Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb (EU-weit) zur Vergabe der Generalplanung für Neubau von 52 Wohnungen, Minnewitstraße, München (VOEK 058-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 058-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb (EU-weit) zur Vergabe der Generalplanung für Neubau von 52 Wohnungen, Minnewitstraße, München (VOEK 058-22)
Auf dem Grundstück Minnewitstraße 25 und 27 im Süden der Stadt München strebt die AG die Entwicklung von Wohnbebauung an. Auf dem Grundstück in der Gemarkung Perlach Flurstück Nr. 2641/13 ist der Rückbau der vorhandenen Bebauung und die Neubebauung des Grundstücks mit Wohngebäuden geplant.
Die Liegenschaft liegt im Südteil des Stadtbezirks Nr. 17, Obergiesing-Fasangarten in unmittelbarer Nähe zur Siedlung am Perlacher Forst neben der in der sog. „Amerikanischen Siedlung“ und wird vom Süden her über die Minnewit- und Pennstraße erschlossen.
Minnewitstraße 25 und 27, 81549 München
Gegenstand sind die Objekt- und Fachplanungsleistungen im Sinne einer Generalplanertätigkeit des AN. Es werden Generalplanungsleistungen für den Neubau der oben beschriebenen Wohngebäude benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung sind mithin sämtliche im Hinblick auf die Verwirklichung des Vorhabens erforderlichen und zweckmäßigen Leistungen, innerhalb der Leistungsphase 1 bis 4 (Objektplanung für Gebäude und Innenräume; Objektplanung von Freianalagen, Fachplanung für Tragswerksplanung; Fachplanung für Technische Ausrüstung; Beratungsleistung der Bauphysik für Wärmeschutz und Energiebilanz; Leistungen für Brandschutz).
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Für das Grundstück existiert kein qualifizierter Bebauungsplan, die Bebauung richtet sich grundsätzlich nach der Maßgabe von § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München ist das Grundstück als Reines Wohngebiet (WR) dargestellt. Die AG hat das Bestreben, erweitertes Baurecht in Abstimmung mit der Stadt München zu erlangen. Auf dieser Grundlage wurde eine Bauvoranfrage mit 3 Varianten bei der Stadt München eingereicht, gemäß Bauvorbescheid.
Es wurden drei Wohngebäude mit 52 Wohneinheiten im Erdgeschoss und in den Obergeschossen sowie einem Untergeschoss und einer Tiefgarage entwickelt. Seitens der Stadt München wurde der Variante 1a mit einer Geschossigkeit von drei Vollgeschossen, zuzüglich eines ausgebauten Dachgeschoss mit Satteldach sowie zwei erdgeschossigen Anbauten, als Gemeinschaftsräume, zugestimmt. Die Bruttogrundfläche (BGF) des zu planenden Baukörpers beträgt ca. 5020 m² incl. Dachgeschoss (100 % BGF) oberirdisch, wovon 120 m² für die Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss zur Verfügung stehen.
Das Untergeschoss und die Tiefgarage weist eine BGF von ca. 1.920 m² auf und die Tiefgarage soll möglichst als Mittelgarage geplant werden. Neben ausreichenden Stellplätzen gemäß Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München sind hier auch die Abstellräume für die Mieter/-innen, Flächen für die Gebäudetechnik sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätze unterzubringen. Gemäß Mobilitätskonzept ist eine Minderung der Anzahl der Stellplätze anzustreben.
Seitens der Auftraggeberin soll an dieser Stelle Raum für Singles und Familienwohnen geschaffen und somit Ein- bis Vier-Zimmer-Wohnungen mittleren Ausstattungsstandards vorgesehen werden. Die Auftraggeberin rechnet derzeit mit einer realisierbaren Anzahl von ca. 52 Wohneinheiten. Hierbei sind grundsätzlich funktionale Grundrisse anzustreben.
Sämtliche Stellplätze in der Tiefgarage sind mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge auszustatten, Parksysteme sollen nicht zum Einsatz kommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb (EU-weit) zur Vergabe der Generalplanung für Neubau von 52 Wohnungen, Minnewitstraße, München (VOEK 058-22)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§160 Abs.3 Satz1 Nr. 2 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei den Vergabekammern des Bundes zu stellen (§160 Abs.3 Satz1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage nach Absednung dieser Informationen durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach §160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsanstrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist §134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs.1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltende gemacht worden ist. Hat der Auftragsgeber die Vergabe im Amtsblatt der EU (Europäischen Union) bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland