Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines IP KVM-Systems und die Migration des bestehenden Systems
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines IP KVM-Systems und die Migration des bestehenden Systems
Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) beabsichtigt, ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mit der Wey Technology GmbH einen Vertrag über die Lieferung und Integration eines intelligenten KVM-Systems zu schließen.
Hamburg
Die HOCHBAHN möchte mit der Beschaffung das intelligente KVM System (Umschaltung von Tastatur, Maus, Monitor) in ihren Zentralen mit abgesetzten Bedienrechnern ersetzen. Die Beschaffung soll die Lieferung und Integration eines intelligenten KVM-Systems mit der IP basierter Übertragung der KVM und Audio Signale von im Technikraum platzierten Rechnern zu den Arbeitsplätzen umfassen. Die Bedienung muss durch eine zentrale intelligente Bedienkonsole am Arbeitsplatz erfolgen, es soll kein Steuerrechner am Arbeitsplatz lokalisiert sein. Die Bedienung muss mit Signalisierung der geschalteten Quellen und Ziele in Form von Presets erfolgen. Verschiedene Quellen müssen auf Mindestens 5 Monitoren gleichzeitig dargestellt werden. Dabei muss die Darstellung der Quellen dynamisch auf der verfügbaren Anzeigefläche (Monitor 1-x) angeordnet werden. Der Inhalt der Quelle muss skalierbar sein und in definierten Frames auf den Monitoren platziert werden. Hierbei ist die Funktion einer Videowall für den Arbeitsplatz anzuwenden, ohne dabei einen Videowall-Controller zu integrieren. Das Bedienkonzept mit einer zentralen Bedieneinheit hat einen großen Effekt auf das schnelle und eindeutige Umschalten der Quellen. Eine zweite Maus muss fest einem System zugeordnet werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Auftragsvergabe ist gemäß § 13 Absatz 2 Ziffer 3 b) SektVO ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs zulässig, da der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Die HOCHBAHN hat eine Marktrecherche über die aktuell am Markt befindlichen KVM-Systeme mit Fokus auf ihre spezifischen technischen Merkmalen und unter Berücksichtigung einer zukunftssicheren Auslegung des KVM-Systems durchführen lassen. Die Marktrecherche hat ergeben, dass nur das KVM-System der Wey Technology GmbH die folgenden zwingenden spezifischen Anforderungen der HOCHBAHN erfüllt:
• 24/7 Betrieb
• Hochverfügbarkeit
• Verschlüsselte IP basierende Übertragung
• Autarkes Netzwerk -> keine Verbindung zur Außenwelt
• Systemtastatur
o Funktionstasten Monitor Auswahl
o Funktionstasten Rechner Auswahl
o Lautsprecher für Audioausgabe
• 2. Maus fest einem System zugeordnet
• Steuerung des KVM Systems
o Keine Steuerrechner pro Arbeitsplatz
o Keine Software des KVM Systems auf den Quellsystemen
o Zentrale Steuerrechner redundant an unterschiedlichen Standorten
• Schnittstellen – Integrierte Arbeitsplatz- und Systemsteuerung
• Free Seating – freie Zuordnung der Quellen zu Arbeitsplätzen
• Quellen müssen in frei skalierbaren Fenstern über mehrere Monitore darstellbar sein
• Redundante Stromversorgung der Übertragungsstrecken und Steuerrechner
• Platzsparende und Gewichtsparende Installation
o 19“ einbaufähig
o Eurokartenformat
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines IP KVM-Systems und die Migration des bestehenden Systems
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter V.2.1 genannten Datum handelt es sich um den Tag der internen Entscheidung über den beabsichtigten Zuschlag. Eine Vertragsunterzeichnung zwischen der WEY Technology GmbH und der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wird
frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]