Evaluation der „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung" Referenznummer der Bekanntmachung: 04513-3/6(2023)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation der „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung"
Im Rahmen dieses Auftrags ist das Forschungs-, Entwicklungs- und Transferprojekt „Kompetenzzentren für digitales und digitales gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung" (Laufzeit 2022-2026) mit seinen ab 2023 begonnenen Fördermaßnahmen und bewilligten Projekten zu evaluieren. Die Evaluation erfolgt dabei nach bewährten Evaluationsmethoden, insbesondere für Programmevaluationen. Sie verbindet quantitative und qualitative Methoden der empirischen Sozial- und Bildungsforschung in geeigneter Weise. Um die Akzeptanz der Evaluation zu gewährleisten, ist sie dialogorientiert und partizipativ anzulegen. Die Evaluation erfolgt zum einen summativ, zum anderen findet sie begleitend statt indem zu festgelegten Zeitpunkten Zwischenergebnisse aufbereitet werden, die dem Auftraggeber zur Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission, zur weiteren Programmsteuerung und zur Identifikation und Konzeption etwaiger weiterer Förderaktivitäten dienen.
s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]