KoBrA (Kooperation Breitenumsetzung von Arbeitsschutz i.d. Pflege) Ba-Wü - 2022-50 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-50
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
KoBrA (Kooperation Breitenumsetzung von Arbeitsschutz i.d. Pflege) Ba-Wü - 2022-50
Die bei der BGW gesetzlich unfallversicherten Branchen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege haben eine wesentliche Bedeutung für die gesundheitliche Versorgung und soziale Sicherung der Bevölkerung. Die Rahmenbedingungen der Branchen und ihrer Arbeit werden durch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen u.a. in den Sozialgesetzbüchern und den Arbeitsschutzgesetzen gestaltet. Zudem sind verschiedenste Aufsichts- und Prüfinstitutionen in den Einrichtungen aktiv.
Seit 2007 arbeiten die BGW und die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) in der Kooperation KoBrA BW (Kooperation Breitenumsetzung von Arbeitsschutz in der Pflege) mit Landesministerien, Arbeitsschutzverwaltung, AOK, Medizinischem Dienst und Verbänden der freigemeinnützigen, öffentlichen und privaten Pflegeanbieter erfolgreich zusammen. Seit 2016 erweitern ver.di, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg und der VDBW Württemberg (Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte) den Kreis der Kooperationspartner.
Ziel von KoBrA BW ist es, den Arbeitsschutz in den Betrieben der stationären und ambulanten Altenpflege landesweit zu verbessern, dabei innovativ zusammenzuarbeiten und mit gemeinsamen Aktivitäten für die Gesundheit der Pflegenden die Grundlage guter Pflege im Land zu sichern. Die Leitidee der Kooperation ist: Sicherheit und Gesundheit der Pflegenden auf der einen und Pflegequalität und Sicherheit der Pflegebedürftigen auf der anderen Seite hängen zusammen und müssen verstärkt gemeinsam betrachtet werden.
Auf Landkreisebene wurden in Karlsruhe und im Bodenseekreis bislang zwei regionale Netzwerke unter Einbezug der örtlich zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen und regionalen Einrichtungsträger gegründet, um den Kooperationsansatz auch für die regionale Kooperation von Aufsichts- und Prüfinstitutionen zu pilotieren und dauerhaft nutzbar zu machen.
Die Netzwerkaktivitäten und Kooperationsvorhaben dieser langjährigen erfolgreichen Kooperation werden unter dem Titel „KoBrA BW“ durch die Präventionsdienste Karlsruhe der BGW verantwortet, gesteuert und umgesetzt. Hierbei übernehmen neben der Bezirksstellenleitung in Karlsruhe die in der Bezirksstelle verorteten KoBrA-Koordinatoren und die Mitarbeitenden des Aufsichtsdienstes wichtige Rollen.
Baden-Württemberg
Die BGW schreibt einen Rahmenvertrag für die Unterstützung des Netzwerks KoBrA aus.
Die im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens ab 01.02.2023 bis zum 31.12.2024 zu erbringende begleitende Beratung unterstützt die KoBrA-Koordinatoren bei der Realisierung und Umsetzung der o.g. Ziele.
Durch die nachfolgenden Beratungs- und Dienstleistungen soll die Umsetzung dieser Ziele unterstützt werden.
