Ausschreibung Wach- und Aufsichtsdienstleistungen für die Stiftung Historische Museen Hamburg und Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 20257-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.shmh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Wach- und Aufsichtsdienstleistungen für die Stiftung Historische Museen Hamburg und Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg
Die Stiftung Historische Museen Hamburg und das Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg beabsichtigen die Vergabe von Wach- und Aufsichtsdienstleistungen.
Der Auftrag erstreckt sich auf die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie die Erkennung und Abwendung von Gefahren und Schäden an Gebäuden, Einrichtungen, Anlagen, Gemälden sowie Skulpturen.
Los 1: Wach- und Aufsichtsleistungen für die Stiftung Historische Museen Hamburg
Stiftung Historische Museen Hamburg Holstenwall 24 20355 Hamburg
Los 1 umfasst die Wach- und Aufsichtsdienstleistung der Stiftung Historischen Museen Hamburg.
Die Stiftung historische Museen Hamburg (SHMH) ist eine der größten stadt- und regionalgeschichtlichen musealen Einrichtungen Europas. Mit den in der Stiftung vereinigten Museen repräsentiert die Stiftung die Geschichte Hamburgs und seines Umlandes vom Hafenarbeiter bis zum Großbürgertum. Zum Stiftungsverbund gehören als Haupthäuser das Museum für hamburgische Geschichte, das Altonaer Museum, das Museum der Arbeit, das Deutsche Hafenmuseum (im Aufbau) sowie weitere Außenstellen. Im Jahr 2022 besuchten 355.000 Besucher das Haus und es fanden über 100 Sonderveranstaltungen statt.
Die Aufgabenstellung umfasst sowohl die Erbringung von personellen Sicherheitsdienstleistungen, als auch die Gestellung der für die Auftragsausführung benötigten Einsatzmittel und Einsatzgeräte.
Die Verteilung der Aufsichtsstunden richtet sich nach den Öffnungszeiten des Museums. Nähere Angaben hierzu finden sich in den Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung.
Der museale Wachdienst ist fortlaufend 24 Stunden an 365 Tagen zu gewährleisten. Auch diesbezüglich ergeben sich nähere Angaben aus den Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung.
Sämtliche im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zu beschaffende Leistungen sind fortlaufend gemäß der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Zugunsten der Auftraggeberin besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Näheres regelt das Vertragsdokument.
Zugunsten der Auftraggeberin besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Näheres regelt das Vertragsdokument.
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Preisblatt.
III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis von Konzepten bewertet.
Die Bieter haben dafür Sorge zu tragen, dass die mit dem Angebot einzureichenden Konzepte konkret auf die konkrete Leistungserbringung abstellen und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es relevant, dass die Konzepte die konkrete Durchführung des Auftrages abbilden.
Für jedes Konzept kann der Bieter maximal bis zu 10 Punkte erhalten.
Folgende Konzepte sind einzureichen:
(1) Projektdurchführungskonzept:
Die Bieter müssen anhand der konkreten Auftragsdurchführung die folgende Fragestellung im Rahmen ihres Projektdurchführungskonzeptes beantworten:
Wie werden die Anforderungen der Leistungsbeschreibung organisatorisch, inhaltlich und zeitlich umgesetzt?
Das Konzept muss erkennen lassen, dass der Bieter die Besonderheiten der Aufgabe erkannt hat und eine zielorientierte, fachlich fundierte und allumfassende Bearbeitung von ihm zu erwarten ist. Ziel des Projektdurchführungskonzeptes ist es, einen Eindruck von der Herangehensweise der Bieter an die Auftragsdurchführung zu bekommen. Dargestellt werden soll daher die geplante Auftragsdurchführung samt der Identifikation von Besonderheiten im Bereich der Wach- und Aufsichtsleistungen für Museen.
