Softwarelösung für Antragsportal und Fördermittelmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: StIL - EU 2/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stiftung-hochschullehre.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarelösung für Antragsportal und Fördermittelmanagement
Auftragsgegenstand ist die Einrichtung und dauerhafte betriebsbereite Zurverfügungstellung einer webbasierten Softwarelösung für Antragstellung, Begutachtung und Fördermittelmanagement (Förderportal).
Stiftung Innovation in der Hochschullehre Raboisen 30 20095 Hamburg
Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) ist eine Treuhandstiftung in Trägerschaft der Toepfer Stiftung gGmbH.
Die Stiftung engagiert sich seit 2021 bundesweit für Innovationen in Studium und Lehre. Dafür fördert sie im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit Fördermittelempfängern Projekte an einzelnen Hochschulen oder Verbundvorhaben. Zudem schafft die Stiftung Vernetzungsangebote für Gestalter der Lehre, stärkt den Wissenstransfer und fördert den Austausch über Projektergebnisse, Erfolge und Herausforderungen. Sämtliche Mittel dieser neuen Wissenschaftsinstitution werden von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Im Rahmen von regelmäßigen Ausschreibungen werden mehrere Hundert Projekte gleichzeitig gefördert. Die Projektauswahl erfolgt stets durch eine wissenschaftsgeleitete Begutachtung der eingereichten Anträge. Die Stiftung arbeitet digital - von der Antragstellung bis zum Projektabschlussbericht sind alle Prozesse digitalisiert. Das inkludiert alle Phasen eines Projektantrags bzw. der Projektdurchführung von Antragstellung bis Projektförderung bis Projektabschluss. Um die Voraussetzung für eine nachhaltige weitere Digitalisierung zu schaffen, beabsichtigt die Stiftung in diesem Vergabeverfahren die Neubeschaffung einer webbasierten Softwarelösung, die möglichst viele der Prozesse rund um die Antragstellung sowie Mittelverwaltung abbildet. Da die Stiftung nicht über die für einen Betrieb der Softwarelösung erforderlichen eigenen Ressourcen verfügt, ist die Softwarelösung durch den Anbieter als Service (Software as a Service) oder auf Basis von Mietlizenzen im Wege des Hostings betriebsbereit bereitzustellen und zu betreiben.
Auftragsgegenstand ist daher die Einrichtung und dauerhafte betriebsbereite Zurverfügungstellung einer webbasierten Softwarelösung für Antragstellung und Fördermittelmanagement. Zur Herstellung der vollständigen Betriebsbereitschaft kann ggf. eine Datenmigration aus dem Bestandssystem der Stiftung (PROGRANTA) erforderlich sein.
Zweimalige Option des Auftraggebers zur Verlängerung von Miete/Betrieb bzw. Service um jeweils zwei Jahre
- Jährlicher Nettodurchschnittsumsatz (bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (in Euro) mit der Entwicklung, Lizenzierung, Betrieb und Support von Förderportalen;
- Maximale Anzahl der geförderten Projekte, die gleichzeitig in einem (1) vom Bewerber seit 01.01.2018 betriebenen Förderportal (Hosting oder SaaS) verwaltet werden/wurden. Bei Benennung mehrerer Referenzen wird die Referenz mit der höchsten Projektanzahl
gewertet.;
- Anzahl der in Deutschland ansässigen Stiftungen, die das Förderportal des Bewerbers aktuell (im Zeitpunkt des Teilnahmeantrags) nutzen;
- Seit 01.01.2018 durchgeführte Aufträge im Bereich
Entwicklung/Lizenzierung/Inbetriebnahme oder Inbetriebnahme/Betrieb eines Förderportals mit einem jährlichen Auftragsvolumen (Lizenzmiete und Betrieb/Hosting oder SaaS-Vergütung) von mindestens netto [Betrag gelöscht] Euro;
- Seit 01.01.2018 durchgeführte Aufträge im Bereich
Entwicklung/Lizenzierung/Inbetriebnahme oder Inbetriebnahme/Betrieb eines Förderportals mit einem einmaligen Einrichtungsaufwand (Installation und Einrichtung des Förderportals sowie projektspezifische Individualanpassungen der Standardsoftware) von mindestens netto [Betrag gelöscht] Euro;
- Durchschnittliches Auftragsvolumen der zwei Referenzen aus vorherigem Kriterium mit dem größten Auftragsvolumen;
- Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel für Förderportal-Lösungen festangestellte Mitarbeiter (Projektleiter, Systemingenieure, Systementwickler, Tester, Fachberater, Support);
- Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel für die Einführung und Weiterentwicklung von Förderportal-Lösungen eingesetzten Projektleiter (fest angestellt oder extern);
- Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001);
- Nachweis der Richtlinien und Maßnahmen zur Gewährleistung der Cybersicherheit (z.B. über ISO 27001/ BSI-Grundschutz, SOC-2 oder ähnlichem) durch Darstellung der Richtlinien und Maßnahmen oder Vorlage eines einschlägigen Zertifikats.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft
(nur für Bewerbergemeinschaften)
- aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug
(nicht älter als drei Monate)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB
- im Falle der Eignungsleihe Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer
- im Falle der Eignungsleihe Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe
- Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(nicht älter als 6 Monate)
- Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 3 Mio.
Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall
[mindestens 2-fach maximiert])
- Jahresumsatz (in Euro) jeweils für die Jahre 2020, 2021 und 2022 mit der Entwicklung, Lizenzierung, Betrieb und Support von
Förderportalen (sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügen sollte, sind die
Angaben seit Gründung zu machen).
Dabei wird von folgender Mindestvoraussetzung ausgegangen, die insoweit als Ausschlusskriterium gilt:
Jährlicher Durchschnittsumsatz (bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von
mindestens [Betrag gelöscht] Euro
- Seit 01.01.2018 durchgeführte Aufträge im Bereich Betrieb eines Förderportals mit mindestens 100 gleichzeitig geförderten Projekten, die über das vom Bewerber betriebene Förderportal verwaltet wurden/werden.
Mindestanforderung: 1 Referenz
- Anzahl der in Deutschland ansässigen Stiftungen, die das
Förderportal des Bewerbers aktuell (im Zeitpunkt des
Teilnahmeantrags) nutzen.
Mindestanforderung: 1 Stiftung
- Seit 01.01.2018 durchgeführte Aufträge im Bereich
Entwicklung/Lizenzierung/Inbetriebnahme oder Inbetriebnahme/Betrieb eines Förderportals mit einem jährlichen Auftragsvolumen (Lizenzmiete und Betrieb/Hosting oder SaaS-Vergütung) von mindestens netto [Betrag gelöscht] Euro.
Mindestanforderung: 1 Referenz
- Seit 01.01.2018 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwick-lung/Lizenzierung/Inbetriebnahme oder Inbetriebnahme/Betrieb eines Förderportals mit einem einmaligen Einrichtungsaufwand (Installation und Einrichtung des Förderportals sowie projektspezifische Individualanpassungen der Standardsoftware) von mindestens netto [Betrag gelöscht] Euro.
Mindestanforderung: 1 Referenz
- Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel für Förderportal-Lösungen festangestellte Mitarbeiter
(Projektleiter, Systemingenieure, Systementwickler, Tester, Fachberater, Support).
Mindestanforderung: 15 Mitarbeiter
- Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel für die Einführung und Weiterentwicklung von Förderportal-Lösungen eingesetzten Projektleiter (fest angestellt oder extern).
Mindestanforderung 2 Mitarbeiter
- Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001)
- Nachweis der Richtlinien und Maßnahmen zur Gewährleistung der Cybersicherheit (z.B. über ISO 27001/ BSI-Grundschutz, SOC-2 oder ähnlichem) durch Darstellung der Richtlinien und Maßnahmen oder Vorlage eines einschlägigen Zertifikats
- BVB und Eigenerklärung zur Tariftreue
- Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen
- Eigenerklärung Einhaltung Sanktionen
- sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift der verantwortlichen Ansprechpartner auf Seiten des
Auftragnehmers bei der Leistungserbringung (mindestens Projekt- und Entwicklungsleiter)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6FXT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.