HPC-Cluster (High Performance Computing Cluster) Referenznummer der Bekanntmachung: UHH_2023004_VVfmTnW
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uni-hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HPC-Cluster (High Performance Computing Cluster)
Die Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität mit mehr als 43.000 Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands und gleichzeitig eine der größten Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit.
Das zu beschaffende HPC-Cluster soll an der Universität Hamburg in der Forschung auf den Gebieten Astrophysik, Bioinformatik, Chemie, Festkörperphysik, Laserphysik, Signalverarbeitung und Teilchenphysik eingesetzt werden. Das Cluster soll in einem ehemaligen Laborraum des Fachbereichs Physik installiert werden, der zu diesem Zweck ertüchtigt wurde.
Im Wesentlichen soll das HPC-Cluster aus folgenden Hauptkomponenten bestehen:
- Standard-CPU-Compute-Knoten mit verschieden großem Hauptspeicher (ca. 4 bis 16 GB pro Rechenkern),
- Spezielle CPU-Knoten mit besonderen Anforderungen
- GPU-Compute-Knoten mit CUDA-fähigen GPUs
- Festplattensysteme (einschließlich zu deren Betrieb erforderlicher Server), bestehend aus Heimatdateisystem (SSD): 20 TB,
paralleles Dateisystem basierend auf HDD: 3,2 PB und SSD/NVMe-Pool: 300 TB
- schnelles Kommunikationsnetzwerk
Beschaffung eines High-Performance-Computing-Cluster an der Universität Hamburg
Vorstellungsunterlage des Bewerbers, bestehend aus: Unternehmensangaben, Referenzlistung unter Beachtung der Mindestkriterien gem. Ziff. 15.2 der Unterlage Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb, Teilnahmenbedingungen und Verfahrensablauf
Alternative technische Lösungen, um die zu erzielende Rechenleistung unter Einhaltung der Mindestkriterien zu erhöhen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Präqualifizierung und/ oder Angaben für Registerabfragen aus dem Gewerbezentralregister bzw. aus dem Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs; Angaben zur Fachkunde z. B. über Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister. Die vorgelisteten Angaben sind im Dokument Eigenerklärungen für die Eignung und Auftragsausführung zu tätigen.
Erklärung über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen; Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die vorgelisteten Angaben sind im Dokument Eigenerklärungen für die Eignung und Auftragsausführung zu tätigen.
Erklärung über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen; Referenzen über vergleichbare Leistungen. Die vorgelisteten Angaben sind im Dokument Eigenerklärungen für die Eignung und Auftragsausführung zu tätigen.
Angaben für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB; Angaben zum Nachweis der Ausführungsbedingungen gem. §§ 3, 3a und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG); Eigenerklärung über die Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022-576; Eigenerklärungen für die Eignung und Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]