U6 Dammsanierung - ITK Leistungen inkl. Videovollausbau Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0774-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U6 Dammsanierung - ITK Leistungen inkl. Videovollausbau
ITK Leistungen inkl. Videovollausbau
Berlin
Starkstrom und Datentechnik: U6 Alt-Tegel (Tg), U6 Borsigwerke (Bk), U6 Holzhauser Straße (Hh), U6 Otisstraße (Oti), U6 Scharnweberstraße (Scha), U6 Kurt-Schumacher-Platz (Sch) Notwendige Maßnahmen an der Kommunikationstechnik sind u.a.: - Umbau von Bestandsräumen der Kommunikationstechnik im Zuge der Um-baubaumaßnahmen der Bahnhöfe - Ausbau der redundanten LWL-Anbindung der Bahnhöfe - Kabelrückbau der Fernmelde- und LWL-Kabeln im Baubereich - Neuverlegung von Fernmelde- und LWL-Kabeln entlang der Dammstrecke und unter den Bahnhöfen - Anbindung neuer Aufzüge auf den verschiedenen Bahnhöfen - Streckenausrüstung (Streckenfernsprechdosen) Die betroffenen Anlagen sind Dvt, ELA, ETSI, FAA, IP-Video, NIS, ZSA, ZZA. Punktuell sind Leistungen zur Errichtung und Anpassung von Kabeltragsystemen erforderlich. Die Durchführung von Nebenleistungen wie Demontage von Bestandsanlagen / Provisorien und kleinteiliger Stahlbau ist Umfang dieses Leistungsbeschreibung. Bei der Kalkulation sind folgende Kernarbeitszeiten zu berücksichtigen: - öffentliche Bereiche: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr* - auf dem Bahnsteig/Gleis: Nächte So/Mo bis Do/Fr von ca. 01:30 bis 03:30 Uhr (während der Betriebspause der U-Bahn) - nicht öffentliche Bereiche: ohne Einschränkung - Sperrzeiten: ohne Einschränkung, in Abstimmung mit anderen Gewerken *gemäß Vortext lärm- und schmutzintensive Arbeiten Die Umsetzung der Maßnahme findet unter Vollsperrung statt. Es ist jedoch aufgrund von Inbetriebnahmeverschiebungen und erforderlichen Baufreiheiten davon auszugehen, dass etwa 10% der Leistungen unter Betrieb erbracht werden müssen und die entsprechenden Arbeitszeiten für diesen Leistungsanteil zu beachten sind. Eine terminliche Koordinierung mit anderen Gewerken (wöchentliche Arbeitsanmeldung und Berücksichtigung / Integration in Bauablaufplan) ist sicherzustellen. Es kann während der Streckensperrung zu betriebsbedingten Lorenund Kalibrierfahrten kommen. Die dadurch entstehenden Unterbrechungen der Arbeitszeit sind zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U6 Dammsanierung - ITK Leistungen inkl. Videovollausbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.