U6 Dammsanierung - ITK Leistungen inkl. Videovollausbau Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0774-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

U6 Dammsanierung - ITK Leistungen inkl. Videovollausbau

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0774-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45310000 Installation von elektrischen Leitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

ITK Leistungen inkl. Videovollausbau

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45310000 Installation von elektrischen Leitungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Starkstrom und Datentechnik: U6 Alt-Tegel (Tg), U6 Borsigwerke (Bk), U6 Holzhauser Straße (Hh), U6 Otisstraße (Oti), U6 Scharnweberstraße (Scha), U6 Kurt-Schumacher-Platz (Sch) Notwendige Maßnahmen an der Kommunikationstechnik sind u.a.: - Umbau von Bestandsräumen der Kommunikationstechnik im Zuge der Um-baubaumaßnahmen der Bahnhöfe - Ausbau der redundanten LWL-Anbindung der Bahnhöfe - Kabelrückbau der Fernmelde- und LWL-Kabeln im Baubereich - Neuverlegung von Fernmelde- und LWL-Kabeln entlang der Dammstrecke und unter den Bahnhöfen - Anbindung neuer Aufzüge auf den verschiedenen Bahnhöfen - Streckenausrüstung (Streckenfernsprechdosen) Die betroffenen Anlagen sind Dvt, ELA, ETSI, FAA, IP-Video, NIS, ZSA, ZZA. Punktuell sind Leistungen zur Errichtung und Anpassung von Kabeltragsystemen erforderlich. Die Durchführung von Nebenleistungen wie Demontage von Bestandsanlagen / Provisorien und kleinteiliger Stahlbau ist Umfang dieses Leistungsbeschreibung. Bei der Kalkulation sind folgende Kernarbeitszeiten zu berücksichtigen: - öffentliche Bereiche: täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr* - auf dem Bahnsteig/Gleis: Nächte So/Mo bis Do/Fr von ca. 01:30 bis 03:30 Uhr (während der Betriebspause der U-Bahn) - nicht öffentliche Bereiche: ohne Einschränkung - Sperrzeiten: ohne Einschränkung, in Abstimmung mit anderen Gewerken *gemäß Vortext lärm- und schmutzintensive Arbeiten Die Umsetzung der Maßnahme findet unter Vollsperrung statt. Es ist jedoch aufgrund von Inbetriebnahmeverschiebungen und erforderlichen Baufreiheiten davon auszugehen, dass etwa 10% der Leistungen unter Betrieb erbracht werden müssen und die entsprechenden Arbeitszeiten für diesen Leistungsanteil zu beachten sind. Eine terminliche Koordinierung mit anderen Gewerken (wöchentliche Arbeitsanmeldung und Berücksichtigung / Integration in Bauablaufplan) ist sicherzustellen. Es kann während der Streckensperrung zu betriebsbedingten Lorenund Kalibrierfahrten kommen. Die dadurch entstehenden Unterbrechungen der Arbeitszeit sind zu berücksichtigen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 231-665181
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

U6 Dammsanierung - ITK Leistungen inkl. Videovollausbau

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/02/2023