Tieferlegung Sengelmannstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 266873

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE36FB1/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE36FB1
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tieferlegung Sengelmannstraße

Referenznummer der Bekanntmachung: 266873
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45233120 Straßenbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Erweiterung des Schnellbahnnetzes der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Hamburger Hochbahn AG als städtisches Verkehrsunternehmen mit der Planung der neuen U-Bahn-Linie U5 betraut. Die im Bezirk Hamburg-Nord liegende 4-spurige Hauptverkehrsstraße "Sengelmannstraße" unterquert zwischen dem Alsterdorfer Markt und der Hebebrandstraße die bestehenden Gleisanlagen der U1 und der Güterumgehungsbahn der Deutschen Bahn AG.

Durch die zusätzlichen Brückenbauwerke der U5 ist die erforderliche lichte Höhe unterhalb der Brücken nicht mehr gegeben. Zur Erhaltung des Lichtraumprofils ist daher eine Tieferlegung der Fahrbahn der Sengelmannstraße im Bereich der Brückenbauwerke um bis zu 0,8 m notwendig, wodurch diese komplett zu erneuern ist. Ebenfalls sind die Nebenflächen bis zum Anschluss an den Bestand anzupassen.

Zur Behandlung von Niederschlagswasser muss ein Lamellenklärer, aus Trennsystemen ohne Dauerstau, nach den Kriterien des Arbeitsblatts DWA A 102 hergestellt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45247110 Kanalbauarbeiten
44113000 Straßenbaumaterialien
44130000 Abwasserhauptleitungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen:

- Tieferlegung der Gradiente

- Neubau Straßenentwässerungsleitung (östliche Fahrbahn), ca. 300 m

- Neubau Lamellenklärer inkl. erforderlicher Verbau (Spundwand einbauen und ziehen)

- Rückbau bestehende Straßenentwässerungsleitung (westliche Fahrbahn), ca. 300 m

- Neubau Fahrbahn (Asphalt): ca. 3.000 m²

- Neubau Nebenanlagen (Pflaster): ca. 1.500 m²

- Setzung Winkelstützwände ca. 135 m

- Erneuerung der westlichen und östlichen Nebenanlagen (Geh- und Radwege), je ca. 260 m

- Rückbau und temporäre Wiederherstellung Heilholtkamp auf ca. 60 m (ca. 300 m²)

- Integration/Abstimmung von Schnittstellen mit dem teilweise parallel laufenden Arbeiten bzgl. des neuen Brückenbauwerk

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/07/2023
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Hamburger HOCHBAHN weis daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.

1. Kopie Auszug Berufsregister oder Handelsregister,

2. Kopie Auszug Gewerbezentralregister, nicht älter als 12 Monate,

3. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) des Finanzamtes, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben,

4. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß § 123-124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist,

5. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person gem. § 123-124 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio EUR pro Schadensfall,

7. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter und Polier) eingesetzt wird,

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

8. Die Anforderungen der ZTV- Siele Hmb. 2015 und der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL- GZ 961 (Beurteilungsgruppe AK2) sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

9. 3 Referenzen von vergleichbaren Baumaßnahmen (Straßenbau, Kanalbau, evtl Sonderbauwerke) aus den letzten 8 Jahren mit einem Auftragsvolumen von > 0,5 Mio EUR netto. Neben den Referenzprojekten einer Bietergemeinschaft, werden ebenfalls Referenzen des gebundenen Nachunternehmers mit in der Wertung be-rücksichtigt.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkten III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Angebotsprüfung berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkten III1.1), III.1.2) und III.1.3) sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Gemäß Verdingungsunterlagen.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Gemäß Verdingungsunterlagen.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnetet Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,

- in der die verbindliche Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, ist zwingend die Bewerbung der Bietergemeinschaft auszuschließen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet. Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) einzusetzen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/03/2023
Ortszeit: 12:00
Ort:

HOCHBAHN U5 Projekt GmbH

Überseering 10, 22297 Hamburg

6. Etage

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es sind nur Firmen uns Ihre nachgewiesenen Stellvertreter zugelassen, die ein Angebot über die vergabeplattform DTVP eingereicht haben.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36FB1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Fußnote

(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/02/2023