SPK -ZVS-22-00094-VvoT-SBB / Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Bindearbeiten der Staatsbibliothek zu Berlin und des Geheimen Staatsarchives - hier ausschließlich ehem. Los 10 Referenznummer der Bekanntmachung: SPK -ZVS-22-00094-VvoT-SBB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/zentrale-vergabestelle.html
Abschnitt II: Gegenstand
SPK -ZVS-22-00094-VvoT-SBB / Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Bindearbeiten der Staatsbibliothek zu Berlin und des Geheimen Staatsarchives - hier ausschließlich ehem. Los 10
1 Art und Umfang der Dienstleistung
1.1 Gegenstand
Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Monografien, Zeitschriften / Zeitungen) für den Magazin- und Lesesaalbestand der Auftraggeberin. Die detaillierten Qualitätsanforderungen sowie ergänzende Bestimmungen werden unter Punkt 2 und 3 aufgeführt.
1.2 Umfang
Los 10: Archivschuber, Archiv-Boxen, Kassetten (z.B. für tibetische Blockdrucke), Mappen mit Taschen und sonstiges Sondermaterial inkl. Reparaturen: ca. 200 pro Jahr
1.3 Vertragslaufzeit
Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung wirksam geschlossen. Leistun-gen aus der Rahmenvereinbarung können vom 01.01.2023 - 31.12.2023 abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung kann zweimalig um 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden.
1.4 Abholung und Anlieferung
Der Auftragnehmer hat das Bindegut von der Einbandstelle (Einbandstelle im Haus 2, Potsdamer Straße 33, 10785 Berlin oder Einbandstelle im Haus 1, Unter den Lin-den 8, 10117 Berlin, Tor 41) abzuholen und dorthin zurückzubringen. Postversand oder Spedition sind ausgeschlossen.
1.5 Transport und Verpackung
Für Transport- und Verpackungsmittel hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Kosten für Transport und Verpackung trägt der Auftragnehmer. Die Warenannahme in der Tiefgarage sowie der Lastenaufzug der Auftraggeberin im Haus Potsdamer Straße können kostenfrei genutzt werden.
Der Transport des Bindegutes erfolgt zum Schutz vor Witterungs- und Klimaeinflüs-sen mit geeigneten Transportfahrzeugen in sachgerechter Verpackung unter Beachtung konservatorischer Belange.
1.6 Ort der Auftragsausführung
Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb zu erbringen. Die der Buch-bindewerkstatt übergebenen Bände dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht in andere Werkstätten gegeben werden.
1.7 Ausführungsfrist
Die Ausführungsfrist beträgt: 7-42 Tage
1 Art und Umfang der Dienstleistung
1.1 Gegenstand
Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Monografien, Zeitschriften / Zeitungen) für den Magazin- und Lesesaalbestand der Auftraggeberin. Die detaillierten Qualitätsanforderungen sowie ergänzende Bestimmungen werden unter Punkt 2 und 3 aufgeführt.
1.2 Umfang
Los 10: Archivschuber, Archiv-Boxen, Kassetten (z.B. für tibetische Blockdrucke), Mappen mit Taschen und sonstiges Sondermaterial inkl. Reparaturen: ca. 200 pro Jahr
1.3 Vertragslaufzeit
Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung wirksam geschlossen. Leistun-gen aus der Rahmenvereinbarung können vom 01.01.2023 - 31.12.2023 abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung kann zweimalig um 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden.
1.4 Abholung und Anlieferung
Der Auftragnehmer hat das Bindegut von der Einbandstelle (Einbandstelle im Haus 2, Potsdamer Straße 33, 10785 Berlin oder Einbandstelle im Haus 1, Unter den Lin-den 8, 10117 Berlin, Tor 41) abzuholen und dorthin zurückzubringen. Postversand oder Spedition sind ausgeschlossen.
1.5 Transport und Verpackung
Für Transport- und Verpackungsmittel hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Kosten für Transport und Verpackung trägt der Auftragnehmer. Die Warenannahme in der Tiefgarage sowie der Lastenaufzug der Auftraggeberin im Haus Potsdamer Straße können kostenfrei genutzt werden.
Der Transport des Bindegutes erfolgt zum Schutz vor Witterungs- und Klimaeinflüs-sen mit geeigneten Transportfahrzeugen in sachgerechter Verpackung unter Beachtung konservatorischer Belange.
1.6 Ort der Auftragsausführung
Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb zu erbringen. Die der Buch-bindewerkstatt übergebenen Bände dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht in andere Werkstätten gegeben werden.
1.7 Ausführungsfrist
Die Ausführungsfrist beträgt: 7-42 Tage
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das Los 10 wurde am 28.11.2022 nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, da kein Angebot einging, das den Bewerbungsbedingungen entsprach.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPK -ZVS-22-00094-VvoT-SBB / Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Bindearbeiten der Staatsbibliothek zu Berlin und des Geheimen Staatsarchives - hier ausschließlich ehem. Los 10
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
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b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
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c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
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d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
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e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich es Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen.
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f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
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g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
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h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.
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i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Teilnahmeanträge / Angebote, die die geforderten Unterlagen oder geforderte Angaben nicht enthalten, können gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden.
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j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.
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Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
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Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
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Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden,
so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [gelöscht] möglich.
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Hinweis:
Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.