Betriebswerkstatt Machandelweg Halle C - Planungsleistungen als Generalplaner für Grundinstandsetzung Halle C inkl. Hallenverlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0119-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebswerkstatt Machandelweg Halle C - Planungsleistungen als Generalplaner für Grundinstandsetzung Halle C inkl. Hallenverlängerung
Planungsleistungen als Generalplaner für die Grundinstandsetzung (GI) und
Hallenverlängerung des Gebäudes C (Halle C) auf dem U-Bahnbetriebshof Machandelweg
(Details siehe Leistungsbeschreibung)
Berliner Verkehrsbetriebe ÄöR (BVG)
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
Planungsleistungen als Generalplaner für die Grundinstandsetzung, Umnutzung und Verlängerung von Halle C.
Die 1. Beauftragungsstufe erfolgt für die Leistungsphasen 1-4,
die optionale 2. Beauftragungsstufe umfasst die Leistungsphasen 5-7,
die optionale 3. Beauftragungsstufe beinhaltet die Leistungsphase 8-9.
(Details siehe Leistungsbeschreibung/Vorhabenbeschreibung)
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach
den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und
des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
wird folgendes System zugrunde gelegt: Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der Referenzangaben entsprechend im Punktesystem (siehe Wertungsmatrix) bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die maximal 5 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei möglicher Punktgleichheit entscheidet des Los.
Der Auftraggeber hat das Recht, die zweite und die dritte Beauftragungsstufe jeweils optional zu beauftragen.
optional Lph 5-7; optional Lph 8-9
(Details siehe Leistungsbeschreibung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
4. Erklärung zum Wettbewerbsregister
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)
6. Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 5. April 2022 (Russland)
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und elektronisch einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3):
zum Umsatz und Mitarbeiteranzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Bewerber dürfen nicht zahlungsunfähig sein. Ferner darf kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen- Sach- Vermögens- und Umweltschäden) mit einer Deckungssumme in Höhe von = oder > 2,5 Mio. €.
Das Unternehmen der Bewerbenden muss ein Architektur- oder Ingenieurbüro sein. Es sind 4 Referenzen, bei denen Leistungen der Generalplanung, Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung erbracht wurden, nachzuweisen.
Generalplanung:
1) Es ist eine Referenz (GP) einzureichen, welche die Mindestanforderungen erfüllt.
2) Eine Referenz gilt als Generalplanung, wenn mindestens die HOAI Leistungsbilder Objektplanung Gebäude sowie die Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung ausgeführt wurden.
3) Der erbrachte und abgeschlossene Leistungsumfang zu den angegebenen Referenzen (Eigenanteil) muss mindestens den Leistungsphasen (LPH) 1-5 gem. HOAI entsprechen.
4) Aktualität/Abschluss der gegenständlichen Ingenieurleistung muss zwischen 2010 und 02/2023 sein.
5) Die Referenz muss Gesamtbaukosten (KG 300-400) von mindestens 2,5 Mio. € umfassen.
positiv bewertet wird,
wenn über die geforderten Mindest-Leistungsphasen (1-5) weitere Leistungsphasen innerhalb der Referenz erbracht wurden,
je aktueller die Referenz ist,
wenn das Referenzprojekt höhere Baukosten als die Mindestanforderungen aufweist,
wenn die Referenz eine Grundinstandsetzung/Bestandsgebäude aufweist,
wenn der Referenzgeber Öffentlicher Auftraggeber oder ein Verkehrsunternehmen ist,
wenn das Referenzobjekt eine große Bruttogeschossfläche aufweist,
wenn es sich bei der Objektart um einen Betriebshof, Betriebswerkstatt, Industriekomplex oder Ähnliches handelt.
Objektplanung:
1) Es ist eine Referenz (OP) einzureichen, welche die Mindestanforderungen erfüllt.
2) Die Referenz muss sich von der Referenz 1 (Generalplanung) unterscheiden.
3) Der erbrachte und abgeschlossene Leistungsumfang zu den angegebenen Referenzen (Eigenanteil) muss mindestens den Leistungsphasen (LPH) 6-8 gem. HOAI entsprechen und die gegenständlichen Ingenieurleistungen müssen abgeschlossen sein.