Aufgabenstellung für den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin
a) Allgemeine Beratungs- und Dienstleistungen unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrags und der besonderen Zuständigkeiten der BGW:
Leistungsfeld 1: Beratung und Unterstützung in Gesamtprojektsteuerung:
o Weiterentwicklung der Projektstrukturen und Unterstützung in der Projektsteuerung / dem Projektmanagement und Erstellung zugehöriger Dokumente
o Vorbereitung, Moderation und Dokumentation von Arbeitstreffen / Videokonferenzen mit Präventions- und Projektleitungen sowie Mitarbeitenden der Präventionsdienste Karlsruhe
Leistungsfeld 2: Beratung und Unterstützung für den Steuerkreis KoBrA und dessen Netzwerkarbeit, u. a.:
o Beratung in der Planung, Vor- und Nachbereitung von Steuerkreissitzungen, KoBrA-Arbeitskreisen und des BGWDialogs BaWÜ
o (Ko-)Moderation von Steuerkreis- und Gremiensitzungen
o Fachliche Ausarbeitungen und Analysen sowie Kommunikationsberatung
Leistungsfeld 3: Beratung und Unterstützung in den Aktivitäten zum regionalen Kooperativen Aufsichtshandeln, u. a.:
o Beratung und Unterstützung in der Planung und Umsetzung regionaler Netzwerkaktivitäten
o Beratung und Unterstützung in der Vor- und Nachbereitung von regionalen Netzwerktreffen, Heimkonferenzen und Arbeitsgruppen
o (Ko-)Moderation von Netzwerktreffen und weiteren Gremiensitzungen
o Zugehörige fachliche Ausarbeitungen sowie Kommunikationsberatung
Anmerkung: Jegliche Kommunikation mit der Auftraggeberin und innerhalb des Projekts „KoBra Ba-Wü" muss in deutscher Sprache geführt werden.
Vertragsdurchführung
Die oben dargestellten Aufgaben sind durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin im Zeitraum ab Vertragsschluss (Zuschlag) bis zum 31.12.2024 zu erbringen. Die Auftraggeberin kann den Vertrag einmalig um 24 Monate verlängern (Verlängerungsoption). Der Aufwand beläuft sich pro Jahr schätzungsweise auf 90 Personentage; die in Anspruch genommenen Leistungen können auch darunter liegen, es besteht kein Anspruch auf Beauftragung in diesem Umfang. Die Höchstmenge der Abrufe im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021 – C-23/20) liegt bei 120 Personentagen pro Kalenderjahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KoBra (Kooperation Breitenumsetzung von Arbeitsschutz i.d. Pflege) BaWü - 2022-50
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeunterlagen können nur auf der e-Vergabeplattform http://www.subreport.de/ heruntergeladen werden. Sie verwenden hierzu die innerhalb des Elektronischen Vergabeinformations-Systems (ELViS) für das Vergabeverfahren gültige ID (ELViS-ID: E43986718).
Auf die Teilnahmeunterlagen ist zwar der anonyme Zugriff zugelassen, aber ohne die im Rahmen der Registrierung anzugebende E-Mail-Adresse werden Sie durch das System nicht automatisch auf geänderte Teilnahmeunterlagen hingewiesen und erhalten auch nicht automatisch die Antworten der Auftraggeberin auf Fragen von Interessentinnen/Interessenten bzw. Bewerberinnen/Bewerbern. Aus diesen Gründen empfiehlt die Auftraggeberin, dass Sie sich im Zuge des Logins auf der Vergabeplattform http://www.subreport.de/ registrieren lassen, damit Sie von Anfang an für Hinweise, das Fragenmanagement und ggf. Änderungen an den Teilnahmeunterlagen der Auftraggeberin über die Kommunikationsfunktion von www.subreport.de/ELViS erreichbar sind.
Nach dem Download haben Sie die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen. Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion von http://www.subreport.de-elvis/ unter Anwendung der ELViS-ID E43986718 per E-Mail an die Auftraggeberin zu übermitteln. Das Risiko der unvollständigen und unlesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt die anfragende Bieterin bzw. der anfragende Bieter.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens Freitag, 16.12.2022, bei http://www.subreport.de/ /ELViS eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen müssen nicht mehr bearbeitet werden. Telefonische oder ansonsten mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Beantwortet werden die Auskunftsersuchen auch über das e-Vergabeportal ausschließlich per E-Mail.
Bedenken Sie bitte, dass Fragen oftmals erst bei der konkreten Angebotserstellung aufkommen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Erstellung Ihres Angebots.
Zur Antragsabgabe: Gemäß Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung sind die Teilnahmeanträge ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform http://www.subreport.de/ einzureichen. Die Abgabe des Antrags in Papierform ist unzulässig.
Für die elektronische Abgabe benötigen Sie nur eine aktuelle Version eines Internet-Browsers. Eine elektronische Signatur ist für die Abgabe des Angebots nicht erforderlich. Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattform http://www.subreport.de/: Tel.: +49 (0) 221/98578-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Auf die §§ 134, 135 und 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de