Insbesondere ist auf die Ablauf der Leistungserbringung einzugehen und zu erläutern, wie der Bieter die Sicherheit der musealen Einrichtung gewährleistet. Positiv wird bewertet, wenn das Konzept besondere Problemstellungen aufzeigt, die im Bereich der Bewachung musealer Einrichtungen regelmäßig auftreten und welche Gefahrenquellen zu berücksichtigen sind. Die Darstellung muss in sich schlüssig sein und erkennen lassen, dass der Bieter wesentliche Problemstellungen identifiziert hat.
Der Auftraggeberin kommt es neben einer stringenten Darstellung der Durchführung von Wach- und Aufsichtsleistungen auf die Erläuterung zur engen Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin an. Positiv wird hierbei berücksichtigt, wenn das Konzept erkennen lässt. dass eine enge Einbindung der Auftraggeberin in Leistungsprozesse erfolgt.
(2) Personalkonzept:
Im Rahmen des Personalkonzeptes kommt es der Auftraggeberin darauf an, dass der Bieter sicherstellt, dass er bei Leistungsaufnahme über ein ausreichendes Kontingent an Personen verfügt, die über die Anforderungen des Auftraggebers an die Qualifikation des eingesetzten Personals verfügen.
Es kommt insbesondere darauf an, dass der Bieter Sorge trägt, dass die zur Auftragsdurchführung notwendige Personalstärke nicht unterschritten und im Rahmen nicht vorgesehener Personalausfälle innerhalb kürzester Zeit für adäquaten personellen Ersatz gesorgt wird. Positiv wird bewertet, falls der Bieter ein schlüssiges Konzept hierzu vorlegt, das nachweist, dass der Bieter auch auf kurzfristige Engpässe reagieren kann und zusätzliches Personal für besondere Veranstaltungen bereitstellen kann.
Zudem soll aufgezeigt werden, wie er die kontinuierliche Aus- und Fortbildung seiner Mitarbeiter gewährleistet. Das Personal ist regelmäßig in den fachspezifischen Bereichen weiterzubilden. Positiv wird bewertet, wenn der Bieter ein überzeugendes Fortbildungsangebot darlegt, das sein Personal fortlaufend auf dem aktuellen Stand der Leistungserbringung hält.
Hierzu zählen insbesondere das Schulungs- und Weiterbildungsangebot des jeweiligen Bieters.
Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Erfüllungsgrad zu gewährleisten:
0 Punkte erhält das Konzept, wenn Ausführungen vollständig fehlen oder aus Sicht der Auftraggeberinnen völlig unbrauchbar sind.
2 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen zum Konzept aus Sicht der Auftraggeberinnen an erheblichen Mängeln leiden und höchstens in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar sind.
4 Punkte erhält der Bieter, wenn seine Ausführungen an kleineren Mängeln leiden, aber trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch genügen.
6 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen aus Sicht der Auftraggeberinnen in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entsprechen.
Der Bieter erhält 8 Punkte, wenn das Konzept überzeugende Ausführungen enthält, die aus Sicht der Auftraggeberin über den durchschnittlichen Anforderungen liegen.
10 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter sehr überzeugende Ausführungen tätigt, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegen und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lassen.
Je Konzept kann ein Angebot maximal 10 Punkte erhalten. Im Rahmen der Konzeptwertung können daher insgesamt 20 Punkte erzielt werden.
Los 2: Wach- und Aufsichtsdienstleistungen für das Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg
Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg Steintorplatz 20099 Hamburg
Los 2 umfasst die Wach- und Aufsichtsdienstleistung des Museums für Kunst und Gewerbe in Hamburg.
Mit mehr als 500.000 Objekten aus 4.000 Jahren Kulturgeschichte ist das Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg (MK&G) eines der führenden Museen für Kunst, angewandte Kunst und Design in Europa. Seine hochkarätigen Sammlungen reichen von der Antike bis zur Gegenwart und umfassen den europäischen, den islamischen und fernöstlichen Kulturraum. Besondere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Fotografie, Mode und Textil, Musikinstrumente sowie Grafikdesign und Plakatkunst. Das Museum versteht sich als ein Haus für Diskurse und sieht die Frage der Gestaltung unserer Welt als eines der wichtigsten Themen unserer Zeit. In diesem Sinne bemüht sich das MK&G um Kollaboration, Inklusion, Inspiration, Transparenz und Interdisziplinarität. Der respektvolle Umgang miteinander entspricht dem Werteverständnis als offenes Haus für Gestaltung. Jährlich besuchen rund 180.000 Gäste das Haus. Auf ca. 10.000 m² Ausstellungsfläche werden umfangreiche Dauerausstellungen sowie regelmäßige Sonderausstellungen und Veranstaltungen angeboten.
Neben einem Team von derzeit acht festangestellten Aufsichtskräften werden auf den Publikumsflächen auch Kräfte von Drittanbietern eingesetzt. Die durchgängig besetzte Leitstelle ist ebenfalls mit Kräften von Drittanbietern besetzt. Aufgrund seiner anspruchsvollen Lage beschäftigt das MK&G derzeit außerdem eine 24-Stunden-Außenstreife.
Die Aufgabenstellung umfasst sowohl die Erbringung von personellen Sicherheitsdienstleistungen, als auch die Gestellung der für die Auftragsausführung benötigten Einsatzmittel und Einsatzgeräte.
Die Verteilung der Aufsichtsstunden richtet sich nach den Öffnungszeiten des Museums. Nähere Angaben hierzu finden sich in den Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung.
Der museale Wachdienst ist fortlaufend 24 Stunden an 365 Tagen zu gewährleisten. Auch diesbezüglich ergeben sich nähere Angaben aus den Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung.
Sämtliche im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zu beschaffende Leistungen sind fortlaufend gemäß der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Zugunsten der Auftraggeberin besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Näheres regelt das Vertragsdokument.
Zugunsten der Auftraggeberin besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Näheres regelt das Vertragsdokument.
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Preisblatt.
III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis von Konzepten bewertet.
Die Bieter haben dafür Sorge zu tragen, dass die mit dem Angebot einzureichenden Konzepte konkret auf die konkrete Leistungserbringung abstellen und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es relevant, dass die Konzepte die konkrete Durchführung des Auftrages abbilden.
Für jedes Konzept kann der Bieter maximal bis zu 10 Punkte erhalten.
Folgende Konzepte sind einzureichen:
(1) Projektdurchführungskonzept:
Die Bieter müssen anhand der konkreten Auftragsdurchführung die folgende Fragestellung im Rahmen ihres Projektdurchführungskonzeptes beantworten:
Wie werden die Anforderungen der Leistungsbeschreibung organisatorisch, inhaltlich und zeitlich umgesetzt?
Das Konzept muss erkennen lassen, dass der Bieter die Besonderheiten der Aufgabe erkannt hat und eine zielorientierte, fachlich fundierte und allumfassende Bearbeitung von ihm zu erwarten ist. Ziel des Projektdurchführungskonzeptes ist es, einen Eindruck von der Herangehensweise der Bieter an die Auftragsdurchführung zu bekommen. Dargestellt werden soll daher die geplante Auftragsdurchführung samt der Identifikation von Besonderheiten im Bereich der Wach- und Aufsichtsleistungen für Museen.
Insbesondere ist auf den Ablauf der Leistungserbringung einzugehen und zu erläutern, wie der Bieter die Sicherheit der musealen Einrichtung gewährleistet. Positiv wird bewertet, wenn das Konzept besondere Problemstellungen aufzeigt, die im Bereich der Bewachung musealer Einrichtungen regelmäßig auftreten und welche Gefahrenquellen zu berücksichtigen sind. Die Darstellung muss in sich schlüssig sein und erkennen lassen, dass der Bieter wesentliche Problemstellungen identifiziert hat.
Der Auftraggeberin kommt es neben einer stringenten Darstellung der Durchführung von Wach- und Aufsichtsleistungen auf die Erläuterung zur engen Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin an. Positiv wird hierbei berücksichtigt, wenn das Konzept erkennen lässt, dass eine enge Einbindung der Auftraggeberin in Leistungsprozesse erfolgt.
(2) Personalkonzept:
Im Rahmen des Personalkonzeptes kommt es der Auftraggeberin darauf an, dass der Bieter sicherstellt, dass er bei Leistungsaufnahme über ein ausreichendes Kontingent an Personen verfügt, die über die Anforderungen des Auftraggebers an die Qualifikation des eingesetzten Personals verfügen.
Es kommt insbesondere darauf an, dass der Bieter Sorge trägt, dass die zur Auftragsdurchführung notwendige Personalstärke nicht unterschritten und im Rahmen nicht vorgesehener Personalausfälle innerhalb kürzester Zeit für adäquaten personellen Ersatz gesorgt wird. Positiv wird bewertet, falls der Bieter ein schlüssiges Konzept hierzu vorlegt, das nachweist, dass der Bieter auch auf kurzfristige Engpässe reagieren kann und zusätzliches Personal für besondere Veranstaltungen bereitstellen kann.
Zudem soll aufgezeigt werden, wie er die kontinuierliche Aus- und Fortbildung seiner Mitarbeiter gewährleistet. Das Personal ist regelmäßig in den fachspezifischen Bereichen weiterzubilden. Positiv wird bewertet, wenn der Bieter ein überzeugendes Fortbildungsangebot darlegt, das sein Personal fortlaufend auf dem aktuellen Stand der Leistungserbringung hält.
Hierzu zählen insbesondere das Schulungs- und Weiterbildungsangebot des jeweiligen Bieters.
Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Erfüllungsgrad zu gewährleisten:
0 Punkte erhält das Konzept, wenn Ausführungen vollständig fehlen oder aus Sicht der Auftraggeberinnen völlig unbrauchbar sind.
2 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen zum Konzept aus Sicht der Auftraggeberinnen an erheblichen Mängeln leiden und höchstens in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar sind.
4 Punkte erhält der Bieter, wenn seine Ausführungen an kleineren Mängeln leiden, aber trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch genügen.
6 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen aus Sicht der Auftraggeberinnen in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entsprechen.
Der Bieter erhält 8 Punkte, wenn das Konzept überzeugende Ausführungen enthält, die aus Sicht der Auftraggeberin über den durchschnittlichen Anforderungen liegen.
10 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter sehr überzeugende Ausführungen tätigt, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegen und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lassen.
Je Konzept kann ein Angebot maximal 10 Punkte erhalten. Im Rahmen der Konzeptwertung können daher insgesamt 20 Punkte erzielt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Gesamtumsatz innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Angebotsformular,
- für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
- Angaben über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter,
- Angaben des Bieters über die in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Referenz zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind.
Die Referenzprojekte sind mit dem zu erbringenden Auftrag vergleichbar, wenn sie Erfahrungen im Bereich der Leistungserbringung bei Wach- und Aufsichtsaufgaben im musealen Bereich erkennen lassen.
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig),
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Auftragsjahre,
- Auftragsvolumen,
- kurze Beschreibung (stichpunktartig).
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Angebotsformular,
- Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen. Ferner muss der Auftraggeber dem Unterauftrag bzw. der Bietergemeinschaft schriftlich zustimmen.
Es dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die gem. § 34a
Abs. 1a S. 1 GewO die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und durch eine Bescheinigung der Industrie-und Handelskammer nachweisen können, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind.
Für sämtliche für den Auftrag vorgesehenen und darin eingesetzten Wachpersonen in leitender Funktion müssen die Bieter eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung § 34 Abs. 1a S. 2 GewO nachweisen können.
Weitere Vorgaben ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR6LL7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de
Gemäß § 160 GWB gilt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de