4) Die Referenz muss Gesamtbaukosten (KG 300-400) von mindestens 1,5 Mio. € umfassen.
positiv bewertet wird,
wenn über die geforderten Mindest-Leistungsphasen (6-8) weitere Leistungsphasen innerhalb der Referenz erbracht wurden,
je aktueller die Referenz ist,
wenn das Referenzprojekt höhere Baukosten als die Mindestanforderungen aufweist,
wenn der Referenzgeber Öffentlicher Auftraggeber oder ein Verkehrsunternehmen ist,
wenn es sich um eine Referenz im Bestand, Bestandsgebäude handelt,
wenn das Referenzobjekt eine große Bruttogeschossfläche aufweist,
wenn es sich bei der Objektart um einen Betriebshof, Betriebswerkstatt, Industriekomplex oder Ähnliches handelt.
Tragwerksplanungsreferenz (TP):
1) Es ist eine Referenz (TP) einzureichen, welche die Mindestanforderungen erfüllt.
2) Die Referenz muss sich von der Referenz 1 (Generalplanung) unterscheiden.
3) Der erbrachte Leistungsumfang/die gegenständlichen Ingenierleistungen müssen abgeschlossen sein.
4) Die Referenz muss Gesamtbaukosten (KG 300-400) von mindestens 1,5 Mio. € umfassen.
Positiv bewertet wird,
wenn möglichst viele Leistungsphasen innerhalb der Referenz erbracht wurden und je aktueller die Referenz ist,
wenn das Referenzprojekt höhere Baukosten als die Mindestanforderungen aufweist,
wenn es sich um eine Referenz im Bestand, Bestandsgebäude handelt,
wenn das Referenzobjekt ein Bahnbauwerk ist,
wenn es sich bei der Referenz um ein Stahltragwerk mit Baujahr vor 1945 handelt.
Technische Ausrüstung:
1) Es ist eine Referenz einzureichen, welche die Mindestanforderungen erfüllt.
2) Die Referenz muss sich von der Referenz 1 (Generalplanung) unterscheiden.
3) Aktualität/Abschluss der gegenständlichen Ingenieurleistung muss 2010 oder jünger sein.
4) Die Referenz muss Gesamtbaukosten (KG 300-400) von mindestens 1,5 Mio. € umfassen.
Positiv bewertet wird,
je mehr Leistungsphasen und Anlagengruppen innerhalb der Referenz bearbeitet wurden,
je höher die Baukosten (KG 300-400) waren,
je aktueller die Referenz ist,
wenn die Referenz eine Grundinstandsetzung/Bestandsgebäude aufweist,
wenn der Referenzgeber Öffentlicher Auftraggeber ist,
wenn es sich bei der Objektart um einen Betriebshof, Betriebswerkstatt, Industriekomplex oder Ähnliches handelt.
Es sind 4 Referenzen, bei denen Leistungen der Generalplanung, Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung erbracht wurden, nachzuweisen. Eine Referenz gilt als Generalplanung, wenn mindestens die HOAI Leistungsbilder Objektplanung Gebäude sowie die Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung ausgeführt wurden. Die Referenz (1) Generalplanung muss sich von den anderen geforderten Referenzen unterscheiden. Die Referenzen (2) Objektplanung, (3) Tragwerksplanung, (4) Technische Ausrüstung können sich gundsätzlich auf ein Referenzobjekt oder bis zu drei separate Referenzen beziehen.
Generalplanung (GP):
1) Es ist eine Referenz (GP) einzureichen, welche die Mindestanforderungen erfüllt.
2) Eine Referenz gilt als Generalplanung, wenn mindestens die HOAI Leistungsbilder Objektplanung Gebäude sowie die Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung ausgeführt wurden.
3) Der erbrachte und abgeschlossene Leistungsumfang zu den angegebenen Referenzen (Eigenanteil) muss mindestens den Leistungsphasen (LPH) 1-5 gem. HOAI entsprechen.
4) Aktualität/Abschluss der gegenständlichen Ingenieurleistung muss zwischen 2010 und 02/2023 sein.
5) Die Referenz muss Gesamtbaukosten (KG 300-400) von mindestens 2,5 Mio € umfassen.
Objektplanung (OP):
1) Es ist eine Referenz (OP) einzureichen, welche die Mindestanforderungen erfüllt.
