Klinikum Bremen-Mitte, Umbau- und Sanierung Haus 2 Referenznummer der Bekanntmachung: V0133/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Bremen-Mitte, Umbau- und Sanierung Haus 2
Elektroinstallation
Bremen
Das bestehende Haus 2 des Klinikums Bremen Mitte soll umgebaut und saniert werden, es verfügt über ca. 13.148 m² BGF, mit einer Nutzfläche von ca. 11.128 m² und einem Bruttorauminhalt von ca. 49.144 m³. Das Gebäude wird bauseits komplett entkernt und erhält im Rahmen der Sanierung eine neue Elektroanlage. Dieses beinhaltet u. a.: 4 Stromkreisverteiler, 13 Stromkreis- Geschoss Verteiler, 820 m NYCWY-Kabel, 1075 m I-Y(ST)Y-Kabel, 1600 m LWL-Kabel, 51.530 m NHMH-J Kabel, 4080 m Kabeltrassen, 1070 m Installationskanal, 4550 St UP-Steckdosen, 395 UP-Aus-Wechselschalter, 3032 St Innenleuchten, 125 St Piktogramm Leuchten, Blitzschutzanlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben des Bieters, dass er in ein Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, nähere Angaben/Nachweise zu verlangen.
a) Angaben über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
Mindeststandard: Umsatz in Höhe von 3.5 Mio EUR in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre
b)
Nachweis (Kopie Versicherungsschein oder gleichwertig) hinsichtlich des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung.
Angaben (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers. Die Angaben zu den Referenzobjekten sind erst auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen.
Geforderter Mindeststandard: 3 Referenzprojekte, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Referenzen, die die inhaltlich mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens einen Auftragswert von 60% der Angebotssumme der hier angebotenen Leistungen haben
Hinweis betreffend Nachunternehmer:
Soweit Nachunternehmer (und auch: Nach-Nachunternehmer) zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und Zuverlässigkeit ebenfalls geprüft. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer (auch: Nach- Nachunternehmer) Erklärungen, Nachweise pp. des Nachunternehmers (auch: Nach- Nachunternehmers) wie folgt vorzulegen:
• Eintragung ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes
• Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
• Angaben nach § 6e EU VOB/A
• Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit den (vom Bieter an den Nachunternehmer oder vom Nachunternehmer an den Nach-Nachunternehmer) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers. Vergleichbar sind Leistungen, die inhaltlich mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens einen Auftragswert von 60% der Angebotssumme der Leistungen haben, die an den Nachunternehmer (oder Nach-Nachunternehmer) beauftragt werden sollen.
Mindestanforderung: 2 Referenzprojekte in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren.
Die Vergabestelle behält sich die Forderung nach Nachweisen vor.
Weitere an den Bieter gestellte Mindestanforderungen gelten für den Nachunternehmer (bzw. Nach-Nachunternehmer) nicht.
Hinweis: Die fehlende Eignung eines benannten Nachunternehmers (auch: Nach- Nachunternehmers) führt zum Ausschluss des Angebots.
Der Bieter ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer (auch: Nach- Nachunternehmer) auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer (auch: Nach- Nachunternehmer) ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer (auch: Nach- Nachunternehmer) innerhalb von 6 Werktagen nach vorstehender Mitteilung der Vergabestelle (dass beabsichtigt sei, dass Angebot auszuschließen) zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer (auch: Nach- Nachunternehmer) für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen verlangt sind, nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Immobilien Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde BremenVergabemanagementTheodor-Heuss-Allee 1428215 BremenDeutschland
Bei nationalen Verfahren gem. § 14 (1) VOB/A dürfen Bieter und Ihre Bevollmächtigten am Eröffnungstermin teilnehmen. Bei Europaweiten Verfahren sind gem § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtigten zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
3. Wegen der unter Ziff. III.1 geforderten Angaben (Nachweise) wird auf § 6b EU VOB/A Bezug genommen.
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Nachweis gem. § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A Eigenerklärungen, wenn diese auf dem Formblatt 124 ("Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen") abgegeben werden.
4. Bieter, die wegen § 6b EU Abs. 3 VOB/A keinen Nachweis führen müssen, haben der Vergabestelle
• darüber Auskunft zu erteilen, bei welcher konkreten Datenbank welche Informationen abrufbar sind
oder
• konkrete Angaben dazu machen, im Rahmen welcher Verfahren die Unterlagen eingereicht worden sind.
5. Auf Anforderung der Vergabestelle sind vorzulegen
a) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
b) Angaben zu einem eventuellen Insolvenzverfahren
c) Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit
als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung e) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.