Neubau von zwei Punkthäusern inkl. Untergeschoss mit Tiefgarage und Außenanlagen in Königswinter, Dechant-Ibach-Str. 1-3 (VOEK 063-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 063-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bundesimmobilien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau von zwei Punkthäusern inkl. Untergeschoss mit Tiefgarage und Außenanlagen in Königswinter, Dechant-Ibach-Str. 1-3 (VOEK 063-22)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 063-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45211341 Bau von Wohnungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neubau von zwei Punkthäusern inkl. Untergeschoss mit Tiefgarage und Außenanlagen in Königswinter, Dechant-Ibach-Str. 1-3, Flurstück: 1064 als Einzelauftrag nach der GdW-RV modulares + serielles Bauen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Dechant-Ibach-Str. 1-3 in 53639 Königswinter

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistung umfasst die vollständige Planung und betriebsbereite und schlüssel-/bezugsfertige Errichtung von sechs baulich voneinander getrennten Punkthäusern inklusive Untergeschoss und Außenanlagen gemäß der funktionalen Leistungsbeschreibung.

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Näheres regeln die funktionale Leistungsbeschreibung (Anhang 02) einschließlich Anlagen, die GdW Rahmenvereinbarung sowie das Preisblatt (Anlage 02_18 der FLB), das im Excel-Format zur Verfügung gestellt wird und zu verpreisen ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Städtebauliche und architektonische Qualiät / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Funktionale Qualität / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Ökologische Qualität / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Technische Qualität / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Höhe des Angebotspreis / Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: Instandsetzungs- und Wartungsaufwand / Gewichtung: 10
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Einzelauftrag nach der GdW Rahmenvereinbarung modulares + serielles Bauen in Form eines vereinfachten Wettbewerbs (Miniwettbewerb) zwischen den 9 Rahmenvertragspartnern.

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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen gemäß der beiliegenden Wertungsmatrix (Anlage 02_15 der FLB) ermittelt und gewichtet. Die Wertung der eingereichten Angebote erfolgt durch die fachliche Besetzung des Wertungsgremiums auf Basis der Wertungsmatrix gemäß Anlage 02_15 der FLB.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Bei der Ausschreibung handelt sich um eine Einzelbeauftragung (Stufe 2) auf Grundlage der GdW Rahmenvereinbarung modulares + serielles Bauen in Form eines vereinfachten Wettbewerbs (Miniwettbewerb) zwischen den 9 Rahmenvertragspartnern.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 063-22
Bezeichnung des Auftrags:

Neubau von zwei Punkthäusern inkl. Untergeschoss mit Tiefgarage und Außenanlagen in Königswinter, Dechant-Ibach-Str. 1-3 (VOEK 063-22)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Friesenhagen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Nimmt der Bieter Unterauftragnehmer, ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www. bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe zu übermitteln.

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Für das Angebot ist das beigefügte Angebotsschreiben und das Preisblatt Teil 1 und Teil 2 (Anlage 02_18 der FLB) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 16 EU VOB/A erfüllen, werden nicht gewertet. Etwaige Angebote auf der Grundlage eigener Geschäftsbedingungen des Bieters werden ebenfalls nicht gewertet.

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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform über die e-Vergabeplattform darauf hinzuweisen.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 16d EU VOB/A und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 13.05.2022, 10:00 Uhr eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen und/oder die Verwendung veralteter Vergabeunterlagen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

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Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

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Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote ohne Verhandlungen gemäß § 3b Abs. 3 Nr. 7 EU VOB/A zu vergeben.

In diesem Zusammenhang behält sich die Auftraggeberin ebenfalls vor, nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der beiliegenden Wertungsmatrix (Anlage 15 der FLB) in die engere Wahl kommen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/02/2023