Durchführung der Gebietsentwicklung im Sanierungsgebiet „Steilshoop-Zentrum“ Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022000564
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Gebietsentwicklung im Sanierungsgebiet „Steilshoop-Zentrum“
Die Freie und Hansestadt Hamburg – Bezirksamt Wandsbek – beabsichtigt die Durchführung der Gebietsentwicklung für das gemäß § 142 BauGB förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Steilshoop – Zentrum“ im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) zu vergeben.
Ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) liegt vor.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren für diese Auftragsvergabe wird durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt.
Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Bezirksamt Wandsbek - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Gebietsentwicklung im Sanierungsgebiet „Steilshoop-Zentrum“ zu vergeben.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren wird durch die Finanzbehörde Hamburg durchgeführt.
Der Auftrag umfasst die Erfüllung der Aufgaben des externen Sanierungsträgers während der 7-jährigen Laufzeit des Städtebauförderungsgebietes ab voraussichtlich 01.01.2023, im Falle einer Verzögerung mit Zuschlagserteilung, bis Dezember 2028 auf Grundlage des vorliegenden Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK).
Das gemäß § 142 BauGB förmlich festgelegte Sanierungsgebiet ist dem Programmsegment „Lebendige Zentren“ nach § 171 b BauGB zugeordnet. Der Auftrag ist auf Grundlage des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) der FHH (Bürgerschafts-Drucksache 19/3652, der Richtlinien zum Einsatz der ) Fördermittel (Globalrichtlinie FHH, BSW [Hg.] 2018), der Förderrichtlinien (FHH, BSW [Hg.] 2018) und dem Leitfaden für die Praxis (FHH, BSU [Hg.] 2012); Sozialplanleistungen nach § 180 BauGB (FHH, BSW [Hg.] 2018), in der jeweils geltenden Fassung sowie den geltenden Regelungen des BauGB zum Besonderen Städtebaurecht durchzuführen.
Zentrale Aufgabe der Gebietsentwicklung in „Steilshoop-Zentrum“ ist es, den zentralen Bereich Steilshoops zu einem attraktiven und identitätsstiftenden Ort zur Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils, sowie zum Wohnen, Leben und Arbeiten zu entwickeln. So soll u.a. das Nahversorgungszentrum Steilshoop in seinen vielfältigen Funktionen, insbesondere der bedarfsgerechten Versorgung mit Waren des täglichen und mittelfristigen Bedarfes sowie einzelhandelsnahen Dienstleitungen revitalisiert werden. Ein besonderes Augenmerk wird zudem auf die Verbesserung der medizinischen Versorgung gelegt.
Darüber hinaus soll der vorhandene Wohnungsbestand sozialverträglich modernisiert werden. Durch ergänzenden Wohnungsneubau soll ein vielfältiges und bedarfsgerechtes Angebot für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen entstehen. So auch barrierefreier Wohnraum für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen.
Der beauftragte Sanierungsträger betreibt ein Stadtteilbüro als Anlaufstelle vor Ort, organisiert die lokalen Beteiligungsstrukturen und -prozesse, aktiviert Bewohnerschaft, Gewerbetreibende und Grundeigentümer zur Mitwirkung an der Gebietsentwicklung, initiiert und koordiniert die förderfähigen städtebaulichen und sozialräumlichen Maßnahmen, führt eine quartiersbezogene Öffentlichkeitsarbeit durch, stimmen sich mit der Gebietskoordination im Bezirksamt sowie mit beteiligten Fachämtern und Fachbehörden ab, wirkt an der
Evaluierung der Programmumsetzung mit und erarbeitet die Zwischen- und Abschlussbilanzierung für das Fördergebiet. Darüber hinaus wickelt er Maßnahmen des Hamburger Sozialplans ab.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung der Gebietsentwicklung im Sanierungsgebiet „Steilshoop-Zentrum“
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelte sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen war, sondern nur die in der Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Teilnahmeanträge waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg behielt sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bewerbern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.
Eine bestimmt Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft war die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Die unter Ziffer IV.2.6 genannte Bindefrist war vorläufig. Die finale Bindefrist wurde mit Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes bekannt gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1. Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.