Rahmenvertrag für kleinteilige Bauwerksdiagnostik für künstliche und natürliche Mauerwerksstrukturen für Einzelverträge bis 50 T€ Netto-Honorar für Infrastrukturmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62380
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für kleinteilige Bauwerksdiagnostik für künstliche und natürliche Mauerwerksstrukturen für Einzelverträge bis 50 T€ Netto-Honorar für Infrastrukturmaßnahmen
Rahmenvertrag für kleinteilige Bauwerksdiagnostik für künstliche und natürliche Mauerwerksstrukturen für Einzelverträge bis 50 T€ Netto-Honorar für Infrastrukturmaßnahmen
bundesweit
Im Rahmen der LuFV III im Zeitraum 12.2019 – 11.2029 soll die Teilerneuerung von Brückenbauwerken forciert werden. Auf Grund der Materialeigenschaften und statischen Systeme eignet sich besonders Mauerwerk für die Teilerneuerung von Bauteilen und Bauwerken. Konkret sind das dann Gewölbebrücken aus Mauerwerk sowie Bestandswiderlager von alten Brücken auch aus Mauerwerk.
Um im Rahmen der Aufgabenstellung schnell und sicher ermitteln zu können, ob Teile der Brücke oder gar die ganze Brücke weiter zu verwenden sind, müssen Ingenieurtechnische Gutachten zum Bestand, der Sanierfähigkeit und den Sanierungsvorgaben gemacht werden. Aktuell geschieht das mit Einzelausschreibungen. Um hier schneller zu werden und die Qualität der erbrachte Leistungen und Gutachten zu erhöhen wird diese RV für die Bauwerkserkundung Mauerwerk erstmalig ausgeschrieben.
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,2 fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für kleinteilige Bauwerksdiagnostik für künstliche und natürliche Mauerwerksstrukturen für Einzelverträge bis 50 T€ Netto-Honorar für Infrastrukturmaßnahmen
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.