Gesamtprojektleitung der S4 Hana Conversion Referenznummer der Bekanntmachung: 054-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtprojektleitung der S4 Hana Conversion
Es werden Beratungsleistungen durch spezialisiertes und erfahrenes Projektteam zur Gesamtprojektleitung, zur Projektkonzeption und zum Projektmanagement für die S/4 Hana Conversion ausgeschrieben.
Zur Aufgabe des Projektteams gehören die Planung, die Leitung, das Konzept und die Steuerung des SAP-Teams und der externen Dienstleister im Rahmen der S/4 Hana ConBrownfield) für das SAP-System der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin.
Es werden Beratungsleistungen durch spezialisiertes und erfahrenes Projektteam zur Gesamtprojektleitung, zur Projektkonzeption und zum Projektmanagement für die S/4 Hana Conversion ausgeschrieben.
Zur Aufgabe des Projektteams gehören die Planung, die Leitung, das Konzept und die Steuerung des SAP-Teams und der externen Dienstleister im Rahmen der S/4 Hana ConBrownfield) für das SAP-System der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin.
Der Vertrag kann bei Bedarf, sofern das Projekt noch nicht abgeschlossen ist, verlängert werden.
Es gibt keine feste Verlängerungsoption.
Mindestanforderungen müssen erfüllt sein.
Der Vertrag kann bei Bedarf, sofern das Projekt noch nicht abgeschlossen ist, verlängert werden.
Es gibt keine feste Verlängerungsoption.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Konzern-/Gesamtumsatz
Der durchschnittliche Konzern-/Gesamtumsatz (ggf. mit Subunternehmer) in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens den nachstehenden Umsatz im Durchschnitt p.a. betragen: 0,8 Mio € p.a. (netto)
Personelle Kapazität
Referenzen
Die Anzahl des beschäftigten Personals in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens die nachstehende Mindestanzahl im Durchschnitt p.a. betragen: 8 Beschäftigte im Durchschnitt p.a.
Referenzen:
Unter Beachtung der geforderten Mindestangaben macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 3 Projekten aus den letzten fünf Jahren (2018 – 2022), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Folgende Angaben sind hier relevant:
• Zeitraum des Referenzprojektes, exemplarischer Zeitplan
• Anzahl der Personentage (mind. 50 PT)
• Projektvolumen in Euro (mind. [Betrag gelöscht] EUR für Dienstleistungen)
• Angaben zum Auftraggeber und Ansprechpartner
• Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung der Inbetriebnahme und der Integration in die vorhandene IT-Infrastruktur(Beschreibung der erbrachten Leistung)
• mindestens 1 Referenz zu Firmen mit ähnlichen Fokus (Immobilienverwaltung, Versicherung, Banken, öffentlich-rechtliche Unternehmen oder Behörden)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis um
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]