2) Die Referenz muss sich von der Referenz 1 (Generalplanung) unterscheiden.
3) Der erbrachte und abgeschlossene Leistungsumfang zu den angegebenen Referenzen (Eigenanteil) muss mindestens den Leistungsphasen (LPH) 6-8 gem. HOAI entsprechen und die gegenständlichen Ingenieurleistungen müssen abgeschlossen sein.
4) Die Referenz muss Gesamtbaukosten (KG 300-400) von mindestens 1,5 Mio € umfassen.
Tragwerksplanungsreferenz (TP):
1) Es ist eine Referenz (TP) einzureichen, welche die Mindestanforderungen erfüllt.
2) Die Referenz muss sich von der Referenz 1 (Generalplanung) unterscheiden.
3) Der erbrachte Leistungsumfang/die gegenständlichen Ingenieurleistungen müssen abgeschlossen sein.
4) Die Referenz muss Gesamtbaukosten (KG 300-400) von mindestens 1,5 Mio € umfassen.
Technische Ausrüstung (TA):
1) Es ist eine Referenz einzureichen, welche die Mindestanforderungen erfüllt.
2) Die Referenz muss sich von der Referenz 1 (Generalplanung) unterscheiden.
3) Aktualität/Abschluss der gegenständlichen Ingenieurleistung muss 2010 oder jünger sein.
4) Die Referenz muss Gesamtbaukosten (KG 300-400) von mindestens 1,5 Mio € umfassen.
Die Referenz Generalplanung muss sich von den anderen Referenzen unterscheiden. Die Referenzen Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung können sich gundsätzlich auf ein Referenzobjekt beziehen.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach
den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und
des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
wird folgendes System zugrunde gelegt:
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG,
nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann
nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den
in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen
werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt
weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards,
die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung
sowie aus der Eigenerklärung "Fachkundenachweis" (Formblatt) ergeben.
4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,
Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.
5. Alle Bewerber welche die vorgenannten Eignungskriterien
erfüllt haben, werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der
Referenzangaben entsprechend im Punktesystem bewertet.
Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der
Teilnehmer vor, nur die maximal 5 Bestplatzierten mit der
höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei
Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in
der Wertungsreihenfolge entscheidet das Los.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt
anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu
sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge
folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Bei Bewerbergemeinschaften
von jedem Mitglied)
- Eigenerklärung Fachkundenachweis
- Eigenerklärung_AN_Art5k_Russland
- Bewerbergemeinschaftserklärung (Im Falle von
Bewerbergemeinschaften)
- Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Im Falle von
Eignungsleihe)
- Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer
Nachunternehmen (NU) sofern
erforderlich
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
gesamtschuldnerisch haftend
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame
rechtsverbindliche Erklärung in Textform über die Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und
deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche
Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber
und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei
Angebotsabgabe zu stellen. Die BVG weist darauf hin, dass
Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.
Soweit Planungsleistungen betroffen sind, deren Erbringung
Architekten und Ingenieuren vorbehalten ist, sind natürliche
Personen einzusetzen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres
Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum
Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der
Nachweis nach
Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen zu führen.
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur
Erbringung der vorbezeichneten Planungsleistungen und sind
als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer
Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen
gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen
im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1
GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG
unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der
Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die
interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine
erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -
bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur
Angebotsabgabe bei den 5 besten Bewerbern.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.
I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff.
II.1.1)) u. des Aktenzeichens INF1-0119-2023 zu erfolgen. Die
Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte
Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der
Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche
Fragen erteilt, die spätestens 10 Kalendertage vor dem benannten Fristende an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare)
u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern
zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin
veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern,
täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen
Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von
Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.
auch III.1):
5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe
dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe
bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige
und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein
Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung.
Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu
berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis
III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die
Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem
Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer
Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen,
dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die
Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick
auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im
Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der
Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die
Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die
Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer
IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden.
8. Erläuterung zum Ablauf:
Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden
Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen und den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens zu verkleinern, um solche Bieter aus dem Verfahren auszuscheiden, die unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (Preis/Qualität) keine realistische Chance auf Zuschlagserteilung auch bei Fortsetzung der Verhandlung haben. Die
BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage
der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den
Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der
Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der
Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu
verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den
verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese
verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten
verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß
der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
11. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren im Bedarfsfall
aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.