Gerüstbau, Slomanstieg 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 096-22 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerüstbau, Slomanstieg 1-3
Gegenstand der Baumaßnahme ist der Neubau einer Mensa neben einem denkmalgeschützten Schulgebäude. Der Zubau für die Schule auf der Veddel liegt im Stadtteil Veddel. Die Nutzfläche des Gebäudes beträgt ca. 515 m². Die Baustelle ist über die Wilhelmsburger Straße anfahrbar.
hier: Gerüstbauarbeiten
Schule auf der Veddel
Slomanstieg 1-3
20359 Hamburg
Liefern, auf- und abbauen, vorhalten und
abtransportieren eines Außengerüstes.
- Außengerüst LK 4, W09 teilweise freistehend
- Gerüst-Lastturm inkl. Podeste
- Podesttreppenaufstiege
- Kopfeinhausung und Netzverkleidung
Die Gerüste dienen als Arbeits- und Schutzgerüst zur Ausführung der Fassadenarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Herstellen von Holzverschalung im Fassadenbereich, Montage von Fassadenelementen.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. Mai 2023; Fertigstellung ca. November 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gerüstbau, Slomanstieg 1-3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Börnsen
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21039
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]