71200000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros Leistungen der Objektplanung – Gebäude und Innenräume Sanierung und Umbau zum Ordnungsamt, Ohlauer Straße 22, 10999 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Referenznummer der Bekanntmachung: H 10825 TNW 2023 VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
71200000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros Leistungen der Objektplanung – Gebäude und Innenräume Sanierung und Umbau zum Ordnungsamt, Ohlauer Straße 22, 10999 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg.
71200000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros, Leistungen der Objektplanung – Gebäude und Innenräume
Leistungen der Objektplanung – Gebäude und Innenräume
Sanierung und Umbau zum Ordnungsamt, Ohlauer Straße 22
10999 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg.
71200000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros
Leistungen der Objektplanung – Gebäude und Innenräume
Das ehemalige Schulgebäude der Gerhard-Hauptmann-Schule in Berlin Kreuzberg soll in Teilflächen für die Nutzung durch das Ordnungsamt saniert und umgebaut werden. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Das viergeschossige Gebäude befindet sich im Blockinnenbereich und wird von der Ohlauer Straße über eine, auch als Feuerwehrzufahrt genutzte Zuwegung erschlossen. Auf dem Gelände befindet sich noch eine Sporthalle, die jedoch nicht Bestandteil des Bauvorhabens ist.
Das geprüfte Bedarfsprogramm sieht die Unterbringung des Ordnungsamtes in den Flächen des Südflügel und des Mitteltraktes vom 1. OG bis 3. OG vor. Die Nutzungsfläche beträgt ca. 1.206 m2. Ein Dachausbau wird nicht in Betracht gezogen.
Im Erdgeschoss des Südflügels un Mitteltraktes soll die vorhandene Nutzung des Mieter Fixpunkt e.V. verbleiben. Im Nordflügel verbleibt über alle Geschosse die Nutzung durch die Johanniter Unfallhilfe. Dies Bereiche sind nicht Bestandteil der Baumaßnahme.
Der Umbau und die Sanierung der Teilflächen soll unter Berücksichtigung der erforderlichen Verkehrs- und Rettungswege, sowie ein Aufzugsanbau, Brandschadenbeseitigung u.a. umgesetzt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen soll die Orientierung an der vorhandenen Grundstruktur der tragenden und nichttragenden Wände angestrebt werden, um Aufwendungen an Decken für die Nutzungsanpassung zu reduzieren. Für die erforderlichen Sanitärbereiche sollen die bisherigen Standorte weiter planerisch verfolgt werden.
Die barrierefreie Erschließung des Ordnungsamtes soll in der Nähe des Haupteingangs erfolgen.
Für die Schaffung des 2. Rettungsweges aus den betreffenden Ebenen ist eine hofseitig angeordnete Fluchttreppe erforderlich.
Die energetische Ertüchtigung wird nur in Teilbereichen umgesetzt.
Zwischen 1. und 2. OG des Mitteltraktes ist ein Brandschaden zu beheben. Ein statisches Gutachten schlägt eine massive Ziegeleinhangdecke, auch aus Gründen des Brandschutzes vor, da der Bestandsschutz für diesen Bereich der Holzbalkendecke nicht mehr gegeben ist und auch Schallschutzanforderungen in dieser Konstruktionsart leicht erfüllt werden können.
Weitere Angaben zum Sanierungskonzept sind im Bedarfsprogramm in der Anlage 4.1 beschrieben.
Die geschätzten anrechenbaren Kosten betragen rund [Betrag gelöscht] Euro netto.
Folgende Leistungen sollen beauftragt werden:
Leistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphase 2 (Leistungsstufe 1); optional Leistungsphasen 3 - 9.
Besondere Leistungen:
LPH 2: Bestandsaufnahme mit allen notwendigen für das Planen und Bauen relevanten Informationen (z.B. Brüstungshöhen, Fassade, Schnitte etc.). Bisher als dwg/dxf vorhanden, sind die im Bedarfsprogramm dokumentierten Grundrisse UG bis 3. OG
LPH 2: Aktenkammerrecherche
LPH 2: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen - über der Grundleistung gemäß HOAI hinausgehende Wirtschaftlichkeits-untersuchungen gem. § 7 LHO nach Anhang 2 der ABau “Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen“ für Varianten zur LPH 2
Grundlage der Beauftragung ist das beiliegende Vertragsmuster der ABau mit der Anlage zu § 3: Spezifische Leistungspflichten der Objektplanung für Gebäude und Innenräume einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB). Die Verfahrensabläufe gemäß ABau sind zu beachten.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen, zunächst mit der Leistungsstufe 1, Leistungsphase 2. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte zu beschränken.
ErfüIIen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los(§ 75 Abs. 6 VgV).
optional Leistungsphase 3 - 9
Besondere optionale Leistung: LPH 3: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
- über der Grundleistung gemäß HOAI hinausgehende Wirtschaftlichkeits-untersuchungen gem. § 7 LHO nach Anhang 2 der ABau “Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen“ für Varianten zur LPH 3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einhaltung der Mindestanforderungen
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die Angaben gemäß VI 124EU F Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb herangezogen. Sofern Bewerber ‐/Bietergemeinschaft gebildet oder Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihen vorgesehen sind, ist das Formular VI 124EU F mehrfach auszufüllen.
