Fertigung und Lieferung von Signalmasten, sowie konstruktive Anpassungen am Signalmastsystem der HOCHBAHN
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/bauausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Fertigung und Lieferung von Signalmasten, sowie konstruktive Anpassungen am Signalmastsystem der HOCHBAHN
Fertigung und Lieferung von Signalmasten, sowie konstruktive Anpassungen am Signalmastsystem der HOCHBAHN
Hamburg
Es sind Signalmasten entsprechend der vorgegebenen Konstruktionszeichnungen zu fertigen und zu liefern, welche die Anforderungen der HOCHBAHN erfüllen. Die Signalmasten variieren in ihrem Umfang und Aufbau und bestehen aus den folgenden Komponenten: Singalmast, Aufstiegshilfe, Gurtschiene, Arbeitspodeste, Standortkennzeichnung und Sonderhalterungen. Die Signalmasten inkl. aller Komponenten sind vollständig montiert vom Auftragnehmer zu liefern. Sämtliches Montagematerial und alle Verbindungsmittel für die Montage des Signalmastes auf dem Signalfundament sind Lieferbestandteil des Auftragnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fertigung und Lieferung von Signalmasten, sowie konstruktive Anpassungen am Signalmastsystem der HOCHBAHN
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]