SoundPLANnoise

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SoundPLANnoise

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Ziel ist es, auch nach Übergang der Verantwortlichkeiten von den Landesstraßenbetrieben auf die Autobahn GmbH des Bundes schalltechnische Modelle und Berechnungen für begonnene, laufende Straßenprojekte weiterzubearbeiten und den Zugriff auf bereits abgeschlossene Projekte zu gewährleisten.

Unmittelbar nach Vertragsschluss sind ausreichend Werkzeuge resp. Softwarelösungen zur Verfügung zu stellen, damit die Kernprozesse des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens effizient und nach einheitlichen Maßstäben abgewickelt werden können.

Hierzu ist die Akustik-Software SoundPLANnoise in der aktuellen Version (einschließlich Alt-Versionen rückwirkend bis mindestens zur Version 7.0) erforderlich, um bestehende und laufenden Projekte, die von den Ländern übernommen wurden, weiterbearbeiten zu können und keine Datenverluste bei der Migration in Kauf nehmen zu müssen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Ziel ist es, auch nach Übergang der Verantwortlichkeiten von den Landesstraßenbetrieben auf die Autobahn GmbH des Bundes schalltechnische Modelle und Berechnungen für begonnene, laufende Straßenprojekte weiterzubearbeiten und den Zugriff auf bereits abgeschlossene Projekte zu gewährleisten.

Unmittelbar nach Vertragsschluss sind ausreichend Werkzeuge resp. Softwarelösungen zur Verfügung zu stellen, damit die Kernprozesse des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens effizient und nach einheitlichen Maßstäben abgewickelt werden können.

Hierzu ist die Akustik-Software SoundPLANnoise in der aktuellen Version (einschließlich Alt-Versionen rückwirkend bis mindestens zur Version 7.0) erforderlich, um bestehende und laufenden Projekte, die von den Ländern übernommen wurden, weiterbearbeiten zu können und keine Datenverluste bei der Migration in Kauf nehmen zu müssen.

Die Zielgruppe von SoundPLANnoise umfasst voraussichtlich bis zu 105 aktive Nutzer in den operativen Einheiten der Autobahn GmbH des Bundes, [davon 25 Nutzer der Alt-Versionen von SoundPLANnoise. Alle Nutzer benötigen den unter Kapitel 4 aufgeführten Funktionsumfang.Neben der Bereitstellung der Software sollen auch zusätzlich Schulungen auf Abruf nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer stattfinden (vgl. Kapitel 7.1) wahlweise im Online- (Tagesschulung) oder Präsenzformat (max. 5 Teilnehmer/Nutzer). Diese Schulungen sollen anwenderspezifisch, 4 applikationsspezifisch angeboten werden. Präsenzschulungen finden beim AN statt oder in den einzelnen Niederlassungen. Die Örtlichkeit wird dem AN bei Abruf der Schulung durch die AG mitgeteilt.

Die entsprechenden Schulungsunterlagen (Papier und digital) sind von der AN vorzubereiten und bereitzustellen und sollen den Mitarbeitern vor oder nach der Schulung zur Verfügung gestellt werden. Es wird die Nachnutzbarkeit der Schulungsunterlagen für rein interne Zwecke vereinbart, eine Weitergabe an Dritte wird ausgeschlossen. Die Trainingsmaterialien sollen den Mitarbeitern der Autobahn auch unabhängig von durchgeführten Schulungen als Informationsquelle zur Verfügung stehen.

Folgender Schulungstyp ist, entsprechend Kenntnisstand Nutzer und Richtlinien-/Softwareentwicklung, vorzusehen:

• Grundkurs

• Vertiefungskurs

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erläuterungen zu den erforderlichen Angaben im Angebot / Gewichtung: 44 Punkte
Preis - Gewichtung: 66 Punkte
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Eine Umstellung der laufenden und abgeschlossenen SoundPLANnoise-Projekte auf ein anderes Programm ist unter der Maßgabe einer sicheren Abwicklung der Alt- bzw. laufenden Projekte nicht möglich. Die dargestellten technischen Probleme machen eine Umstellung zu einer kritischen Aufgabe, die von den Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes nicht bzw. nur mit extrem hohem Personal- und Zeitaufwand bewältigt werden kann. Ein solches Vorhaben würde nicht nur massive Terminverschiebungen nach sich ziehen, sondern auch die Aufgabenerfüllung der Autobahn in den Kernprozessen Planen, Bauen und Erhalten gefährden und im Widerspruch zu den Zielen der Autobahnreform stehen. Durch den Datenverlust würden Risiken entstehen, die letztendlich zu Verzögerungen bei den Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen, zu erheblichen Mehraufwendungen und Mehrkosten, zu Rechtstreitigkeiten bis hin zum Imageverlust der Autobahn GmbH führen können.

Es kann also nur durch eine produktspezifische Beschaffung der Anwendung SoundPLANnoise von der SoundPLAN GmbH die gewünschte Kontinuität, die erforderliche Rechtssicherheit sowie die fristgerechte Abwicklung der betroffenen Projektegewährleistet werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/02/2023