Kontrastmittel wirkstoffübergreifendes Open-House Verfahren für die KV Region Mecklenburg-Vorpommern Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-30-Nordost-PEN-Open House

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 028-081430)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kontrastmittel wirkstoffübergreifendes Open-House Verfahren für die KV Region Mecklenburg-Vorpommern

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-30-Nordost-PEN-Open House
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines wirkstoffübergreifenden Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern im SSB verordnet und abgegeben werden. In der Regel sind mehrere Wirkstoffe der gleichen Indikation in 16 Fachgruppen zusammengefasst. Näheres hierzu ergibt sich aus Anlage 11 zur Angebotsaufforderung. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Eine Substitution seitens der AOK erfolgt nicht.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/02/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 028-081430

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben:
Anstatt:

(1) Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.04.2023 bis zum 15.03.2023 vorliegen. Vor dem 15.02.2023 werden keine Verträge geschlossen, frühestens treten die Verträge am 01.04.2023 in Kraft.

(2)...

muss es heißen:

(1) Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.04.2023 bis zum 15.03.2023 vorliegen. Vor dem 08.03.2023 werden keine Verträge geschlossen, frühestens treten die Verträge am 01.04.2023 in Kraft.

(2)...

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: