Herstellung und Lieferung von Warn- und Sicherheitsbekleidung [aa] Referenznummer der Bekanntmachung: FE3-914-20230223_TNA
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Warn- und Sicherheitsbekleidung [aa]
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung und Lieferung von Warn- und Sicherheitsbekleidung für die Hamburger Hochbahn AG
Los 1 Warn- und Sicherheitsbekleidung im Corporate Design
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Abschluss mehrerer oder einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Warn- und Sicherheitsbekleidung für die Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn:
- Los 1: Warn- Wetterschutzjacke, Warn-Wetterschutzhose, Warnschutzblouson, Softshellweste, Textilweste,
Die Artikel sind anhand der Leistungsverzeichnisse der Hamburger Hochbahn AG zu produzieren und mit dem Logo der HOCHBAHN zu veredeln.
Wird der Vertrag nicht sechs Monate vor Laufzeitende von einer Vertragspartei gekündigt, verlängert er sich um zwölf Monate bis zum 30.09. des Folgejahres zu gleichbleibenden Bedingungen.
Maximal sind 4 Verlängerung um 12 Monate möglich, so dass der Vertrag am 30.09.2031 endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die sieben besten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, werden anhand der Bewertungsmatrix für Eignungskriterien im Teilnahmewettbewerb ermittelt. Dabei werden für jedes Los jeweils 85 Punkte verteilt. Folgende Kriterien sind maßgebend:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre wird zu Grunde gelegt.
- Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre wird zu Grunde gelegt
- Benennung und Leistungsbeschreibung von Referenzprojekten der letzten drei Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf das Auftragsvolumen und die Leistung ( Lieferung von Dienstkleidung ) vergleichbar sind. Die Anzahl der Referenzen wird der Bewertung zu Grunde gelegt.
- Nachweis der Zertifizierungen nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig.
- Nachweis der Zertifizierungen nach DIN ISO 14001 oder gleichwertig.
- Nachweis der Mitgliedschaft im BSCI oder vergleichbar.
Los 2 Warn- und Sicherheitsbekleidung Standard
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Abschluss mehrerer oder einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Warn- und Sicherheitsbekleidung Dienstkleidung für die Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn für folgende Standardartikel:
- Los 2: Warn- Bundjacke, Warn- Bundhose, Warn- Regenjacke, Warn- Schnittschutzjacke, Warn- Poloshirt, Warn-T-Shirt.
Die Artikel sind anhand der Leistungsverzeichnisse der Hamburger Hochbahn AG zu produzieren und mit dem Logo der HOCHBAHN zu veredeln.
Wird der Vertrag nicht sechs Monate vor Laufzeitende von einer Vertragspartei gekündigt, verlängert er sich um zwölf Monate bis zum 30.09. des Folgejahres zu gleichbleibenden Bedingungen.
Maximal sind 4 Verlängerung um 12 Monate möglich, so dass der Vertrag am 30.09.2031 endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber haben einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als 6 Monate sein.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die HOCHBAHN aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
a) Aktuelle Bankerklärung, aus der sich ableiten lässt, dass der Bewerber wirtschaftlich und finanziell in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen.
b) Kopie einer - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - gültigen Versicherungspolice, wonach der Bewerber über eine Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung verfügt und diese die Versicherungssumme von 5.000.000,-EUR übersteigt.
c) Jahresabschlüsse der letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre
d) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung des hiesigen Auftrags in angemessener Qualität erforderlich sind. Zudem muss er über die technischen und personellen Mittel verfügen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
a. Referenzangaben
b. Mitarbeiter
c. Produktionsstandorte und deren maschinelle Ausstattung
d. Zertifikate
Die Bewerber haben folgende Eigenerklärungen abzugeben:
a) Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vor.
b) Es liegen keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vor.
Liegt ein Ausschlussgrund nach Buchstabe a) oder b) vor, hat der Bewerber darzustellen, inwieweit er eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB durchgeführt hat.
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG.
Zur Abgabe der vorstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das "Formular_Eigenerklärung" zu nutzen (vgl. Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung).
Zudem haben die Bewerber nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu legen sie eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen vor, bei denen die meisten Beschäftigen versichert sind. Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen- bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als zwölf Monate sein.
Eine zügige Rücksendung der unter I.3 (im DTVP) abrufbaren Vertraulichkeitserklärung ist im Interesse des Teilnehmenden, da es bei einer verspäteten Zusendung der rechtsgültig unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung keine Fristenverlängerung gibt.
Gesamtschuldnerisch haftende Bewerbergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine selbst erstellte und von allen Mitgliedern unterzeichnetet Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36FXK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]