SoundPLANnoise
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
SoundPLANnoise
Das Ziel ist es, auch nach Übergang der Verantwortlichkeiten von den Landesstraßenbetrieben auf die Autobahn GmbH des Bundes schalltechnische Modelle und Berechnungen für begonnene, laufende Straßenprojekte weiterzubearbeiten und den Zugriff auf bereits abgeschlossene Projekte zu gewährleisten.
Unmittelbar nach Vertragsschluss sind ausreichend Werkzeuge resp. Softwarelösungen zur Verfügung zu stellen, damit die Kernprozesse des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens effizient und nach einheitlichen Maßstäben abgewickelt werden können.
Hierzu ist die Akustik-Software SoundPLANnoise in der aktuellen Version (einschließlich Alt-Versionen rückwirkend bis mindestens zur Version 7.0) erforderlich, um bestehende und laufenden Projekte, die von den Ländern übernommen wurden, weiterbearbeiten zu können und keine Datenverluste bei der Migration in Kauf nehmen zu müssen.
Das Ziel ist es, auch nach Übergang der Verantwortlichkeiten von den Landesstraßenbetrieben auf die Autobahn GmbH des Bundes schalltechnische Modelle und Berechnungen für begonnene, laufende Straßenprojekte weiterzubearbeiten und den Zugriff auf bereits abgeschlossene Projekte zu gewährleisten.
Unmittelbar nach Vertragsschluss sind ausreichend Werkzeuge resp. Softwarelösungen zur Verfügung zu stellen, damit die Kernprozesse des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens effizient und nach einheitlichen Maßstäben abgewickelt werden können.
Hierzu ist die Akustik-Software SoundPLANnoise in der aktuellen Version (einschließlich Alt-Versionen rückwirkend bis mindestens zur Version 7.0) erforderlich, um bestehende und laufenden Projekte, die von den Ländern übernommen wurden, weiterbearbeiten zu können und keine Datenverluste bei der Migration in Kauf nehmen zu müssen.
Die Zielgruppe von SoundPLANnoise umfasst voraussichtlich bis zu 105 aktive Nutzer in den operativen Einheiten der Autobahn GmbH des Bundes, [davon 25 Nutzer der Alt-Versionen von SoundPLANnoise. Alle Nutzer benötigen den unter Kapitel 4 aufgeführten Funktionsumfang.Neben der Bereitstellung der Software sollen auch zusätzlich Schulungen auf Abruf nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer stattfinden (vgl. Kapitel 7.1) wahlweise im Online- (Tagesschulung) oder Präsenzformat (max. 5 Teilnehmer/Nutzer). Diese Schulungen sollen anwenderspezifisch, 4 applikationsspezifisch angeboten werden. Präsenzschulungen finden beim AN statt oder in den einzelnen Niederlassungen. Die Örtlichkeit wird dem AN bei Abruf der Schulung durch die AG mitgeteilt.
Die entsprechenden Schulungsunterlagen (Papier und digital) sind von der AN vorzubereiten und bereitzustellen und sollen den Mitarbeitern vor oder nach der Schulung zur Verfügung gestellt werden. Es wird die Nachnutzbarkeit der Schulungsunterlagen für rein interne Zwecke vereinbart, eine Weitergabe an Dritte wird ausgeschlossen. Die Trainingsmaterialien sollen den Mitarbeitern der Autobahn auch unabhängig von durchgeführten Schulungen als Informationsquelle zur Verfügung stehen.
Folgender Schulungstyp ist, entsprechend Kenntnisstand Nutzer und Richtlinien-/Softwareentwicklung, vorzusehen:
• Grundkurs
• Vertiefungskurs
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Eine Umstellung der laufenden und abgeschlossenen SoundPLANnoise-Projekte auf ein anderes Programm ist unter der Maßgabe einer sicheren Abwicklung der Alt- bzw. laufenden Projekte nicht möglich. Die dargestellten technischen Probleme machen eine Umstellung zu einer kritischen Aufgabe, die von den Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes nicht bzw. nur mit extrem hohem Personal- und Zeitaufwand bewältigt werden kann. Ein solches Vorhaben würde nicht nur massive Terminverschiebungen nach sich ziehen, sondern auch die Aufgabenerfüllung der Autobahn in den Kernprozessen Planen, Bauen und Erhalten gefährden und im Widerspruch zu den Zielen der Autobahnreform stehen. Durch den Datenverlust würden Risiken entstehen, die letztendlich zu Verzögerungen bei den Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen, zu erheblichen Mehraufwendungen und Mehrkosten, zu Rechtstreitigkeiten bis hin zum Imageverlust der Autobahn GmbH führen können.
Es kann also nur durch eine produktspezifische Beschaffung der Anwendung SoundPLANnoise von der SoundPLAN GmbH die gewünschte Kontinuität, die erforderliche Rechtssicherheit sowie die fristgerechte Abwicklung der betroffenen Projektegewährleistet werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]