Werftinstandsetzung des Saugbaggers Nordsee Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_802_066
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werftinstandsetzung des Saugbaggers Nordsee
Für den Saugbagger Nordsee der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist einer umfassenden Instandsetzung zu unterziehen, mit den wesentlichen Arbeitsschritten Docken (Ein- und Ausdocken), Gestellung von Ver- und Entsorungsmedien (z.B. Wasser, Elektroenrrgie u.a.); Schiffbau und Einrichtung im Wesentlichen: Umfassende Schiffskörperinstandsetzung und -konservierung (innen uns außen) und Aufbauten und Deckshäuser; Maschinenbau (im Wesentlichen Schiffantriebsanlagen, Vortriebsanlagen, Ver- und Entsorgungssysteme, Lüftungs-, Heizungs- und Kühlanlagen, Feuerlösch-, Sprüh- und Berieselungsanlagen, Hydraulikanlagen, Armaturen (z.B. Außenbordsarmaturen), Ruderanlagen, Baggereinrichtungen (auf und unter Deck); Elektrotechnik (im Wesentlichen: E-Motoren, Bordnetz, Betriebsüberwachungsanlagen; Decksausrüstung (im WEsentlichen: Anker- und Verholeinrichtungen, Aussetzvorrichtungen für Boote und Rettungsgeräte, Krane, Hebe- und Zugeinrichtungen, Förder- / Ölauffangeinrichtungen).
I.S.d. Rechnungslegung:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee, Mozaertstraße 32, 26382 Wilhelmshaven, Bundesrepublik Deutschland
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I.S.d. Ortes der Leistungserbringung
Betriebsstätte des Auftragnehmers
Siehe II.1.4)
Zu II.2.5) Erläuterung zu den Zuschlagskriterien:
1. Preis:
Der Preis wird als Wertungssumme aus der nachgerechneten Angebotssumme ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen, preislich günstigsten Grund- oder Wahlpositionen, aller Bedarfspositionen und möglicher, sich für den Auftraggeber ergebender zusätzlicher Kosten.
Für die Angebotswertung wird die Wertungssumme (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme.
Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung nach DIN 1333).
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2. Kriterium: Zuschlagssatz
- 10 Punkte: Der Zuschlagssatz liegt zwischen 0% und bis 10%.
- 5 Punkte: Der Zuschlagssatz ist größer 10% bis 15%.
- 1 Punkt: Der Zuschlagssatz ist größer 15% bis 20%,
- 0 Punkte: Der Zuschlagssatz ist größer 20%.
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3. Kriterium Ausführungsfrist
- 10 Punkte: Die planerische Ausführungsfrist des Angebots ist kleiner/gleich 8 Wochen;
- 5 Punkte: Die planerische Ausführungsfrist des Angebots ist größer 8 Wochen bis 10 Wochen;
- 1 Punkt: Die planerische Ausführungsfrist des Angebots ist größer 10 Wochen bis 12 Wochen;
- 0 Punkte: Die planerische Ausführungsfrist des Angebots ist größer 12 Wochen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Den Nachweis der Eignung erbringt der Bieter grundsätzlich mit der ‚Eigenerklärung zur Eignung - Angebot‘; die ‚Eigenerklärung zur EignungAngebot ‘ wird als ausfüllbares Formblatt 333b-LF als Teil der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bereitgestellt.
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b) Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes.
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung- Angebot‘:
a) Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
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b) Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
(frei)
a) Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV über das jährliche Mittel der Beschäftigten und Führungskräfte der letzten drei Jahre;
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b) Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen;
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c) Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre; Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt;
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d) Erklärung entsprechend § 124 GWB zu fakultativen Ausschlussgründen bezogen auf die letzten drei Jahre;
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e) Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass innerhalb der letzten drei Jahre (gerechnet ab dem 31. Dezember 2022) Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, durch Anziehen von mindestens 1 Referenz;
(frei)
Abschnitt IV: Verfahren
Keine, gemäß § 55 (2) VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Abs. III.1.1) bis III.1.3) Die Vergabestelle akzeptiert gemäß § 48 Abs.3 VgV auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV.
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Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen auf Grundlage der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL) Ausgabe 04/2016 i.V.m. VOL Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Fassung 2003.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: wie I.1)
Land: Deutschland