Neubau von sechs Punkthäusern inklusive Untergeschoss und Außenanlagen in 53879 Euskirchen, Südstraße 2, 4, 6, 8 und Billiger Straße 17/19 (VOEK 037-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 037-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von sechs Punkthäusern inklusive Untergeschoss und Außenanlagen in 53879 Euskirchen, Südstraße 2, 4, 6, 8 und Billiger Straße 17/19 (VOEK 037-22)
Planung und Errichtung von sechs Punkthäusern inklusive Untergeschoss und Außenanlagen in 53879 Euskirchen, Südstraße 2, 4, 6, 8 und Billiger Straße 17/19 als Einzelauftrag nach der GdW - Rahmenvereinbarung modulares + serielles Bauen
Südstraße 2, 4, 6, 8 und Billiger Straße 17/19 in 53879 Euskirchen
Die Leistung umfasst die vollständige Planung und betriebsbereite und schlüssel-/bezugsfertige Errichtung von sechs baulich voneinander getrennten Punkthäusern inklusive Untergeschoss und Außenanlagen gemäß der funktionalen Leistungsbeschreibung.
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Näheres regeln die funktionale Leistungsbeschreibung (Anhang I) einschließlich Anlagen, die GdW Rahmenvereinbarung sowie das Preisblatt (Anlage 22 der FLB), das im Excel-Format zur Verfügung gestellt wird und zu verpreisen ist.
Einzelauftrag nach der GdW Rahmenvereinbarung modulares + serielles Bauen in Form eines vereinfachten Wettbewerbs (Miniwettbewerb) zwischen den 9 Rahmenvertragspartnern.
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen gemäß der beiliegenden Wertungsmatrix (Anlage 19 der FLB) ermittelt und gewichtet. Die Wertung der eingereichten Angebote erfolgt durch die fachliche Besetzung des Wertungsgremiums (bestehend aus fachlichen Vertretern der Stadt Euskirchen und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie einem externen Architekturbüro) auf Basis der Wertungsmatrix gemäß Anlage 19 der FLB.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei der Ausschreibung handelt sich um eine Einzelbeauftragung (Stufe 2) auf Grundlage der GdW Rahmenvereinbarung modulares + serielles Bauen in Form eines vereinfachten Wettbewerbs (Miniwettbewerb) zwischen den 9 Rahmenvertragspartnern.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau von sechs Punkthäusern inklusive Untergeschoss und Außenanlagen in 53879 Euskirchen, Südstraße 2, 4, 6, 8 und Billiger Straße 17/19 (VOEK 037-22)
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92301
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nimmt der Bieter Unterauftragnehmer, ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www. bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe zu übermitteln.
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Für das Angebot ist das beigefügte Angebotsschreiben und das Preisblatt Teil 1 und Teil 2 (Anlage 22 der FLB) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 16 EU VOB/A erfüllen, werden nicht gewertet. Etwaige Angebote auf der Grundlage eigener Geschäftsbedingungen des Bieters werden ebenfalls nicht gewertet.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform über die e-Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 16d EU VOB/A und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 13.05.2022, 12:00 Uhr eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen und/oder die Verwendung veralteter Vergabeunterlagen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote ohne Verhandlungen gemäß § 3b Abs. 3 Nr. 7 EU VOB/A zu vergeben.
In diesem Zusammenhang behält sich die Auftraggeberin ebenfalls vor, nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der beiliegenden Wertungsmatrix (Anlage 19 der FLB) in die engere Wahl kommen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland