RFID-Transponder Referenznummer der Bekanntmachung: VSG-VTX-2023-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
RFID-Transponder
Lieferung von UHF-RFID-Transpondern
Vivantes Service GmbH VivanTex Holzhauser Straße 180 13509 Berlin
Lieferung von UHF-RFID-Transpondern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z. B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe)
2. Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff VgV
3. Eigenerklärung zur Förderung von Frauen gemäß Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
4. Eigenerklärung zur Tariftreue gemäß Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
5. Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt und / oder der Nachunternehmer gemäß Formblatt, sofern zutreffend. Sofern nicht zutreffend, ist dieses im Anschreiben zum Angebot explizit anzugeben.
6. Eigenerklärung des Unternehmens über den Umsatz (in Euro und als Netto-Betrag, d. h. ohne Umsatzsteuer) bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gemäß Formblatt
Es sind ausschließlich Unternehmen mit einem Mindestumsatz von EUR 1.500.000 netto pro Jahr bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, zugelassen. Maßgeblich sind hier ausschließlich die Umsätze des Bewerberunternehmens bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft selbst, unabhängig von der etwaigen Einbindung des Unternehmens als verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 AktG; Umsätze anderer Unternehmen werden nur berücksichtigt, sofern sie verpflichtete Nachunternehmer sind.
7. Mindestens 1, maximal 3 Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Dienstleistungen (Lieferung von RFID-Transpondern). Das Referenzprojekt kann abgeschlossen sein, muss jedoch eine Laufzeit von mindestens einem Jahr gehabt haben. Das Projektende darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die aufgeführten Referenzen zu kontaktieren.
8. Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertiger Art (z. B. eigenes QM-Handbuch)
9. Technisches Datenblatt zum angebotenen Produkt in deutscher Sprache
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y676FLC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.vivantes.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).