1.1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme von mindestens 3.000.000,‐ Euro für Personenschäden und mindestens 2.000.000,‐ Euro sonstige Schäden (Sach‐ und Vermögensschäden) je Schadensereignis). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Teilnahmebogen verlangt. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
1.2) Der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) beträgt mindestens 220.000,‐ Euro (brutto)
1.3) Die Anzahl der Beschäftigten im Bereich Landschaftsarchitektur liegt im Mittel der letzten 3 Jahren (2020/2021/2022) > = 2 Beschäftigte (Inhaber*in und festangestellte Mitarbeitende).
1.4) Alle Mitglieder des Projektteams (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung und Projektmitarbeitende) verfügen über Hoch- od. Fachhochschulabschluss, mind. Bachelor (B.A., B.Sc. oder B.Eng.) in Architektur oder eine vergleichbare Berufsqualifikation.
1.5) Mind. ein/eine Büroinhaber*in ist nach den Gesetzen der Länder berechtigt, die Berufsbezeichnung Architekt*in zu tragen bzw. er/sie ist berechtigt, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in tätig zu werden und ist bauvorlageberechtigt.
Der Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung und Berufsqualikationen ist erst mit der Angebotsabgabe oder auf Verlangen beizubringen.
2. Referenz Nennung mind. einer Referenz mit den folgenden zwingenden Bedingungen.
Zwingende Bedingungen a) bis c) für die Bewertung der Referenz
a) Die Referenz wurde vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet. Die Leistungen sind dem Bewerbenden eindeutig zuzuordnen, d. h. eigenverantwortlich erbracht
b) Es wurden mindestens die Leistungsphasen 2 - 5 gemäß HOAI § 34 beauftragt.
c) Die Leistungen an dem Referenzprojekt in der LPH 8 sind abgeschlossen, die Übergabe des Objektes an den Bauherren liegt vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung maximal 5 Jahre zurück.
Architekt*innen. Die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung für Architektur als Dipl.-lng. TH/FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufsqualifikation aufweisen. Ist im Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, gelten die fachlichen Voraussetzung als erfüIIt, wenn Diplome, Prüfzeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise gemäß Richtlinie 2013/55/EU nachgewiesen werden können. Der Nachweis ist erst mit der Angebotsabgabe zu erbringen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme von mindestens 3.000.000,‐ Euro für Personenschäden und mindestens 2.000.000,‐ Euro sonstige Schäden (Sach‐ und Vermögensschäden) je Schadensereignis.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Matrix ‐ Stufe 1 ‐ Eignungskriterien zur Bewerberauswahl
Bewertung der Referenz:
20 Pkt. - Referenzprojekt mit Bauwerkskosten nach DIN 276 KG 300+400 von mind. 1,0 Mio. Euro brutto
10 Pkt. - Referenzprojekt mit Bearbeitung der Leistungsphasen 6 -7
20 Pkt. - Referenzprojekt mit Bearbeitung der Leistungsphasen 8
20 Pkt. - Referenzprojekt ist ein Bauvorhaben mit Anteil Bestandsumbau oder Sanierung von mind. 60 %
10 Pkt. - Referenzprojekt für eine Realisierung im laufenden Betrieb
10 Pkt. - Referenzprojekt für eine Realisierung in mehreren Bauabschnitten
10 Pkt. - Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB mit einem Referenzschreiben
Maximale Punktzahl für die Referenz - 100 Pkt.
3. Technische und berufliche Leitungsfähigkeit - Fachkräfte – Projektteam
10 Pkt. - Projektleitung: Hoch- oder Fachhochschulabschluss, verfügt über mind. 7 Jahre Berufserfahrung
10 Pkt. - Projektleitung mit Nachweis mind. einer mit der vorliegenden Bauaufgabe vergleichbaren und realisierten Projektes in leitender Position
10 Pkt. - Stellvertretende Projektleitung: Hoch- oder Fachhochschulabschluss, verfügt über mind. 5 Jahre Berufserfahrung
10 Pkt. - Stellvertretende Projektleitung mit Nachweis mind. einer mit der vorliegenden Bauaufgabe vergleichbaren und realisierten Projektes in mind. stellvertretend leitender Position
10 Pkt. - Projektmitarbeiter/in Bauüberwachung*: Hoch- oder Fachhochschulabschluss, verfügt über mind. 5 Jahre Berufserfahrung und mit Baustellenerfahrung
10 Pkt. - Projektmitarbeiter/in Bauüberwachung* mit Baustellenerfahrung in leitender Position bei einem realisierten Projekt.
* Die Projektleitung bzw. stellvertretend Projektleitung kann bei entsprechender Eignung auch in Personalunion vom Projektmitarbeiter/in Bauausführung ausgeführt werden.
Maximale Punktzahl 3. Fachkräfte – Projektteam - 60 Pkt.
Maximale erreichbare Gesamtpunktzahl Teilnahmewettbewerb - 160 Pkt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland