Studie und Handlungsempfehlungen zum nachhaltigen Ausbau und Betrieb von Gigabitnetzen Referenznummer der Bekanntmachung: 2313/DP14
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Studie und Handlungsempfehlungen zum nachhaltigen Ausbau und Betrieb von Gigabitnetzen
Da der wettbewerbliche und geförderte Netzausbau zahlreiche oftmals ortsspezifische Parameter zu berücksichtigen hat, sollen für Politik, Verwaltung und Unternehmen mit den Handlungsempfehlungen der Gigabitstrategie best practice und Handlungsoptionen zusammengetragen und Entscheidungshilfen an die Hand gegeben werden, wie Nachhaltigkeitsaspekte bei Netzausbau und -betrieb verbessert werden können, um den künftigen Anforderungen der sich in einem klimapolitischen Transformationsprozess begriffenen Anwendungsseite zu genügen.
Im Rahmen des Auftrages sind durch den Auftragnehmer (AN) auf Basis der Vorgaben der Gigabitstrategie, einer Auswertung der Sach- und Studienlage sowie dem Austausch mit Anwendern, Netzbetreibern und Herstellern Handlungsempfehlungen für den nachhaltigen Netzausbau und Betrieb zu entwickeln, die die allgemeinen Anforderungen an den Netzausbau ergänzen.
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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sitz des AG: BMDV Bonn und ggf. Berlin
Das Projekt soll Wissenslücken schließen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Gigabitstrategie leisten. Dabei soll der AN auf die Vorarbeiten der AG Digitale Netze und des Steuerkreis Bauwesen des BMDV in der Workshopreihe „Digitalisierung nachhaltig gestalten“ zurückgreifen und die hierauf beruhenden Eckpunkte der Telekommunikationsnetzbetreiber ebenso wie die Ergebnisse der deutschen G7- Multi-Stakeholder Conference on the Digital-Environment Nexus berücksichtigen.
Gleichzeitig sollen die durch den AN zu entwickelnden Handlungsempfehlungen die Basis für eine Positionierung zu zukünftigen und laufenden Vorhaben zu Fragen des Netzausbaus und -betrieb auf EU-Ebene bieten.
Der Arbeitsauftrag umfasst sowohl eine Analyse des bisherigen wissenschaftlichen Diskurses als auch Experteninterviews und einen Fachworkshop unter Einbindung der Stakeholder. Als Handlungsempfehlungen auf Basis der ressortabgestimmten, im Kabinett verabschiedeten Gigabitstrategie sind zudem auch bisherige Positionierungen von BMUV, UBA, BMWK und BNetzA zu berücksichtigen.
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Die Leistung gliedert sich in folgende Bereiche:
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- Wissenschaftliche Studie zur Auswertung wissenschaftlicher Empirie und ordnungspolitischer Ansätze zu nachhaltigem Giga-Netzausbau, samt Analyse des Forschungsbedarfs in einer Langfassung inklusive executive summary
- Eckpunktepapier für Handlungsempfehlungen
- Barrierefreie Begleittexte und Bildmaterial zum Stakeholderdialog für die Webseite des BMDV
- Ergebnisprotokolle der schriftlichen Konsultation, des Workshops und der Interviews
- Handlungsempfehlungen samt Erläuterungen und Beispielen
- Vorschlag zum Umsetzungsmonitoring
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen
sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt F4.1 - BesB1 - Sanktion VO 2022/576 (s. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0576&from=DE ).
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen :
EK 2 Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/ abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist. ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu EK 2:
Die Haftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
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EK 3.1:Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich: Ökonomische Fragestellungen im Rahmen der Telekommunikationsregulierung
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EK 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich: Umweltökonomik
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu EK 3.1
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich sind.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens ein (1) Referenzprojekt vorzulegen, welches Kenntnisse in der Bearbeitung ökonomischer Fragestellungen im Rahmen der Telekommunikationsregulierung belegt.
Diese Kennnisse können belegt werden durch:
- Beratungsleistungen,
- wissenschaftliche Studien oder
- Forschungsarbeiten.
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Zu EK 3.2
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich sind.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens ein (1) Referenzprojekt vorzulegen, welches Kenntnisse in der Umweltökonomik belegt.
Diese Kennnisse können belegt werden durch:
- Beratungsleistungen,
- wissenschaftliche Studien oder
- Forschungsarbeiten.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576: Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 (Formblatt F4.1 - BesB1 - Sanktion VO 2022/576).
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Gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 15.03.2023 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15
Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).