. In Argo operiert eine Flotte von etwa 4000 autonomen Floats im ganzen Weltmeer. Die Floats tragen Sensoren, um Temperatur, Salzgehalt und in der BGC Erweiterung auch biogeochemische Parameter (wie Sauerstoff, Chlorophyll-a, Schwebstoffe, abwärts gerichtete Strahlung, Nitrat und pH) zu messen, während sie sich in der Wassersäule aktiv auf und ab bewegen. Sie bieten einem breiten Spektrum von Nutzern einen beispiellosen, kostenlosen und offenen, qualitätskontrollierten Datensatz.

Seit Januar 2008 ist das BSH für den operationellen Betrieb des deutschen ARGO-Beitrags zuständig. Um den Vorgaben des internationalen ARGO-Programms bezüglich der Flächendichte zu entsprechen und den deutschen Verpflichtungen nachzukommen, müssen pro Jahr neue Floats ausgesetzt werden, sodass der Sollbestand von 200 deutschen Floats in Zukunft erhalten bleibt. Diese Anzahl stellt eine sachgerechte Zustandsbeschreibung in dem vom BSH zu überwachenden Seegebiet sicher. Die operationellen Messungen im deutschen Argo Programm sollen kontinuierlich auf BGC Floats erweitert werden.

Informationen des internationalen Argo Programms zu Anforderungen an Floats und deren Messgenauigkeiten sind hier zu finden: http://www.argo.ucsd.edu/What_is_Argo_float.html und http://www.argo.ucsd.edu/FAQ.html#accurate

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38290000 Vermessungstechnische, hydrografische, ozeanografische und hydrologische Instrumente und Geräte
38300000 Messinstrumente
38423000 Druckmessgeräte
38424000 Mess- und Steuergeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Die Floats dienen der Überwachung der Meeresumwelt auf See und werden daher im Weltozean eingesetzt. Die Ausbringung der Floats auf See erfolgt im wesentlichen durch Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft der Meeresforschung auf Forschungsfahrten. Dies geschieht unter Beteiligung verschiedener Institute weltweit, meist allerdings auf deutschen Forschungsschiffen. Die Lieferorte sind oftmals die Häfen für die Hafenaufenthalte der Forschungsschiffe, die überwiegend im Atlantik operieren. Die Anlieferung der Floats an das in dem Hafen liegende Schiff oder in ein Hafenlager wird von dem Bieter unter Abwicklung der Zollformalitäten nach Incoterms DDP übernommen. Angaben zum Kontakt mit der Schiffsführung und möglichen Hafenagenten werden vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen, aufgelistet in chronologischer Reihenfolge:

1) Konfiguration der BGC Floats nach der durch den Auftraggeber gewählten Kombination von Sensoren unter Einstellung gewählter Missionsparameter. Zwingende technische Funktionsmerkmale der Floats und der Sensoren sind in Anhang XX1 angegeben,

2) Ausführung eines erfolgreichen Selbsttest der gefertigten Floats durch den Auftragnehmer und Nachweis eines ausführliches Protokoll des erfolgreichen Tests. Eine Zahlung erfolgt nur nach erfolgreicher Kontrollprüfung.

3) Auslieferung der Floats zum angebenen Lieferort (direkt ans Schiff oder Lagerort). Die Lieferzeit sollte nicht länger als 7 Monate betragen, sodass der Beschaffungsvorgang möglichst in einem Haushaltsjahr zu bewerkstelligen ist. Für die hier zu beschaffenden Floats ist der späteste Liefertermin der 9.12.2023.

3a) Der Transport der Floats (Gefahrgut) wird durch den Auftragnehmer gemäß der gelten Transportvorschriften (Luft-, See-, Schienen- und Straßenverkehr) durchgeführt. Insbesondere müssen die Batteriesätze und die Kisten den zum Zeitpunkt der Lieferung den offiziell geltenden UN-Vorschriften (IATA, IMDG und ADR) entsprechen. Die Batteriepacks müssen gemäß UN DOT 38.3 für die Beförderung gefährlicher Güter (UN 3091/UN 3090) zertifiziert sein. Der Auftragnehmer ist für die Kennzeichnung der Transportkisten unter Beachtung der Gefahrgutvorschriften verantwortlich.

3b) Für die Verpackung der Floats sind die Floats in Einzelkisten zu verpacken, um es vor Stößen zu schützen. Das Bruttogewicht der Kiste darf in leerem Zustand 60 kg nicht überschreiten. Die Kisten sollen stapelbar und mit Hebegriffen versehen sein. Ihre Abmessungen entsprechen den Normen für den internationalen Straßentransport (Gesamtlänge weniger als 2,45 Meter). Die Kisten müssen mit den passenden Gefahrgutkennzeichnungen versehen sein und die Lage des Schwerpunkts der beladenen Kisten sowie deren Hauptausrichtung (oben/unten) angeben sein. Bei Verwendung von unbehandeltem Holz für die Kisten müssen die internationalen Hygienevorschriften eingehalten werden (Begasung), und der offizielle Stempel wird unter der Verantwortung des Herstellers auf der Kiste angebracht.

Die Abnahmeprüfung bei Lieferung vor Ort umfasst mindestens die drei folgenden Phasen:

- Sichtprüfung der Geräte und Überprüfung der Konformität der Dokumentation;

- Überprüfung der grundlegenden Kommunikationsfunktionen mit den Geräten nach Auslieferung vor Ort (Autotests);

- Überprüfung der Protokolle aus den Tests durchgeführt durch den Auftragnehmer

Die Abnahme der Floats wird nach erfolgreichem Abschluss dieser Arbeiten bestätigt. Wenn die Abnahmetests nicht zufriedenstellend ausfallen, übernimmt der Auftragnehmer die Kosten für den Rücktransport der Geräte in sein Werk und den erneuten Versand nach Abschluss der Verbesserungen.

Mitzuliefernde Dokumente sind in der detaillierteren Leistungsbeschreibung (Anhang XX1) nachzulesen. Die Dokumente können sowohl digital wie schriftlich geliefert werden.

Die Ansprechpartner am BSH sind Anja Schneehorst, Simon Tewes, Meike Sena Martins und Birgit Klein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 8
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Um ein erfolgreiches Angebot abgeben zu können, müssen Bieter Eintragungen in der Excel-Tabelle mit der Bezeichnung: "Anlage_C_Kriterienkatalog & Wertungsmatrix_Floats_MSM2" vornehmen. und zwar wie folgt:

Mit der Angabe von "Ja" bei den Ausschlusskriterien bestätigt der Bieter verbindlich, diese erfüllen zu können, ein "Nein" führt zwangsläufig zum Ausschluss.

Bei den Wertungskriterien kann der Bieter Angaben liefern, die zur Angebotsbewertung entsprechend der Matrix auf Basis der "Ufab 2018" führen.

Für die jeweilige Angabe zu den Kriterien sind in der Tabelle "Dropdown" Felderin der Spalte mit der Bezeichnung "Bieterangabe" hinterlegt. Eine Auswahl führt zu einer Veränderung der Bepunktung entsprechend den Vorgaben dieser Ausschreibung.

Das Angebot mit der besten Kennzahl aus Lestungspunkten nd Angebotssumme gewinnt die Ausschreibung.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe Datei unter III.1.1

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe Datei unter III.1.1

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/04/2023
Ortszeit: 11:00
Ort:

BSH Hamburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Keine

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

DATENSCHUTZ:

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.

Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk,-und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden

jeweils geltenden Vorgaben.

Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren

nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen

Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §

97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung

der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der

Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem

Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/02/2023